Coronaschutzverordnung: "30 am Sport beteiligte Personen"

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Vereinsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter,

die Wechselbestimmungen bei Freundschafts- und Testspielen bleiben beherrschendes Thema in der Vorbereitungszeit auf die kommende Saison. Keine Frage: Vor allem für Sie und Ihre Vereine, die durch die unterschiedlichen Interpretationen der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) verunsichert werden, war die Situation ausgesprochen unbefriedigend. Jetzt gibt es eine neue Entwicklung, über die wir Sie hiermit umgehend informieren:

Die Abteilung Sport in der Staatskanzlei hat sich aktuell noch einmal mit dem NRW Gesundheitsministerium abgesprochen. Die 30-Personengrenze der Coronaschutzverordnung wird laut Staatssekretärin Milz folgendermaßen ausgelegt: „Die 30 Personen beziehen aktive Spieler und eingewechselte Ersatzspieler ein, also alle, die in den gezielten Kontaktsport gehen. Nicht einzubeziehen sind alle Personen, die - wie beim normalen Sport - die 1,5 Meter Abstand einhalten, also alle Trainer und Ersatzspieler und Schiedsrichter - selbst wenn beim Schiedsrichter ein minimales Kontaktrisiko besteht. Das besteht bei normalen Sportgruppen z. B. beim Joggen auch. Die nicht in die 30er Gruppe zu zählenden Personen müssen den Abstand von 1,5 Metern einhalten."

Auch weiterhin unerlässlich ist die Abstimmung mit der jeweiligen Kommune und Gesundheitsbehörde vor Ort sowie ein Hygienekonzept und die Datenerfassung zur Rückverfolgung der beteiligten Personen und Zuschauer.

Zum Abschluss möchten wir Ihnen noch einmal sehr für Ihr Verständnis und Ihre Geduld danken.

Für die anstehende Saisonvorbereitung wünschen wir Ihnen alles Gute und senden sportliche Grüße aus dem SportCentrum Kaiserau.

 

gez. Gundolf Walaschewski              gez. Manfred Schnieders

        Präsident                                            Vizepräsident Amateurfußball