Aktuelle Corona-Regelungen auf Sportplätzen der Stadt Bochum

 

Werte Sportfreunde,

Bochum hat die Gefährdungsstufe II der Coronaschutzordnung erreicht und somit erlässt die Stadt Bochum neue Richtlinien. Bitte beachtet die neue Zuschauerzahlen für die kommenden Spiele sowie die Pflicht permanent einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Anbei die Meldung der Stadt Bochum.

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach dem Erreichen der Gefährdungsstufe II im Sinne der Coronaschutzverordnung gelten in Bochum neue Regelungen zur Verhütung der Weiterverbreitung vom Corona-Virus.

Die neuen zusätzlichen Einschränkungen sehen vor, dass innerhalb der Gefährdungsstufe II auf Sportplatzanlagen maximal 100 Zuschauer gleichzeitig zulässig sind. Zwischen Personengruppen von maximal 5 Personen muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

Weiterhin bitte ich auch verstärkt darauf achten, dass alle Personen, die nicht am Spielgeschehen teilnehmen, permanent einen Mund- und Nasenschutz tragen müssen.

Diese Regelungen ergänzen die Regelungen aus der Coronaschutzverordnung. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bochum.de/corona.

Bitte beachten Sie die Maßnahmen für die kommenden Nutzungstage.

Die Feststellungen der jeweiligen Gefährdungsstufe können erst dann aufgehoben werden, nachdem der jeweilige Grenzwert der 7-Tages-Inzidenz über einen Zeitraum von sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Fabian Fink
Angebot, Vergabe und Nutzung von Einrichtungen, Rechnungswesen, IVP

Stadt Bochum Referat für Sport und Bewegung