Auswirkungen der Beschlüsse des außerordentlichen Verbandsjugendtages 2020 auf den Jugendspielbetrieb im Kreis Bochum

Das Ergebnis des Umlaufverfahrens zu den Beschlussvorlagen im Rahmen des außerordentlichen Verbandsjugendtages wurde vom Verbands-Jugend-Ausschuss über die Medien kommuniziert sowie in den Offiziellen Mitteilungen am 12.06.2020 (OM 24/2020) veröffentlicht.

Zusammengefasst erhalten Sie einen Überblick über die Beschlüsse, die sich auf den Juniorenspielbetrieb des Fußballkreises Bochum auswirken.

1. Vorzeitige Beendigung (Abbruch) der Saison 2019/2020

Beschluss 1:

Der am 13.03.2020 zunächst wegen der COVID-19-Pandemie ausgesetzte Spielbetrieb 2019/2020 wird bis zum Ablauf der Saison nicht wieder aufgenommen (Abbruch der Saison 2019/2020).


2. Sonderregelung Auf- und Abstiegsregelung 2019/2020

Beschluss 2:

Im Zuge der vorzeitigen Beendigung der Saison 2019/2020 gemäß Beschluss zu 1) wurde über nachfolgende Sonderregelungen für einen Auf- und Abstieg entschieden.

2.1. Abstiegsregelung (alle Altersklassen / Spielklassen)

a) Mannschaften, die bis zum 12.03.2020 vom Spielbetrieb zurückgezogen wurden, sind gemäß § 16 a JSpO/WDFV automatisch Absteiger und werden in der Folgespielzeit in der nächsttieferen Spielklasse eingruppiert.

b) Weitere sportliche Absteiger werden 2019/2020 nicht ermittelt.

c) Die zuständige Spielleitenden Stelle (Verband = VJA, Kreise = KJA) veröffentlicht eine Frist zur möglichen Meldung eines Klassenverzichts. Die Mannschaften gelten gemäß § 16 a (8) JSpO/WDFV als Absteiger (ohne weiterer sportrechtlicher Konsequenzen).

2.3. Aufstiegsregelung Kreisligen zu den Bezirksligen (A- bis D-Junioren, B-Juniorinnen)

a) Die Durchführung von Aufstiegsrunden ist nicht möglich (siehe Beschluss zu 1). Allen Kreisen wird daher für diesen Ausnahmefall 2019/2020 ein „direktes“ Aufstiegsrecht eingeräumt. Bei den Aufsteigern zur D-Junioren-Bezirksliga ist zudem die formale Voraussetzung zur Einreichung der Verpflichtungs-/Zulassungserklärung bis zum 12.05.2020 beim Verbands-Jugend-Ausschuss durch den betreffenden Verein zu erfüllen. (Anmerkung: Diese Frist wurde u. a. in den Offiziellen Mitteilungen am 17.04.2020 veröffentlicht). Bei den B-Juniorinnen gilt das Aufstiegsrecht bei kreisübergreifenden Staffeln nur für die jeweilige Staffel (analog der veröffentlichten Regelung zu den Aufstiegsrunden).


b) Quotientenberechnung Für die Aufstiegsregelung wird nachfolgend im Bedarfsfall eine Quotienten-berechnung angewandt.

Erläuterung:

1. Erzielte Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele (mit drei Nachkommastellen)
2. Tordifferenz geteilt durch Anzahl der Spiele (mit drei Nachkommastellen)

c) Beachtung unterschiedliche Spielsysteme in den FLVW-Kreisen A- bis D-Junioren und B-Juniorinnen

Zwei wesentliche Spielsysteme werden in den FLVW-Kreisen umgesetzt:

A: „Klassischer“ Auf- und Abstieg mit Hin- und Rückrunde

B: „Zweigeteilte“ Saison mit z. B. Qualifikationsrunden/Findungsrunden und einer Meisterrunde


Ermittlung Aufsteiger


Variante A:

Die Aufsteiger werden durch die Quotientenberechnung (2.3. b) auf Grundlage aller bis zum 13.03.2020 ausgetragenen und in der aktuellen Wertung befindlichen Spiele ermittelt (Tabellenerster der Quotientenberechnung). Bei Verzicht wird das Aufstiegsrecht an die nächstplatzierte Mannschaft der Quotientenberechnung übertragen (bis max. Platz 4).

2.4. Aufstiegsregelung (kreisliche Spielklassen A- bis D-Junioren – sofern Auf- und Abstiegsregelungen vorgesehen sind)

a) Quotientenberechnung Für die Aufstiegsregelung wird nachfolgend im Bedarfsfall eine Quotientenberechnung angewandt.

Erläuterung:
1. Erzielte Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele (mit drei Nachkommastellen)

2. Tordifferenz geteilt durch Anzahl der Spiele (mit drei Nachkommastellen)

b) Die Aufsteiger werden durch die Quotientenberechnung (2.4. a) auf Grundlage aller bis zum 13.03.2020 ausgetragenen und in der aktuellen Wertung befindlichen Spiele ermittelt (Tabellenerster der Quotientenberechnung). Bei Verzicht wird das Aufstiegsrecht an eine nächstplatzierte Mannschaft der Quotientenberechnung übertragen. Übliche Regelungen der kreislichen Durchführungsbestimmung sind zu beachten.

Härtefallregelung: Sofern sich im Vergleich der Quotientenberechnung „alle Spiele bis 13.03.2020“ und der Quotientenberechnung der „Abschlusstabelle Hinrunde“ eine Abweichung ergibt, kann die betreffende Mannschaft eine Härtefallregelung beim Kreis-Jugend-Ausschuss beantragen. Die Fristen werden gesondert veröffentlicht.

c) Bei Kreisen mit Qualifikations-/Findungsrunden und Meisterrunden entfällt eine kreisinterne Aufstiegsregelung. Die Folgesaison wird in der üblichen Praxis geplant.

2.5. Spielbetrieb bis E-Junioren und bis C-Juniorinnen (Kreisebene):

Beim Spielbetrieb bis E-Junioren und bis C-Juniorinnen gibt es im Regelfall keine Auf- und Abstiegsregelung. Daher wird den KJA empfohlen, eine Neuplanung der Saison 2020/2021 auf Grundlage bisheriger Praxis vorzunehmen.

Dokumente:

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