Hinweise zur Beantragung von Spielberechtigungen für Flüchtlinge

Auf Grund zahlreicher Anfragen zum Thema "Hinweise zur Beantragung von Spielberechtigungen für Flüchtlinge" möchten wir gerne erste Zwischeninformation geben.

Für die Teilnahme an Pflicht- oder Freundschaftsspielen ist auch für Flüchtlinge eine ordnungsgemäße Spielberechtigung erforderlich.

Für die Erteilung der Spielberechtigung hat der WDFV erste Informationen auf der Internetseite eingestellt (Westdeutscher Fußballverband e.V. – Spielberechtigungen für Flüchtlinge: Das müssen Vereine bei der Beantragung beachten (wdfv.de).

Auszug WDFV (Stand: 21.03.2022):

„Antragsunterlagen

Eine Spielberechtigung muss durch den betreffenden Verein bei der Passstelle des Regionalverbandes, in NRW der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) in Duisburg, beantragt werden. Bei den Spielberechtigungsanträgen von Flüchtlingen wird allerdings nicht darauf bestanden, alle für gewöhnlich notwendigen Unterlagen (die vielleicht auch gar nicht erbracht werden können) zu erhalten, sondern es werden die Vorgänge mit den Unterlagen bearbeitet, die vorgelegt werden können.

Es ist in diesem Zusammenhang wichtig, bei der Beantragung von Spielberechtigungen bei der Passstelle direkt darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem Vorgang um einen Antrag für einen Flüchtling, bzw. Anträge für Flüchtlinge handelt. Damit wird unnötiger zeitlicher Verzug vermieden.

Neben dem Spielberechtigungsantrag ist ein amtliches Dokument vorzulegen, aus dem der Name des Spielers hervorgeht. Das Alter des Spielers muss im Juniorenbereich durch einen Nachweis des Geburtsdatums bestätigt werden. Dieser Nachweis kann direkt auf dem Spielberechtigungsantrag durch den Kreisjugendausschuss bzw. durch das Einwohnermeldeamt erbracht werden. Alternativ kann eine Originalgeburtsurkunde vorgelegt werden.

Kinder bis zum vollendeten 9. Lebensjahr müssen den Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung und den Nachweis des Geburtsdatums einreichen.

Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen den Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung sowie den Nachweis des Geburtsdatums einreichen und benötigen die Kopie eines Personaldokuments und laut FIFA-Vorgaben zusätzlich einen „internationalen Freigabeschein“ um sicherzustellen, dass weltweit nur eine Spielberechtigung existiert. Der Freigabeschein wird mit dem Antrag auf Spielberechtigung über den Westdeutschen Fußballverband beim DFB beantragt und vom Verband des jeweiligen Herkunftslandes ausgestellt.

Wartefrist

Die Erteilung der Spielberechtigung erfolgt standardmäßig wie bei internationalen Vorgängen. Die Spieler erhalten eine grundsätzlich siebentägige Wartefrist für Ihre Spielberechtigung ab der Anfrage des DFB.

Unbegleitete Flüchtlinge (Vormund)

Bei unbegleiteten Flüchtlingen wird der Nachweis von einem Vormund benötigt, welcher als Vertreter anerkannt wird. Dieser kann alle notwendigen Dokumente, wofür normalerweise die Eltern nötig wären, unterschreiben. Da Vormünder oft viele Flüchtige betreuen, können Sie die Betreuung für alltägliche Fragen z.B. an den Heimbetreuer abgeben. Da runter fallen auch die für den Vereinsbeitritt bzw. Spielerlaubnis nötigen Unterschriften. Dies wird von der Fifa anerkannt.“

Hinweise:

Erster wesentlicher Punkt ist die Verkürzung der FIFA-Frist von 30 auf 7 Tage.

Für den Jugendbereich wird zudem ein vereinfachtes Verfahren auch für die Erteilung einer sofortigen Spielberechtigung für Pflichtspiele vorbereitet.

Der Wegfall der Wartefrist soll sodann in Abstimmung zwischen WDFV-Passabteilung und dem zuständigen LV (ohne Antragsweg über KJA) erfolgen.

Die Kreis-Jugend-Ausschüsse sind insbesondere vor Ort für die Bestätigung der Namen/Geburtsdaten auf den Spielberechtigungsanträgen wichtige Anlaufstellen.

Weitere Informationen werden wir zeitnah zur Verfügung stellen.