Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft, die die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen neu regelt und EU-weit vereinheitlicht. Doch was bedeutet das genau für Vereine, die Daten von Mitgliedern erheben? Antworten auf diese Frage erhalten Vereinsvertreter in unseren Informationen, die wir in einigen Seminaren sammeln konnten.
Dokumentensammlung:
Zusammenfassung "Acht Schritte für die Vereine"
Powerpoint Präsentation vom Referenten Dieter Ostertag
Verpflichtungserklaerung Vertraulichkeit
Verzeichnis der Verarbeitungstaetigkeiten