Information zur Coronaschutzverordnung - Stadt Bochum & LSB

Gerne leiten wir nachstehende Information des Referates für Sport und Bewegung der Stadt Bochum weiter.

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ab sofort können die Außensportanlagen der Stadt Bochum wieder für Individualsport genutzt werden. Nach Abstimmung mit dem Krisenstab der Stadt Bochum und dem Rechtsamt hat das Referat für Sport und Bewegung einen Kriterienkatalog erarbeitet. Die Sportvereine können im Rahmen der bestehenden Zuweisungen die Anlagen wieder für den nach der aktuellen Coronaschutzverordnung möglichen Individualsport nutzen. Das Sportreferat weist ausdrücklich darauf hin, dass kein „Mannschaftstraining“ in welcher Form auch immer zulässig ist.

Für die Nutzung der städtischen Sportanlagen für den Individualsport gelten die Regelungen aus dem beigefügten Merkblatt. Eine Nutzung der Sportanlagen ist erst nach der Eingangsbestätigung vom Sportreferat des von Ihnen unterschriebenen und ausgefüllten Merkblattes möglich.

Die Regelübersicht wird an die jeweils gültigen Regelungen der CoronaSchVO stetig angepasst. Die von Ihnen benannten verantwortlichen Personen erhalten die jeweils aktualisierte Fassung. Diese finden Sie außerdem unter www.bochum.de/sportamt.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Noch ein kurzer Nachtrag zur zulässigen Personenzahl.

Auf einem klassischen Fußballplatz ohne Laufbahn sind dies 16 Personen, mit Laufbahn 20 Personen. Für alle weiteren Sonderaußensportanlagen wurde keine genaue Personenzahl definiert. Hier ist die Einhaltung des Mindestabstands in Abhängigkeit zur Größe der Sportfläche für die Bemessungsgrundlage in eigener Verantwortung ausschlaggebend. Der geregelte Mindestabstand muss dauerhaft gewährleistet sein.

Mit freundlichen GrüßenIm Auftrage

Fabian Fink
Stadt Bochum

Referat für Sport und Bewegung

 

Nachfolgend erhielten wir eine weitere Information zu diesem Thema:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach jüngsten Gesprächen zwischen der Staatskanzlei und dem Landessportbund NRW (LSB NRW) hier eine erneute Information bezüglich der aktuellen Coronaschutzverordnung ( 22. Februar 2021):

§9 der Verordnung untersagt in Absatz 1 unverändert den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und die Nutzung der Nebenräume wie Duschen etc..:

„Ausgenommen von dem Verbot ist (…) der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die (…) gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.“

Der Landessportbund NRW (LSB NRW) definiert dabei wie folgt:

Wenn ein Fußballverein daraus ableitet, dass Spieler und Spielerinnen in größerer Zahl in nicht untereinander wechselnden Paaren Passtraining o.ä. absolvieren, ohne dabei eine Anleitung durch eine*n Trainer*in zu erhalten und wenn dabei zwischen den Paaren jeweils ein Abstand von 5 Metern eingehalten wird, dann entspricht das zwar noch dem Wortlaut der Verordnung, nicht aber ihrem Geist. Ein Sportbetrieb im Sinne eines angeleiteten Trainings ist nach Kenntnisstand des LSB NRW in der Staatskanzlei und im Gesundheitsministerium ausdrücklich nicht gewollt. Dies ist aus dem oben zitierten Absatz 1 von §9 abzulesen.

Deshalb hat auch der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen seine Vereine in der Veröffentlichung vom 22.02.2021 explizit darauf hingewiesen, dass die Öffnung für den Freizeitsport nicht zu einer kreativen Auslegung für den Vereins- und Mannschaftssport führen darf. Eine falsche Ausnutzung und Umsetzung könnte sich schädlich auf den weiteren Öffnungsprozess für den Sport auswirken. Diszipliniertes und verantwortungsbewusstes Handeln ist weiterhin oberstes Gebot. Zudem entscheiden die Kommunen vor Ort, ob sie die Platzanlagen freigeben.

Zur Thematik der unterschiedlichen Regelung – insbesondere im Kinder- und Jugendfußball – zwischen Amateurvereinen und Leistungszentren, letztere die aufgrund der Bestimmungen der neuen Coronaschutzverordnung den Trainingsbetrieb wieder aufnehmen konnten, strebt der FLVW Gespräche mit dem LSB NRW, der Vertreter des Sports in Richtung Politik ist, an.

Ihnen allen (vielleicht auch trotzdem) ein schönes Wochenende. Passen Sie auf sich auf.

Mit lieben Grüßen

Meike Ebbert

 

Anlagen:

Stufenplan der Stadt Bochum hier downloaden