Die Arbeitstagung am Montag hat uns deutlich gezeigt das viele Frage zum Thema "Spielrechtsprüfung" noch nicht klar beantwortet waren, deshalb hat unser Fußballausschuss folgende Informationen erarbeitet.
1. Bei allen Spielen der Frauen- und Herrenkreisligen kann die Spielrechtsprüfung entfallen,
wenn sämtliche Passbilder in der Spielberechtigungsliste des DFBnet hochgeladen sind. Die
Vereine sind verpflichtet, dafür die Passbilder der Spieler in die Spielberechtigungsliste im
DFBnet hochzuladen.
2. Die Spielrechtskontrolle kann weiterhin durch den Schiedsrichter (auch im Beisein eines
Eine Gegenüberstellung Schiedsrichter und betroffener Spieler findet nur noch nach der
Dieses ist dem Schiedsrichter vor dem Spiel zu bestätigen, der das dann im SBO vermerken
soll. Nicht wahrheitsgemäße Angaben werden mit einem Ordnungsgeld durch die spielleitende
Stelle geahndet. Wirken in einem Spiel Spieler mit, deren Passbilder nicht im DFBnet hinterlegt
sind, so sind diese Spielerpässe dem Schiedsrichter vor Spielbeginn unaufgefordert zur
Kontrolle vorzulegen. Die Passbilder dieser Spieler müssen mit einem FLVW-Vereins-Stempel
versehen und befestigt sein. Wird ein Spieler eingesetzt, dessen Foto nicht hochgeladen ist
und dessen Spielerpass weder befestigt und/oder gestempelt ist, und er zudem seit
mindestens vier Wochen eine Spielberechtigung besitzt, so wird je Spieleinsatz ein
Ordnungsgeld erhoben.
Vertreters des Gegners) durchgeführt werden. Neben dem obligatorischen
Spielberichtsausdruck kann dieses auch durch den Einsatz technischer Medien (z. B.
Smartphone) erfolgen. Alternativ kann die Spielberechtigung auch durch die Vorlage einer
über das DFBnet ausgedruckten Spielberechtigungsliste nachgewiesen werden.
3. Das Einstellen bzw. Hochladen aller Passbilder für sämtliche spielenden Mannschaften muss
bis zum 31.12.2019 erfolgt sein. Vor dem 01.01.2020 ist dieses auf freiwilliger Basis der
Vereine möglich. In diesen Fällen ist aber eine Passkontrolle zwingend vorgeschrieben, wenn
die Passbilder nicht im DFBnet hochgeladen sind.
Äußerung eines Verdachts durch die beteiligten Mannschaftsverantwortlichen statt.
Einsätze von Spielern, deren Passbilder ab dem 01.01.2020 nicht hochgeladen sind, werden
mit einem Ordnungsgeld analog «Spielen ohne Spielerpass» geahndet. In diesem Fall ist es
auch egal, ob durch den Schiedsrichter eine Passkontrolle stattfand.
Anlagen:
Hinweise zur Spielrechtsprüfung hier downloaden