Spielrechtsprüfung für die Saison 2019/20

Die Arbeitstagung am Montag hat uns deutlich gezeigt das viele Frage zum Thema "Spielrechtsprüfung" noch nicht klar beantwortet waren, deshalb hat unser Fußballausschuss folgende Informationen erarbeitet.

 

1. Bei allen Spielen der Frauen- und Herrenkreisligen kann die Spielrechtsprüfung entfallen,

wenn sämtliche Passbilder in der Spielberechtigungsliste des DFBnet hochgeladen sind. Die

Vereine sind verpflichtet, dafür die Passbilder der Spieler in die Spielberechtigungsliste im

DFBnet hochzuladen.

2. Die Spielrechtskontrolle kann weiterhin durch den Schiedsrichter (auch im Beisein eines
Eine Gegenüberstellung Schiedsrichter und betroffener Spieler findet nur noch nach der

Dieses ist dem Schiedsrichter vor dem Spiel zu bestätigen, der das dann im SBO vermerken

soll. Nicht wahrheitsgemäße Angaben werden mit einem Ordnungsgeld durch die spielleitende

Stelle geahndet. Wirken in einem Spiel Spieler mit, deren Passbilder nicht im DFBnet hinterlegt

sind, so sind diese Spielerpässe dem Schiedsrichter vor Spielbeginn unaufgefordert zur

Kontrolle vorzulegen. Die Passbilder dieser Spieler müssen mit einem FLVW-Vereins-Stempel

versehen und befestigt sein. Wird ein Spieler eingesetzt, dessen Foto nicht hochgeladen ist

und dessen Spielerpass weder befestigt und/oder gestempelt ist, und er zudem seit

mindestens vier Wochen eine Spielberechtigung besitzt, so wird je Spieleinsatz ein

Ordnungsgeld erhoben.
 

Vertreters des Gegners) durchgeführt werden. Neben dem obligatorischen

Spielberichtsausdruck kann dieses auch durch den Einsatz technischer Medien (z. B.

Smartphone) erfolgen. Alternativ kann die Spielberechtigung auch durch die Vorlage einer

über das DFBnet ausgedruckten Spielberechtigungsliste nachgewiesen werden.

 

3. Das Einstellen bzw. Hochladen aller Passbilder für sämtliche spielenden Mannschaften muss

bis zum 31.12.2019 erfolgt sein. Vor dem 01.01.2020 ist dieses auf freiwilliger Basis der

Vereine möglich. In diesen Fällen ist aber eine Passkontrolle zwingend vorgeschrieben, wenn

die Passbilder nicht im DFBnet hochgeladen sind.

 

Äußerung eines Verdachts durch die beteiligten Mannschaftsverantwortlichen statt.

Einsätze von Spielern, deren Passbilder ab dem 01.01.2020 nicht hochgeladen sind, werden

mit einem Ordnungsgeld analog «Spielen ohne Spielerpass» geahndet. In diesem Fall ist es

auch egal, ob durch den Schiedsrichter eine Passkontrolle stattfand.

 

Anlagen:

Hinweise zur Spielrechtsprüfung hier downloaden