Zusatz zur Regelung „KEINE SPIELABSAGEN MEHR AUFGRUND VON CORONAFÄLLEN“

 

Zusatz zur Regelung „KEINE SPIELABSAGEN MEHR AUFGRUND VON CORONAFÄLLEN“ gemäß der FLVW-Veröffentlichung vom 24.3.2022"

Ab Montag, 28.03.2022 gilt die neue Regelung des FLVW „Keine Spielabsagen mehr aufgrund von Corona-Fällen“ (s. auch Kreishomepage).

Für den Sen.-Bereich auf Kreisebene gilt damit nachfolgende Zusatzregelung, die für die Kreisligen A bis C angewandt werden:

Keine Spielabsagen mehr bei positiv getesteten (infizierten) Spieler*innen.

Ausnahme: Wenn ärztliche Bescheinigungen von min. 7 (sieben) und mehr Spielern der betr. Mannschaft vorliegen, kann die Spielleitende Stelle ein Spiel absetzen.

Zudem gilt weiterhin die Möglichkeit eines Spielverzichtes, gemäß WDFV/SpO § 53. Bei einem Spielverzicht unter sog. „Corona-Bedingungen“ wird vom Kreis a) kein OG erhoben, b) es muss hier nicht die vorgeschriebene Frist von 3 Tagen eingehalten werden und c) diese Absage zählt nicht zu der Regelung § 52, Abs. (2) der WDFV-SpO dreimal nicht antreten = Ausschluss vom Spielbetrieb. Das Spiel wird mit 2:0 Toren für den Gegner als gewonnen gewertet.