Die Fußball-Saison 2019/2020 ist beendet. Wie geht es jetzt weiter?

In einem schriftlichen Abstimmungsverfahren haben die Delegierten des Verbandstages des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) mit eindeutiger Mehrheit (142 Ja / 1 Nein / 1 Enthaltung) für den vom Verbands-Fußball-Ausschuss empfohlenen Saisonabbruch im westfälischen Amateurfußball gestimmt. Somit ist die Saison 2019/20 im Amateurfußball beendet.

Die Aufsteiger im Senioren- und Frauenbereich Kreis Bochum

Die folgenden vom Verband und vom Kreis mit entsprechenden Begründungen bereits bekanntgegebenen Aufsteiger sind wie folgt:

Herren KL A: SC Union Bergen, VfB Annen und TuS Stockum

Herren KL B: DJK Adler Riemke II, SpVgg Gerthe 11, DJK Teut. Ehrenfeld, SV BW Weitmar 09; SV Bommern 05 II und VfB Langendreerholz

Herren KL C: SV Teut. Riemke, SV Altenbochum 01, Conc. Wiemelhausen III, FC Azadi, DJK Ruhrtal Witten II, TuS Stockum II, DJK Wattenscheid III, FSV Sevinghausen, und SG Linden-Dahlhausen II. Anmerkung: TuS Hattingen hat schriftlich erklärt, dass sie mit der 3. Mannschaft als erster der KL C5 den Aufstieg nicht wahrnehmen werden.

Frauen KL A: SV Eintracht Grumme

Frauen KL B: SV Höntrop II, SF Westenfeld, SV Hellas Bochum.

Die Abschlusstabellen

Im DFBnet wurde in der Zwischenzeit die Möglichkeit geschaffen, Tabellen nach den Quotienten-Regelungen anzulegen. Einige Besonderheiten für den Kreis wurden bereits veröffentlicht und auch auf Nachfrage den Vereinen detailliert mitgeteilt. Im Kreis Bochum wurden inzwischen im DFBnet die Aufsteiger gemäß der o. g. Tabelle für die neue Saison eingestellt. 

Was ist mit Vereinen, die ihre Mannschaften zurückziehen? Steigen dadurch doch noch weitere Teams auf?

Mannschaften die bereits zurückgezogen wurden oder noch zurückgezogen werden, steigen aus ihrer Liga ab. Am 26.6.2020 veröffentlicht der VFA die Termine, bis wann die Vereine einen Aufstiegsverzicht erklären und bis wann Vereine ihre Mannschaften ggfls. noch zurückziehen können. Sollten durch Mannschaftsrückzüge die Sollstärke in den jeweiligen Ligen unterschritten werden, steigen u. U. dadurch weitere Mannschaften auf.

Sollstärke der Kreisligen A und B: Die Sollstärke der Sen.-Staffeln der KL A und B beträgt je 16 Mannschaften. Gemäß der Aufstiegsregelung 2019/2020 würden die Tabellenzweiten der Kreisligen einen weiteren Aufsteiger in Entscheidungsspielen ermitteln. Da Entscheidungsspiele nicht stattfinden können, wurden bereits die Tabellenzweiten der KL B und KL C als Mitaufsteiger berücksichtigt. Verzichtet nun eine Mannschaft aus der KL B oder KL C auf den Aufstieg, kann es gemäß den Auf- und Abstiegsregelungen des Kreises für 2019/2020 keinen Nachrücker geben.

Zus. Info: TuS Hattingen hat schriftlich erklärt auf den Aufstieg der 3. Mannschaft als Meister der KL C5 aus vereinsinternen Gründen zu verzichten. Es wird hier keinen Nachrücker geben. Begründung: 1.) Die Sollstärke der KL B ist noch nicht unterschritten und 2.) die Durchführungsbestimmungen und die Auf- u. Abstiegsregeln der Saison 2019/20 sehen keinen weiteren Nachrücker vor.

Auch wenn es noch keinen fixen Starttermin für die Saison 2020/21 gibt – ist abzusehen, wann die Staffeln für die neue Spielzeit eingeteilt werden?

Zunächst nimmt der Verbands-Fußball-Ausschuss eine Bestandsaufnahme der Mannschaftsstärken der jeweiligen Spielklassen vor. Für eine genaue Staffeleinteilung ist der Starttermin der Saison allerdings unerlässlich. Erst wenn die Behörden grünes Licht für die Durchführung von Fußballspielen geben, kann der Starttermin für einen regelmäßigen Spielbetrieb und somit auch die Staffeleinteilung erfolgen. Spätestens drei Wochen vor dem ersten Spieltag sind die entsprechenden Einteilungen und Regelungen zu veröffentlichen. Wichtigstes Ziel hierbei ist, die Saison 2020/2021 wieder auf dem Spielfeld zu entscheiden. Das gleiche gilt auch für den Kreis Bochum.

Zu den Meldemeldefristen (Mannschaftsmeldungen): Die Meldefenster im DFBnet sind derzeit bis zum 10.07.2020 geöffnet. Bei Bedarf stellt der FLVW eine längere Öffnung im DFBnet ein.

Nach dem offiziellen Abschluss der Mannschaftsmeldungen werden die Mannschaften im DFBnet den Ligen zugeordnet und es werden Vorschläge für die Staffeleinteilungen erarbeitet. Soweit möglich, werden Wünsche der Vereine berücksichtigt, wobei eine Ausgewogenheit der Aufsteiger, der 2. Mannschaften, lokale Gesichtspunkte, etc. einen gewissen Vorrang haben.

Welche Aussagen können schon zu Wechsel- und Meldefristen bzw. zu Ausbildungspauschalen getroffen werden?

Die Wechselfristen haben sich aufgrund des Saisonabbruchs (keine Fortsetzung nach den Sommerferien) nicht grundlegend geändert. Die Abmeldefrist läuft wie bisher bis zum 30.06.2020.

Eine wesentliche Anpassung wurde jedoch in der Spielordnung des WDFV vorgenommen. Normal wäre ein/e Spieler/Spielerin sechs Monate nach dem letzten Spiel sofort für einen anderen Verein spielberechtigt. Der Zeitraum der Spielunterbrechung durch Corona (das Ende des Zeitraums wird noch bekanntgegeben) wird jedoch nicht auf die Sechs-Monatsfrist angerechnet.

Wann startet die neue Saison 2020/21?

Das kann im Moment niemand vorhersehen. Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) ist an die Vorgaben der Bundes- und Landesregierung gebunden. Aktuell geht der FLVW davon aus, dass die Meisterschaft nicht vor dem 31. August 2020 starten kann – somit wären auch die im Rahmenterminkalender aufgeführten Daten nicht einzuhalten und entsprechend neu zu erarbeiten. Dies ist aber erst möglich, wenn absehbar ist, dass wieder unter regulären Bedingungen gespielt werden kann. Die Verbandsspitze steht regelmäßig im Austausch mit den entsprechenden Behörden, Bünden und Nachbarverbänden. Alle westfälischen Vereine werden (wie bisher) auch in den kommenden Wochen und Monaten auf den FLVW-Kanälen über die aktuellen Entwicklungen und Lockerungsmaßnahmen rund um die Corona-Pandemie informiert.