Sonderbestimmungen Auswechslungen

XII. Sonderbestimmungen: Gemäß § 45 (1) SpO/WDFV wird für die Frauen-Kreisligen und Frauen-Bezirksligen sowie der Herren-Kreisligen B – D festgelegt, dass hier bis zu drei Spieler/Spielerinnen beliebig ein- und ausgewechselt werden können.

Dieses gilt nicht für Pokalspiele auf Kreisebene.