Einstimmiger Beschluss: Saison im Amateurbereich wird fortgesetzt

In einer Videokonferenz hat das Präsidium des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) zusammen mit den Kreisvorsitzenden gestern Abend entschieden, die Saison im Amateurfußball wie geplant fortzusetzen. Die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW), die am 24. November in Kraft tritt, lässt dies unter Wahrung der 2G-Regel zu. 

Im Jugendfußball gilt dies auch für die Altersklassen G- bis einschließlich C-Juniorinnen und Junioren. Die überkreislichen Ligenspiele der B- und A-Junioren sowie B-Juniorinnen werden bis zum 31.12.2021 ausgesetzt. Der Trainings- und gegebenenfalls Freundschaftsspielbetrieb kann unter Wahrung der 2G-Regel fortgesetzt werden und soll insbesondere Mannschaften mit einer guten Impfquote nicht einschränken. Im beiderseitigen Einvernehmen können auch geplante Pflichtspiele zur Austragung kommen. Darauf hat sich der Verbands-Jugend-Ausschuss verständigt und trägt damit dem Umstand Rechnung, dass für diese Altersgruppen erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt auf Grundlage der STIKO-Empfehlung eine Impfung möglich war. 

Auch die westfälische Leichtathletik wird ihren Trainings- und Wettkampfbetrieb angepasst an die neuen Regelungen weiter aufrechterhalten. Nur Kaderathleten, wie im Fußball Profis bis einschließlich Regionalliga, dürfen nach den 3-G-Regeln ihren Sport ausüben. 

„Nach Abwägung der Möglichkeiten haben wir uns dazu entschieden, den geimpften Spielerinnen und Spielern weiter die Möglichkeit zu geben, ihrem Sport nachzugehen“, sagt FLVW-Präsident Gundolf Walaschewski. 

„Es ist uns bewusst, wie groß die Herausforderung für die Vereine erneut bei der Umsetzung ist, gleichzeitig bietet es uns allen aber die Möglichkeit, die Saison fortzusetzen“, ergänzt Manfred Schnieders, im FLVW für den Amateurfußball verantwortlich. 

Mittwochmorgen wurden alle westfälischen Vereine über den Beschluss sowie die neuen Regelungen informiert:

Die Coronaschutzverordnung (Stand 24.11.2021) sieht Beschränkungen für den Amateursport in drei Stufen vor:

3G (Teilnahme für Geimpfte, Genesene und Getestete; aktueller Schnelltest einer offiziellen Teststelle, nicht älter als 24 Stunden, beziehungsweise PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden),

2G (Zugang nur für Geimpfte und Genesene) und

2G+ (Zugang nur für Geimpfte und Genesene mit aktuellem Test).

Die Regelungen für den Amateursport stehen ausführlich auf FLVW.de.

Die Verordnung im Wortlaut

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/211123_coronaschvo_ab_24.11.2021_lesefassung.pdf

 

Die wichtigsten Neuerungen kurz angeschnitten:

Trainingsbetrieb ist uneingeschränkt möglich, wenn die Teilnehmer/innen den 2-G-Status nachweisen können. Auf den Sportanlagen herrscht Maskenpflicht, nur bei Spielen oder Training darf die Maske heruntergenommen werden. Es bleibt im Amateurbereich bei einer max. Zuschauerzahl von 5000. Den Impfstatus überprüfen, müssen die Heimvereine, es sei denn eine Kommune will das übernehmen. Eine App vom RKI (CovPass Ceck) steht den Vereinen kostenlos zur Verfügung, damit können sie digital die Impfnachweise überprüfen. Es sei darauf hinzuweisen, dass eine mangelhafte Kontrolle bei stichprobeartigen Überprüfungen den Vereinen sehr viel Geld kosten wird.

Die SR, die ein Spiel leiten wollen, müssen ebenfalls den 2-G-Status nachweisen. Hier wäre es sinnvoll, wenn der VKSA vorab die SR nach ihrem Impfstatus befragt.

Anlagen:

Coronaschutzverordnung vom 24.11.2021