Zum 01.07.2017 ist die neue Rechts- und Verfahrensordnung des Westdeutschen Fußballverbandes (RuVO/WDFV) in Kraft getreten. Durch die grundlegende Überarbeitung der bisherigen RuVO/WDFV soll die Handhabung vereinfacht und modernisiert werden.
Die wesentlichen Neuerungen im Überblick:
* Der Geschäftsverteilungsplan des Kreis-Jugend-Sportgerichts Bochum (KJSG Bochum), des Bezirks-Jugend-Sportgerichts 5 (BJSG 5) und des Verbands-Jugend-Sportgericht des FLVW (VJSG FLVW) ist auf der Internetseite des Kreises eingestellt.
Rechtsmittel der Vereine im Juniorenbereich
1. Rechtsmittel gegen Spielwertungen
Sachverhalt | nicht spielberechtigter gegnerischer Spieler | zahlenmäßige Schwächung der eigenen Mannschaft | Regelverstoß des Schiedsrichters |
Rechtsmittel | Einspruch | ||
Rechtsgrundlage | § 58 RuVO/WDFV | ||
Rechtsmittelfrist | innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Spieltages | innerhalb von 2 Tagen nach Ablauf des Spieltages | innerhalb von 2 Tagen nach Ablauf des Spieltages |
Adressat des Rechtsmittels | Entsprechend dem Geschäftsverteilungsplan (§22 (6) RuVO/WDFV) des jeweiligen Sportgerichts | ||
gebührenpflichtig | ja (siehe Nr. 4) | ||
Zahlungsfrist | innerhalb der Begründungsfrist (2 Wochen nach Einlegung des Einspruchs) | 10 Tage nach Einlegung des Einspruchs | 10 Tage nach Einlegung des Einspruchs |
Konto für Gebühren | KJSG = Kreiskasse BJSG und VJSG = Verbandskasse FLVW |
2. Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Verwaltungsstellen
Sachverhalt | Entscheidungen 1. Instanz | Entscheidungen 2. Instanz | ||
Punktverlust | Sonstiges | |||
Rechtsmittel | Antrag auf sportgerichtliche Entscheidung | Beschwerde | Antrag auf sportgerichtliche Entscheidung | |
Rechtsgrundlage | § 24 (6) JSpO/WDFV | § 19 (1) RuVO/WDFV | § 20 (1) RuVO/WDFV | |
Rechtsmittelfrist | 10 Tage nach schriftlicher Bekanntgabe bzw. | |||
Adressat des Rechtsmittels | Verwaltungsstelle, die Entscheidung erlassen hat (Staf-felleiter, KJA, VJA) | Verwaltungsstelle, die Entscheidung erlassen hat (Staf-felleiter, KJA, VJA, Passabteilung) | Verwaltungsstelle, die Entscheidung erlassen hat | |
gebührenpflichtig | ja (siehe Nr. 4) | nein | nein | |
Zahlungsfrist | wie Rechtsmittelfrist |
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Konto für Gebühren | KJSG = Kreiskasse BJSG und VJSG = Verbandskasse FLVW |
3. Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Rechtsorgane
Sachverhalt | Entscheidungen 1. Instanz (KJSG, BJSG, VJSG) | Entscheidungen | ||
Urteil | Beschluss | |||
Rechtsmittel | Berufung | Beschwerde | Revision | |
Rechtsgrundlage | § 55 RuVO/WDFV | § 57 RuVO/WDFV | § 24 (3), § 56 RuVO/WDFV | |
Rechtsmittelfrist | 10 Tage nach schriftlicher Bekanntgabe bzw. | |||
Adressat des Rechtsmittels | Rechtsorgan, das die Entscheidung erlassen hat | |||
gebührenpflichtig | ja (siehe Nr. 4) | ja (siehe Nr. 4), die Gebühren werden um die Hälfte ermäßigt | ja (siehe Nr. 4) | |
Zahlungsfrist | wie Rechtsmittelfrist | |||
Konto für Gebühren | Bei Rechtsmittel gegen Entscheidung der KJSG = Kreiskasse Bei Rechtsmittel gegen Entscheidung der BJSG = Verbandskasse FLVW Bei Rechtsmittel gegen Entscheidung des VJSG = Verbandskasse WDFV |
4. Einspruchs- und Rechtsmittelgebühren
Sportgericht | KJSG | BJSG | VJSG | JSG WDFV | VJG WDFV |
Rechtsgrundlage | § 31 (3) RuVO/WDFV | ||||
Gebühr | 25,00€ | 50,00€ | 100,00€ | 100,00€ | 200,00€ |
Vereine, die mit ihren 1. Mannschaften in der Kreisliga B oder C spielen, sowie Vereine ohne Herren- oder Frauenmannschaft und Vereinsmitglieder, haben in allen Fällen nur die Hälfte der Gebühren zu zahlen. | |||||
Ausschließlich schriftlich geführte Verfahren vor den Rechtsorganen sind gebührenfrei, aber auslagenpflichtig. |
5. Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Passstelle - §6 (8) JSpO/WDFV
Gegen Entscheidungen der Abteilung Spielberechtigung/WDFV ist die Beschwerde gemäß §19 (4) RuVO/WDFV zulässig. Die Beschwerde ist gebühren- und auslagenpflichtig. Die Gebühr beträgt 50,00 €. Der antragstellende Verein hat die Beschwerde mit Begründung über das DFBnet-Postfach binnen 14 Tagen nach Ausstellungsdatum des Spielerpasses unter gleichzeitiger Zahlung der Gebühren bei der Abteilung Spielberechtigung/WDFV einzulegen.
Ein anderer Verein kann eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Abteilung Spielberechtigung/WDFV mit Begründung über das DFBnet-Postfach innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis der Beschwerdegründe - jedoch spätestens 3 Monate nach Ausstellungsdatum – unter gleichzeitiger Zahlung der Gebühren bei der Abteilung Spielberechtigung/WDFV einlegen.
6. Konten
Kreiskasse Bochum | Sparkasse Bochum | DE47 4305 0001 0038 4029 05 |
Verbandskasse FLVW | Sparkasse UnnaKamen | DE51 4435 0060 0005 0034 21 |
Verbandskasse WDFV | Sparkasse Duisburg | DE67 3505 0000 0237 0002 11 |
Wichtig: Rechtsmittel sind grundsätzlich über das DFBnet-Postfach einzulegen (siehe auch § 14 RuVO/WDFV).