Aktuelle Coronaschutzverordnung: Information an alle westfälischen Vereine

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsvertreterinnern und Vereinsvertreter,

die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist in Kraft getreten. Bereits seit Donnerstag finden Sie die geltenden Bestimmungen auf www.flvw.de. Da wir allerdings noch einige Nachfragen von Ihnen zur bestehenden Ordnung bekommen haben, habe ich mich nochmals mit dem Landessportbund NRW verständigt, damit wir für Klarheit der geltenden Regeln sorgen können.

Generell gilt für alle Personenangaben in allen drei Stufen, dass Genese und Geimpfte nicht mitgezählt werden. Personen, die entweder eine Corona-Erkrankung hinter sich gebracht haben oder Personen, die einen doppelten Impfschutz haben, können also zusätzlich zum Training dazukommen. Hier ist es an Trainerinnern und Trainern bzw. Übungsleitenden, die entsprechenden Dokumente einmalig zu überprüfen. Wir sind hier auch gerade dabei, die FLVW-CheckIn App entsprechend weiterzuentwickeln, damit diese Angaben ebenfalls hinterlegt werden können.

Und auch das bleibt: Die Möglichkeiten, die sich Ihnen für Angebote im Verein bieten, sind weiterhin abhängig von den Inzidenzwerten in Ihrer Kommune – überhaupt hat diese das letzte Wort in den Verfügungen vor Ort. Wir empfehlen deshalb auch weiterhin, sich hinsichtlich der Hygienerichtlinien mit dem zuständigen Amt abzustimmen.

Schauen wir auf die drei unterschiedlichen Stufen:

Stufe 3 I Inzidenz 100 – 50,1:

25 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre dürfen ohne Testung mit maximal zwei Trainerinnen, Trainer bzw. Übungsleitenden trainieren.

Erwachsene können kontaktfrei (also, wenn sie sich „die Bälle auf Abstand zu spielen“) und mit einem negativen Coronatest einer offiziellen Stelle trainieren. Auch hier sind 25 Personen zugelassen. Zu den 25 Personen gehören im Falle eines Test- bzw. Freundschaftsspiels nur die auf dem Platz stehenden 22 Personen. Schiedsrichterinnen bzw. Schiedsrichter und Eingewechselte werden dabei nicht mitgerechnet. Umkleidekabinen bleiben geschlossen.

Stufe 2 I Inzidenz 50 – 35,1:

Auch hier dürfen 25 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren ohne Testung mit maximal zwei Trainerinnen, Trainer bzw. Übungsleitenden trainieren.

25 negativ getesteten Erwachsenen ist es jetzt erlaubt, auch wieder gemeinsam Fußball zu spielen. Zu den 25 Personen gehören im Falle eines Test- bzw. Freundschaftsspiels nur die auf dem Platz stehenden 22 Personen. Schiedsrichterinnen bzw. Schiedsrichter und Eingewechselte werden dabei nicht mitgerechnet.

Für den Kontaktsport drinnen gilt, dass zwölf Personen mit Test unabhängig vom Alter trainieren dürfen.

Umkleidekabinen können geöffnet werden, hier ist allerdings der Mindestabstand einzuhalten.

Stufe 1 I Inzidenz 35 und darunter:

Kontaktsport ist draußen bis zu 100 Personen gemeinschaftlich möglich. Alle Beteiligten müssen allerdings einen negativen Test vorlegen. In den Umkleidekabinen gilt weiterhin die Abstandsregel.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich einfach an unsere Corona-Hotline unter (0 23 07) 371-102. Sie erreichen dort die Kolleginnen und Kollegen von Montag bis Freitag, von 9 bis 12 Uhr bzw. von 15 bis 17 Uhr.

Passen Sie weiterhin auf sich auf und bleiben Sie vorsichtig.