Vorläufig: Endgültige Situation im Kreis Bochum der Jugend

Situation nach Abbruch der Saison 2019/20 im Jugendbereich

Wie bekannt, hat die CORONA-Pandemie auch im Jugend-Sport für Sonderregelungen gesorgt.

Vom FLVW-Verbandsjugendausschuss wurden die folgenden Regelungen im Jugendbereich festgelegt, an die sich auch der Kreis Bochum halten wird:

Die Fußball-Saison 2019/2020 wird abgebrochen, es steigt keine Mannschaft ab und die Aufsteiger der verschiedenen Spielklassen werden wie folgt ermittelt:

Abstiegsregelung (alle Altersklassen / Spielklassen)

a) Mannschaften, die bis zum 12.03.2020 vom Spielbetrieb zurückgezogen wurden, sind gemäß § 16 a JSpO/WDFV automatisch Absteiger und werden in der Folgespielzeit in der nächsttieferen Spielklasse eingruppiert.

b) Weitere sportliche Absteiger werden 2019/2020 nicht ermittelt.

c) Die zuständige Spielleitenden Stelle (Verband = VJA, Kreise = KJA) veröffentlicht eine Frist zur möglichen Meldung eines Klassenverzichts. Die Mannschaften gelten gemäß § 16 a (8) JSpO/WDFV als Absteiger (ohne weiterer sportrechtlicher Konsequenzen).

Aufstiegsregelung Kreisligen zu den Bezirksligen (A- bis D-Junioren, B-Juniorinnen)

a) Die Durchführung von Aufstiegsrunden ist nicht möglich. Allen Kreisen wird daher für diesen Ausnahmefall 2019/2020 ein „direktes“ Aufstiegsrecht eingeräumt. Bei den Aufsteigern zur D-Junioren-Bezirksliga ist zudem die formale Voraussetzung zur Einreichung der Verpflichtungs-/Zulassungserklärung bis zum 12.05.2020 beim Verbands-Jugend-Ausschuss durch den betreffenden Verein zu erfüllen. (Anmerkung: Diese Frist wurde u. a. in den Offiziellen Mitteilungen am 17.04.2020 veröffentlicht). Bei den B-Juniorinnen gilt das Aufstiegsrecht bei kreisübergreifenden Staffeln nur für die jeweilige Staffel (analog der veröffentlichten Regelung zu den Aufstiegsrunden).

b) Quotientenberechnung

Für die Aufstiegsregelung wird nachfolgend im Bedarfsfall eine Quotientenberechnung angewandt. Erläuterung:

1. Erzielte Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele (mit drei Nachkommastellen)

2. Tordifferenz geteilt durch Anzahl der Spiele (mit drei Nachkommastellen)

c) Beachtung unterschiedliche Spielsysteme in den FLVW-Kreisen A- bis D-Junioren und B-Juniorinnen

Zwei wesentliche Spielsysteme werden in den FLVW-Kreisen umgesetzt:

A: „Klassischer“ Auf- und Abstieg mit Hin- und Rückrunde im Kreis Bochum

B: „Zweigeteilte“ Saison mit z. B. Qualifikationsrunden/Findungsrunden und einer Meisterrunde

Ermittlung Aufsteiger

Variante A:

Die Aufsteiger werden durch die Quotientenberechnung auf Grundlage aller bis zum 13.03.2020 ausgetragenen und in der aktuellen Wertung befindlichen Spiele ermittelt (Tabellenerster der

Quotientenberechnung). Bei Verzicht wird das Aufstiegsrecht an die nächstplatzierte Mannschaft der Quotientenberechnung übertragen (bis max. Platz 4).

Sofern die Meisterrunde mit zwei oder mehr Gruppen gespielt wird und sonst die Ermittlung durch

die Austragung eines Entscheidungsspiels erfolgt, ist die Quotientenberechnung staffelübergreifend anzuwenden.

Aufstiegsregelung (kreisliche Spielklassen A- bis D-Junioren – sofern Auf- und Abstiegsregelungen vorgesehen sind)

a)    Quotientenberechnung

Für die Aufstiegsregelung wird nachfolgend im Bedarfsfall eine Quotientenberechnung angewandt.

Erläuterung:

1. Erzielte Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele (mit drei Nachkommastellen)

2. Tordifferenz geteilt durch Anzahl der Spiele (mit drei Nachkommastellen)

b) Die Aufsteiger werden durch die Quotientenberechnung auf Grundlage aller bis zum 13.03.2020 ausgetragenen und in der aktuellen Wertung befindlichen Spiele ermittelt (Tabellenerster der Quotientenberechnung). Bei Verzicht wird das Aufstiegsrecht an eine nächstplatzierte Mannschaft der Quotientenberechnung übertragen. Übliche Regelungen der kreislichen Durchführungsbestimmung sind zu beachten.

Härtefallregelung:

Sofern sich im Vergleich der Quotientenberechnung „alle Spiele bis 13.03.2020“ und der Quotientenberechnung der „Abschlusstabelle Hinrunde“ eine Abweichung ergibt, kann die betreffende Mannschaft eine Härtefallregelung beim Kreis-Jugend-Ausschuss beantragen. Die Fristen werden gesondert veröffentlicht.

c) Bei Kreisen mit Qualifikations-/Findungsrunden und Meisterrunden entfällt eine kreisinterne Aufstiegsregelung. Die Folgesaison wird in der üblichen Praxis geplant.

Der Verbands-Jugendausschuss empfiehlt, dass die spielleitenden Stellen aller FLVW-Kreise analog verfahren. Der FLVW hat eine für das gesamte Verbandsgebiet einheitliche Lösung als Ziel ausgegeben, was die Vorsitzenden der Kreisjugendausschüsse nach einer Videokonferenz voll und ganz unterstützen. Abschließend wird ein außerordentlicher Verbandsjugendtag im Juni 2020 über den endgültigen Saisonabbruch mit der vorgeschlagenen Wertung abstimmen.

Was bedeutet das für den Kreis Bochum im Einzelnen? Es wurden alle Tabellenstände der Kreisligen A-C nach dem Abbruch am 13.3.20 mit „Quotienten-Regelung“ verglichen. Danach ergibt sich folgende Aufstiegssituation für die Jugend-Kreisligen, vorbehaltlich der Entscheidung am außerordentlichen Verbandsjugendtag im Juni 2020:

Kreisliga A

A-Junioren entweder FC Altenbochum oder RW Stiepel hier ist noch ein Verfahren beim Sportgericht anhängig.  

B-Junioren TuS Hattingen

C-Junioren DJK TuS Hordel II

D-Junioren SC Weitmar 45

B-Juniorinnen SV Hohenlimburg II

Kreisliga B

A-Junioren DJK Arm.Bochum und DJK Adler Riemke

B-Junioren TuS Kaltehardt und JSG Harpen / Hiltrop

C-Junioren FSV Witten II und Conc.Wiemelhausen

D-Junioren Gr.1 DJK Märk.Hattingen und SG Wattenscheid 09 III

                   Gr.2 BV Langendreer 07 und JSG Kornharpen / Bergen II

Kreisliga C

A-Junioren SV Waldesrand Linden

B-Junioren CSV SF Linden und TuS Hattingen II

C-Junioren Gr.1 SG Welper und SV Eintr.Grumme

                   Gr.2 JSG Kornharpen / Bergen II und TuRa Rüdinghausen

D-Junioren Gr.1 BV Hiltrop und Hedefspor Hattingen

                   Gr.2 JSG Herbede / Heven II und DJK Arm.Bochum

                   Gr.3 SV Phönix Bochum und VfB Annen

Auf dieser Basis werden auch die Auf- und Abstiegsregelungen für die Saison 19/20 angepasst.

Wir gratulieren allen Aufsteigern und wünschen viel Glück in der neuen Saison.

Doch wie heißt es so schön: Wo Vorteile sind, sind auch Nachteile!!

Die Auf- und Abstiegsregelungen für die Saison 2020/21 werden so aufgebaut, dass nach der nächsten oder übernächsten Saison möglichst wieder der „alte“ Stand der Staffelgrößen der Kreisligen ähnlich der Situation vor der Saison19/20 hergestellt sein wird. Das bedeutet, dass es dann wieder einen „normalen“ Aufstieg in die nächst höheren Ligen geben wird, aber einen vermehrten Abstieg aus den Kreisligen.

Sollte ein Verein den Aufstieg nicht annehmen wollen oder können, muss er dieses dem Koordinator Spielbetrieb schriftlich mitteilen.

Anmerkung: Alle Beteiligten die an dieser Aufstiegslösung mitgewirkt haben, haben sich viele Gedanken gemacht und versucht eine sportlich faire und gerechte Lösung zu präsentieren. Sollte dennoch der eine oder andere Verein nicht damit zufrieden sein, bitten wir um Verständnis. Es wird für die kommende Saison für die spielleitende Stelle eine besondere Herausforderung sein, einen allen Vereinen gerechten Spielplan durch die zusätzlichen Aufsteiger zu erstellen. Zumal niemand weiß, ob und wann die neue Saison 20/21 gestartet werden kann.