Bochum: Nutzung der städtischen Sportstätten - aktualisierte Regelungen ab 4. März 2022

Werte Sportfreunde,

gerne veröffentlichen wir folgende Info der Stadt Bochum:

Sehr geehrte Damen und Herren,

beigefügt übersende ich Ihnen die beiden Merkblätter für den Außen- und Innensport gemäß der Coronaschutzverordnung NRW in der ab dem 4. März 2022 gültigen Fassung.

Ab heute gilt wieder die 3G-Regelung für den Sportbetrieb auf und in den städtischen Sportstätten!

Für die Nutzung der städtischen Sportstätten verpflichten sich die Bochumer Sportvereine und sonstigen Nutzergruppen zur Beachtung und Einhaltung der beigefügten Regelübersicht.

Weiterhin gilt:

Die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung ist für privat betriebene Sportanlagen nicht notwendig. Diese gilt nur für die Nutzung von städtisch betriebenen Sportstätten. Falls Sie in der Vergangenheit eine unterschriebene Verpflichtungserklärung eingereicht haben, ist eine erneute Unterzeichnung dieser Aktualisierung nicht notwendig.

Die Regelübersicht wird an die jeweils gültigen Regelungen der CoronaSchVO stetig angepasst. Die von Ihnen benannten verantwortlichen Personen erhalten die jeweils aktualisierte Fassung.

Diese finden Sie außerdem unter Corona: Informationen zur Nutzung der städtischen Sportstätten | Stadt Bochum.

Weitere Informationen und Hilfestellungen zu den Regelungen erhalten Sie beim Landessportbund NRW unter https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/nrw-beschliesst-weitreichende-lockerungen-fuer-den-sport

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Aufgrund derzeit vieler Anfragen kann es zu Verzögerungen bei der Beantwortung kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrage
Fabian Fink 
Stadt Bochum
Referat für Sport und Bewegung

 

Hierzu auch alle aktuellen Informationen des FLVW - bitte klicken

Anlagen:

Coronaschutzverordnung vom 04.03.22