Rechtsmittel der Vereine

1. Rechtsmittel gegen Spielwertungen

Sachverhalt nicht spielberechtigter
gegnerischer Spieler
zahlenmäßige Schwächung
der eigenen Mannschaft
Regelverstoß des
Schiedsrichters
Rechtsmittel Einspruch
Rechtsmittel-
grundlage
§ 58 (1,2) RuVO/WDFV
Rechtsmittelfrist+
Fristbeginn
10 Tage nach Ablauf
des Spieltages
2 Tage nach Ablauf
des Spieltages
2 Tage nach Ablauf
des Spieltages
Adressat des
Rechtsmittel
  Kreisligen = KSG/Bezirksligen = BSG
  Landes- + Westfalenliga = VSG
Begründungsfrist 2 Wochen ab Einlegung
des Einspruchs
2 Tage nach Ablauf
des Spieltages
2 Tage nach Ablauf
des Spieltages
gebührenpflichtig

ja (Gebühren siehe Ziffer 4)

Zahlungsfrist+
Fristbeginn
innerhalb der
Begründungsfrist
(2 Wo. nach Einlegung des Einspruchs)
10 Tage nach Einlegung
des Einspruchs
10 Tage nach Einlegung
des Einspruchs
Konto für Gebühren

KSG = Kreiskasse; BSG und VSG = Verbandskasse FLVW

 

2. Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Verwaltungsstellen

Sachverhalt

Entscheidungen 1. Instanz
Punktverlust           Sonstiges

Entscheidungen 2. Instanz

Rechtsmittel Antrag auf sportgerichtliche Entscheidung Beschwerbe

Antrag auf sportgerichtliche Entscheidung

Rechtsmittel-
grundlage
§ 43 (6) SpO/WDFV § 19 (1) RuVO/WDFV § 20 (1) RuVO/WDFV
Rechtsmittelfrist+
Fristbeginn
10 Tage nach schriftlicher Bekanntgabe bzw. Veröffentlichung in den "OM"
Adressat des
Rechtsmittel
Verwaltungsstelle, die
Entscheidung erlassen
hat
Verwaltungsstelle, die
Entscheidung erlassen hat
Verwaltungsstelle, die
Entscheidung erlassen hat
Begründungsfrist wie Rechtsmittelfrist
gebührenpflichtig ja (Gebühren siehe Ziff. 4) nein nein
Zahlungsfrist+
Fristbeginn
wie Rechtsmittelfrist  
Konto für Gebühren KSG = Kreiskasse;
BSG und VSG = Verbandskasse FLVW

 

3. Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Rechtsorgane

Sachverhalt

Entscheidungen 1. Instanz (KSG, BSG, VSG)
Urteil                                       Beschluss

Entscheidungen 2. Instanz
( BSG, VSG)

Rechtsmittel Berufung Beschwerbe

Revision

Rechtsmittel-
grundlage
§ 55  RuVO/WDFV § 57 RuVO/WDFV § 56 RuVO/WDFV
Rechtsmittelfrist+
Fristbeginn
10 Tage nach Verkündung. Ohne Verkündung bzw. Verkündung in Abwesenheit des Rechtsmittelführers
= 10 Tage nach Zustellung; bei Rechtsmitteln durch vorher nicht am Verfahren Beteiligte
= 10 Tage nach Veröffentlichung in der OM.
Adressat des
Rechtsmittel
Rechtsorgan, das die Entscheidung erlassen hat

Begründungsfrist:
2 Wochen ab Einlegung des Rechtsmittels
gebührenpflichtig ja (Gebühren siehe Ziff. 4) ja (Gebühren siehe Ziff. 4) ja (Gebühren siehe Ziff. 4)
Zahlungsfrist+
Fristbeginn
wie Rechtsmittelfrist wie Rechtsmittelfrist wie Rechtsmittelfrist
Konto für Gebühren bei Rechtsmittel gegen Entscheidung der KSG = Kreiskasse                 
bei Rechtsmittel gegen Entscheidung der BSG = Verbandskasse FLVW
bei Rechtsmittel gegen Entscheidung der VSG = Verbandskasse WDFV

 

4. Rechtsmittelgebühren

  Vereine ab KLA in der 2. Instanz Beschwerden*
vor dem KSG 25,00 € 12,50 €  
vor dem BSG 50,00 € 25,00 € 25,00 €
vor dem VSG 100,00 € 50,00 € 50,00 €
vor dem SG WDFV 200,00 € 100,00 € 100,00 €

 * Da das KSG keine Beschwerdeinstanz ist, müssen bei Beschwerden immer die Gebühren der nächsthöheren Instanz gezahlt werden.

5. Konten

Kreiskasse Bochum Sparkasse Bochum DE47 4305 0001 0038 4029 05
BIC WELADED1BOC
Verbandskasse FLVW Sparkasse Kamen DE79 4435 1380 0005 0034 21
BIC WELADED1UNN
Verbandskasse WDFV Sparkasse Duisburg DE67 3505 0000 0237 0002 11
BIC DUISDE33

Wichtig: Alle Rechtsmittel sind per Einschreiben oder über das dfbnet-Postfach einzulegen !

E-Postfach KSK: flvw.ksg6@flvw.evpost.de
E-Postfach BSK IV: flvw.bsg4@flvw.evpost.de
E-Postfach BSK V: flvw.bsg5@flvw.evpost.de

Einspruchgebühren müssen eingezahlt werden und werden nicht abgebucht!