Wichtige Informationen

Sprechtag

An jedem 2. Montag im Monat findet im Clubheim von Concordia Wiemelhausen, Glücksburger Str. 25, 44799 Bochum, der Sprechtag des Kreises Bochum von ca. 17:00-19:00 Uhr, statt. Hier stehen Ihnen Kreismitarbeiter mit Rat und Tat zur Verfügung.


Abrechnungen

 
Die Vereinskassierer werden gebeten, die Bekanntmachungen und Veröffentlichungen in den Offiziellen Mitteilungen im DFBnet unter www.dfbnet.org zu beachten. Abrechnungen für Relegations- und Entscheidungsspiele sind dem VKFA (J. Kaminski) zeitnah zur Genehmigung und Weiterleitung vorzulegen.

Abrechnungen für Hallen- und Feldstadtmeisterschaften sind dem Kreiskassierer unverzüglich zu übersenden. Die Abrechnungen für DFB-Pokalspiele auf Kreisebene sind durch die Heimvereine, unter Angabe der Vereinskennziffer, Datum und Spielpaarung, dem Kreispokalspielleiter vorzulegen. Ordnungsgelder, Spielabgaben, etc. müssen, bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren, unter Angabe der Vereinskennziffer, in der satzungsgemäßen Frist, auf das Kreiskonto eingezahlt werden. Bei Fristversäumnissen sind Ordnungsgelder möglich. Abweichungen bei den Abrechnungsmodalitäten werden im Vorfeld bekanntgegeben.

Alle benötigten Formulare sind hier herunterzuladen.

Rechtsmittel

1. gegen Spielwertungen (zum vergrößern auf die Grafik klicken)


2. gegen Entscheidungen der Verwaltungsstellen (zum vergrößern auf die Grafik klicken)

3. gegen Entscheidungen der Rechtsorgane (zum vergrößern auf die Grafik klicken)

4. Rechtsmittelgebühren gem. § 65 RuVO/WDFV
(zum vergrößern auf die Grafik klicken)

* Da das KSG keine Beschwerdeinstanz ist, müssen bei Beschwerden immer die Gebühren der nächsthöheren Instanz gezahlt werden.

5. Konten
(zum vergrößern auf die Grafik klicken)

Wichtig: Alle Rechtsmittel sind per Einschreiben oder über das elektronische Postfach der jeweils zuständigen Kammer einzulegen.

E-Postfach KSG: flvw.ksg6@flvw.evpost.de
E-Postfach BSG V: flvw.bsg5@flvw.evpost.de
E-Postfach VSG: flvw.vsg@flvw.evpost.de

Einspruchsgebühren müssen eingezahlt werden und werden nicht abgebucht!

Abmeldung von Amateurspielern

a) Abmeldung in schriftl. Form als E-Karte

ie Abmeldung von Amateurspielern muss eigenhändig unterschrieben sein und mittels Einschreibepostkarte erfolgen. Die Nichtanerkennung einer Abmeldung (z.B. bei einem „Einschreibebrief”) hat der abgebende Verein dem Spieler innerhalb von 14 Tagen (per Einschreiben) unter Angabe der Gründe mitzuteilen. Unterbleibt dieser Widerspruch, ist die Abmeldung anerkannt. Das Abmeldedatum wird dadurch bestätigt. (Weitere Infos siehe auch „Vereinswechsel von Amateuren” in der WDFV-SpO, § 15, 1-6).

b) An- und Abmeldung über DFBnet Pass Online

Erfolgt die Übermittlung eines Antrags auf Spielerlaubnis an die Passstelle mittels DFBnet Pass Online, entfällt die Einreichung des schriftlichen Antrags. Stellt ein Verein einen Antrag auf Spielerlaubnis mittels DFBnet Pass Online, hat er dafür Sorge zu tragen, dass ihm die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen vorliegen. Eine elektronische Antragstellung ohne rechtlich wirksame Zustimmung des Spielers ist unwirksam. Weitere Einzelheiten sind dem § 10 1.-3. SpO-WDFV zu entnehmen.

Auf- und Abstiegsregelungen der überkreislich spielenden Mannschaften

Die Auf- und Abstiegsregelungen der Westfalen-, Landes- und Bezirksligen im Herren- und im Frauenbereich für das neue Spieljahr sind der vor der Meisterschaft erscheinenden „Offiziellen Mitteilungen“ über DFBnet bzw. der FLVW-Homepage zu entnehmen.

Auswechselspieler

In Spielen der Herrenkreisligen B und C und der Frauenkreisliga können bis zu 5 Spieler(innen) beliebig ein- und ausgewechselt werden. Dieses gilt nicht für Pokalspiele auf Kreisebene und nicht für die Herren-KLA (Paragraf 45 (3) SpO-WDFV Spielerwechsel).

Auswahlmannschaften

Spiele von Auswahlmannschaften (Stadtmannschaften/Ortsteilmannschaften) sind baldmöglichst spätestens 2 Wochen vor dem Spieltermin beim Kreisvorsitzenden zu beantragen. Dem Antrag sind die Zustimmungserklärungen über die Abstellungen von Spielern der teilnehmenden Vereine beizufügen.

DFBnet-Spielergebnisse

Der Platzverein ist verpflichtet, Spielergebnisse einschließlich eines evtl. Abbruchs oder Spielausfalls unverzüglich, spätestens bis 1 Stunde nach offiziellem Spielende, in das DFBnet-System einzupflegen (§ 29 (5) SpO/WDFV). Zuständige Stelle im Sinne der Ziffer 1 ist das „DFBnet-System“. Die Eingabe der Spielergebnisse erfolgt mittels einer Passwortgeschützten Kennung über die durch DFBnet angebotenen Meldewege (siehe Seite 12 unter „Spielberichte“). Das verspätete Melden (später als 1 Std. nach Spielende) und das Nichtmelden von Ergebnissen werden automatisch mit einem Ordnungsgeld belegt.

DFB-Vereinspokalspiele (Frauen und Männer)

Teilnahmeberechtigt sind nur 1. Mannschaften, die an den Meisterschaftsspielen teilnehmen. Bei den Spielen auf Kreisebene und der ersten und zweiten Runde auf Verbandsebene hat die klassenniedrigere Mannschaft Heimrecht. Auf Kreisebene finden unter sämtlichen teilnehmenden Vereinen zwei Auslosungen der Runden pro Saison statt.

Spielberechtigung: Für Pokalspiele dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die zu diesem Zeitpunkt bereits die Spielberechtigung für Pflichtspiele besitzen.

Ist in der normalen Spielzeit von 2x45 Minuten keine Entscheidung gefallen, wird der Sieger (ohne Verlängerung) durch Elfmeterschießen ermittelt.

Die Vereine sind verpflichtet an den DFB-Vereinspokalspielen mit ihrer Ersten Mannschaft (Frauen und Herren) anzutreten (§57 SpO-WDFV).

Fusionen
Fusionen/Verschmelzungen von Vereinen müssen bis 31.03. des Jahres über den Kreisvorsitzenden beim FLVW beantragt werden.

Mannschaftsmeldungen

Alle bis zum Meldeschluss im DFBnet-Vereinsmeldebogen gemeldeten Mannschaften werden für den Spielbetrieb berücksichtigt. Alle nicht gemeldeten, bestehenden Mannschaften gelten automatisch als abgemeldet. Hier ist auf die Öffnungszeit des Meldefensters im DFBnet zu achten. Dieses gilt ebenfalls für DFB-Pokalspiele.

Passeinzug WDFV/SpO § 15(5)

Wenn ein Antrag auf Spielerlaubnis bei der Passstelle vorgelegt wird, dem der Spielerpass oder eine Erklärung über den Verbleib des Passes nicht beigefügt ist, erfolgt der Einzug des Passes durch die Passstelle. Legt der Verein diesen nicht innerhalb der gesetzten Frist vor, erfolgt die Verhängung eines Ordnungsgeldes nach § 17 (5) der WDFV/RuVO, bei erneuter Fristversäumung Abgabe an das zuständige WDFV-Rechtsorgan.

Platzkommission - SR-Zuständigkeit

Ist der Sportplatz nicht vom Eigentümer gesperrt, hat aber der Platzverein Zweifel an der Bespielbarkeit des Platzes, besteht für Spiele der Männer und Frauen auf Kreisebene die Möglichkeit, die Bespielbarkeit des Platzes durch den zuständigen Staffelleiter prüfen zu lassen. Auf diese Weise können ggf. unnötige Anreisen der Gäste und SR vermieden werden.

Die Platzkommission wird tätig am Tag vor dem Spiel bzw. bis 3 Std. vor Spielbeginn am Spieltag. Danach entscheidet der SR über die Bespielbarkeit des Platzes.

Platzsperre

Wird ein Sportplatz von dem Eigentümer (i. d. Regel die Stadt), oder dem Nutzungsberechtigten witterungsbedingt gesperrt, ist dem Staffelleiter eine entsprechende Bescheinigung des Berechtigten unaufgefordert vorzulegen.

Pyrotechnik

Das Abbrennen von Pyrotechnik ist vor, während und nach dem Spiel untersagt. Der Verein haftet für die ihm zuzuordnenden Besucher. Vorkommnisse sind dem KSG zu melden und werden mit Strafen belegt.

Schiedsrichteranforderungen

Für alle Meisterschafts- und Pokalspiele im Seniorenbereich ist keine Schiedsrichteranforderung erforderlich. Die Spiele werden im DFBnet von den zuständigen SR-Ansetzern bestückt. Bei witterungsbedingten Spielabsagen ist der zuständige Staffelleiter zeitnah zu informieren. Sollte es nicht möglich sein, den angesetzten SR zu informieren, muss tel. Kontakt mit einem der SR-Ansetzer aufgenommen werden. Bei kurzfristiger Eingabe von Spielen ins DFBnet ist der zuständige Ansetzer per E-Mail zu informieren.

Schiedsrichterausbildung
Im Frühjahr und Herbst des Jahres finden SR-Anwärterlehrgänge statt. Hierzu können geeignete Sportkameraden(innen) mit einem Mindestalter von 14 Jahren gemeldet werden (Ausnahmen möglich - gerne aber auch älter), die nach erfolgreicher Ausbildung bereit sind, Spielleitungen zu übernehmen. In ca. 30 Unterrichtsstunden erfolgt eine Einführung in die Grundlagen der 17 Fußballregeln. Am Prüfungstag müssen sie einen schriftlichen Regeltest mit 30 Fragen und einen Lauftest absolvieren. Dazu wird empfohlen, dass sie vorher eine Untersuchung auf Sportgesundheit durchführen lassen. Eine Gewährleistung durch den KSA Bochum erfolgt nicht. Eine Ausbildungspauschale ist vom Kreisvorstand zugunsten der Vereine bis auf weiteres ausgesetzt. Meldungen geeigneter Bewerberinnen und Bewerber können online auf der Homepage des FLVW Kreis Bochum (www.kreis-bochum.de) unter dem Menüpunkt: Schiedsrichter/Schiedsrichter-Anwärterlehrgang vorgenommen werden.

Fragen zum Lehrgang sind gerne jederzeit an den KSA zu richten


Schiedsrichtergespann

Anforderungen von Schiedsrichtergespannen zu Pokal-/Freundschaftsspielen sind über den VKSA Jörg Brelinger zu tätigen.

Schiedsrichterzuständigkeiten

Die SR-Zuständigkeiten im Fußballkreis BO können der Kreishomepage entnommen werden.

Schiedsrichterspesenregelung

Seniorenspiele

Oberliga Westfalen 75,00 Euro, SRA 50,00 Euro
Westfalenliga 50,00 Euro, SRA 40,00 Euro
Landesliga 45,00 Euro, SRA 30,00 Euro
Bezirksliga 35,00 Euro, SRA 25,00 Euro (wenn erforderlich)
DFB-Pokalspiele FLVW höhere Liga, max OLW, SRA höhere Liga, max OLW

Bei einem Spielausfall gilt im FLVW: 3/4 Spesensatz (75%) + Fahrgeld. Fahrkosten: 0,30 € pro km oder Fahrpreis Verkehrsverbund. Bei Mitnahme pro SRA 0,02 €/km (0,32 €/km bzw. 0,34 €/km)

Schiedsrichterspesenregelung im Kreis BO

Seniorenspiele

Kreisliga A, B, C 27,00 Euro
Kreisliga A DO, GE und Hagen 27,00 Euro
AH, AL, SAL 27,00 Euro
SRA (im Kreis) 20,00 Euro bei Bedarf

Bei Spielen über 90 Minuten wie M-Spiel (bei Spielen gegen höherklassige Mannschaften Mittelwert aus beiden Spielklassen).

Frauenspiele

Regionalliga 40,00 Euro SRA 20,00 Euro
Westfalenliga 35,00 Euro SRA 25,00 Euro keine Gespannpflicht
Landesliga 28,00 Euro
Bezirksliga 25,00 Euro
Kreisliga 22,00 Euro

Für Pokal- u. F-Spiele im Kreis gilt der gleiche Spesensatz wie bei MS-Spielen (Platzverein).

Pokal- und F-Spiele der Frauen

Bei Spielen gegen höherklassige Mannschaften Mittelwert aus beiden Spielklassen. Bei Anreise und Spielausfall von Spielen im Kreisgebiet beträgt der Spesensatz 50 % plus Fahrgeld. Fahrtkosten: 0,30 Euro pro km oder Fahrpreis Verkehrsverbund. Dies betrifft alle Spiele der KL A bis KL C sowie überkreisliche Freundschaftsspiele. Die SR-Spesen für Juniorenspiele entnehmen sie dem Terminkalender der Junioren.

Seniorenerklärung von A-Junioren (Auszug aus WDFV-JSpO § 15)

A-Junioren und B-Juniorinnen des älteren Jahrganges können vorzeitig zu Senioren erklärt und ausschließlich in der 1. Mannschaft eingesetzt werden. Voraussetzung für eine Seniorenerklärung ist, dass der Verein über eine A-Junioren- oder B-Juniorinnen-Mannschaft verfügt. Im Falle einer Zurückziehung der A-Jun./B-Juniorinnen erlischt diese Spielerlaubnis ab diesem Datum automatisch. Gehört der Junior oder die Juniorin einem Verein an, der in der laufenden Saison mit keiner A-Junioren- oder B-Juniorinnen-Mannschaft am Meisterschaftsspielbetrieb teilnimmt, so muss der Junior oder die Juniorin entweder bereits seit 12 Monaten für den beantragenden Verein spielberechtigt sein, oder für diesen Verein eine Spielberechtigung von insgesamt mindestens zwei Jahren besessen haben. Ausgenommen hiervon sind Junioren, die seit zwei Jahren keine Spiele mehr bestritten haben.

Ein Junior des älteren A-Junioren- bzw. B-Juniorinnen-Jahrgangs ist auf Antrag für die 1. Herren- bzw. 1. Frauenmannschaften seines/ihres Vereins spielberechtigt. Ab dem 1. April eines Spieljahres können A-Junioren und B-Juniorinnen des älteren Jahrganges ohne Seniorenerklärung in allen Senioren- bzw. Frauenmannschaften ihres Vereins eingesetzt werden.


Sonntagsspiele der Bundesliga (FLVW-Durchführungsbestimmungen XI, Abs. 6)

Die Verlegung eines Spiels auf einen späteren Termin ist möglich, wenn am Sonntag ein Spiel der 1. oder 2. Bundesliga in räumlicher Nähe zum Spiel des Amateurvereins stattfindet, und wenn dem zuständigen Staffelleiter mind. 10 Tage vorher ein schriftlicher Antrag dieses Heimvereins vorliegt. Das Spiel ist zeitnah neu anzusetzen und durchzuführen. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet der Staffelleiter unter Berücksichtigung der sportlichen Gegebenheiten, ob und zu welchem Termin eine Verlegung in Betracht kommt. Diese Regelung gilt nicht für den vorletzten und letzten Spieltag.

Spielabsagen, generell

Bei einer Schlechtwetterlage (z.B. Sturm, Schnee, Eis, usw.) werden Spiele u. U. kurzfristig von der Spielleitenden Stelle generell abgesagt. Die Bekanntmachung dieser Absagen erfolgt über das Internet www.Kreis-Bochum.de, die örtliche Presse bzw. die Radiosender. Um unnötige Anreisen zu vermeiden, sind die Schiedsrichter bei einer kritischen Wetterlage gehalten, die o. a. Medien zu verfolgen, bzw. im Zweifelsfall Rücksprache mit dem jeweiligen Gruppenobmann bzw. dem zuständigen KSA-Mitglied zu halten.

Spielerlaubnis bei Mannschaftswechsel

Nach Paragraf 11 (6) WDFV-SpO darf jeder Verein in einem Pflichtspiel bis zu vier Spieler einer höheren Mannschaft, für die die Schutzfrist abgelaufen ist, in einer unteren Mannschaft einsetzen. Unter diesen Spielern dürfen höchstens zwei Spieler sein, die am 1.7. des Spieljahres das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben (Ü 23). Die Schutzfrist beginnt unmittelbar nach dem Spieleinsatz und endet nach Ablauf der folgenden 5 Tage (Spiel am Sonntag - Schutzfrist = Montag bis Freitag 0:00 Uhr).

 

Werden mehr als vier Spieler oder mehr als zwei Ü-23-Spieler eingesetzt, so gelten alle diese Spieler als unberechtigt eingesetzt und bleiben Spieler der höheren Mannschaft.

 

Die Altersfestsetzung entspricht den einschlägigen Bestimmungen der SpO/DFB. Stichtag ist der 1. Juli zu Beginn des Spieljahres, d.h. ein Spieler, der am 1. Juli 23 wird und damit an diesem Tag um 0 Uhr sein 23. Lebensjahr bereits vollendet hat, zählt zu den Ü-23-Spielern wie auch alle vor diesem Stichtag geborenen Spieler. Demzufolge gehören alle Spieler, die nach dem 1. Juli Geburtstag haben, zu den U-23-Spielern.

Dieser Altersstatus gilt bis zum Ende der dem Stichtag folgenden Spielzeit (Abs. 6). Für die Spielzeit 2023/24 bedeutet dies: alle Spieler, die am 1. Juli 2000 oder früher geboren sind, zählen zu den Ü-23-Spielern; die am 2. Juli 2000 oder später Geborenen sind U-23-Spieler.

Nach Paragraf 11 (11) WDFV-SpO: Spieler, die bei Ablauf des 30. April ab dem 1. Mai Spieler der höheren Mannschaft sind, dürfen in den nachfolgenden Punkte- und Entscheidungsspielen der unteren Mannschaft nicht mehr eingesetzt werden. Ausgenommen sind die Spieler einer höheren Mannschaft, die mindestens sechs Wochen vor dem 1. Mai in der höheren Mannschaft nicht mehr zum Einsatz gekommen sind. Diese Frist beginnt bei Sperrstrafen erst nach Ablauf der Sperre. Die Spielberechtigung für die Punktespiele und nachfolgenden Entscheidungsspiele der unteren Mannschaft, die ab dem 1. Mai stattfinden, bleibt für den Spieler der unteren Mannschaft auch dann bestehen, wenn er ab dem 1. Mai in der nächsthöheren Mannschaft eingesetzt wird.

Die Schutzfrist nach Absatz 5 ist einzuhalten.


Spielgemeinschaften

Auch im Seniorenbereich können Spielgemeinschaften zugelassen werden. Anträge auf Bildung einer SG für die kommende Saison sind bis zum 01.06. des Jahres an den Kreisvorsitzenden zu richten. (Siehe auch „Verwaltungsanordnung zur Zulassung von Spielgemeinschaften“ auf der FLVW-Homepage.

Spielsperre nach 5. gelber Karte

Ein Spieler, den der SR in fünf Punktespielen einer Staffel seiner Spielklasse durch Vorweisen der gelben Karte verwarnt hat, ist für das nächstfolgende Punktespiel in dieser Staffel seiner Spielklasse automatisch gesperrt, das dem Spiel folgt, in dem die fünfte Verwarnung verhängt worden ist. Bis zum Ablauf der automatischen Sperre ist er auch für das jeweils nächstfolgende Punktespiel jeder anderen Mannschaft seines Vereins in einer oberen oder unteren Spielklasse gesperrt. Eine Übertragung auf das neue Spieljahr ist ausgeschlossen. Sonstige Sperrstrafen hemmen eine Sperre gemäß dieser Ziffer mit der Folge, dass die Sperre gemäß dieser Ziffer im Anschluss an die Sperre verbüßt wird. Die nächste ab dem Folgespiel nach einer verwirkten Sperre gezeigte Verwarnung zählt wiederum als erste Verwarnung im Sinne dieses Absatzes. Im Falle eines Feldverweises, auch eines Feldverweises nach zwei Verwarnungen (Gelb/Rot), gilt eine im selben Spiel ausgesprochene Verwarnung als erbraucht und wird nicht registriert. Auf die übrigen, bis dahin verhängten Verwarnungen, bleibt der Feldverweis ohne Bedeutung.

Siehe auch Durchführungsbestimmungen FLVW I (9).


Spielsperre nach gelb/roter Karte, WDFV-RuVO § 8 (1)

Wird ein Spieler infolge zweier Verwarnungen im selben Spiel durch zeigen der Gelb/Roten Karte des Feldes verwiesen, so ist er automatisch für ein Spiel gemäß § 9 Abs. 5 gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer besonderen Benachrichtigung bedarf.

Hiermit sind die Folgen eines Feldverweises durch Zeigen der Gelb/Roten Karte abschließend geregelt. Anmerkung: Wenn ein Spieler in der unteren Mannschaft eingesetzt werden soll, kommt zur Sperrfrist die Wartefrist von 5 Tagen noch hinzu.

Ableistung von Roten Karten/Spielsperren

Der WDFV weist daraufhin, dass seit dem 01.07.2020 zum Beispiel durch Rote Karten verhängte Sperren nach Spielen abgeleistet werden müssen. Wie auf dem WDFV-Verbandstag am 13. Juli 2019 offiziell beschlossen, wurde die Rechts- und Verfahrensordnung des WDFV mit Gültigkeit ab dem 1. Juli 2020 entsprechend für den Seniorenbereich geändert. Die bisherige Regelung, nach der ein Spieler die gegen ihn verhängte Sperre nach Wochen abgeleistet hatte, kommt nicht mehr zur Anwendung.

 

Die Spielsperre ersetzt damit die zuvor gültige Wochensperre. Diese Änderung ist durch die offizielle Veröffentlichung in den „Amtlichen Mitteilungen“ (WDFV-AM-Digital vom 30.06.2020) gültig. Sie gilt für alle Spielklassen, Pokalspiele, Freundschaftsspiele und Turniere in Nordrhein-Westfalen einschließlich der Regionalliga West bis in die tieferen Spielklassen-Ebenen.

 

Im Klartext wurde festgelegt, dass mit einer Roten Karte bestrafte Spieler ihre Sperre in der Regel nach Spielen ableisten. Damit soll insbesondere verhindert werden, dass eine Sperre eventuell in einer spielfreien Zeit, wie der Winter- oder Sommerpause, „abgesessen“ wird.

 

Die zentrale neue Regelung findet sich in Paragraf 9 Abs. 3 RuVO/WDFV, die wie folgt lautet: „Spiele sind Spiele des Wettbewerbs, in dem die Tat begangen worden ist, und ranghöherer Wettbewerbe. An rangniedrigeren Wettbewerben darf der Spieler teilnehmen. In diesem Sinne gilt folgende Rangfolge der Wettbewerbe: Meisterschaftsspiele, Pokalspiele, Freundschaftsspiele, Turnierspiele. Die Sperre gilt auch für andere Mannschaften des Vereins im jeweils betroffenen Wettbewerb; deren Spiele werden jedoch nicht mitgezählt. Bei einem Vereinswechsel ist die höchste Mannschaft des aufnehmenden Vereins maßgebend. Abgebrochene Spiele zählen als verbüßt, ausgefallene Spiele nicht. Sperrstrafen aus zwei verschiedenen Wettbewerben werden in der Reihenfolge der zugrundeliegenden Vergehen nacheinander abgeleistet.“

 

Was bedeutet dies in der Praxis? Dies sollen zwei Beispiele verdeutlichen

 

Beispiel: Drei Spiele Sperre nach Roter Karte in einem Meisterschaftsspiel: Ein Spieler erhält in der II. Mannschaft seines Vereins in einem Meisterschaftsspiel eine Rote Karte und wird für drei Spiele gesperrt. Für diesen Zeitraum ist er neben den Meisterschaftsspielen der II. Mannschaft auch für alle Meisterschaftsspiele seines Vereins in anderen Mannschaften (I., III. Mannschaft) so lange gesperrt, bis die II. Mannschaft drei Meisterschaftsspiele absolviert hat. In den rangniedrigeren Wettbewerben, also Pokal, Freundschafts- und Turnierspielen, dürfte der Spieler hingegen eingesetzt werden.

 

Beispiel: Drei Spiele Sperre nach Roter Karte in einem Freundschaftsspiel: Ein Spieler erhält in der I. Mannschaft seines Vereins in einem Freundschaftsspiel eine rote Karte und wird für drei Spiele gesperrt. Diese Strafe gilt nunmehr für Freundschaftsspiele, Pokalspiele und Meisterschaftsspiele für alle Mannschaften des Vereins (I., II., III. Mannschaft) bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem die I. Mannschaft drei Spiele der Kategorien Freundschaftsspiele, Pokalspiele oder Meisterschaftsspiele bestritten hat. In dem Zeitraum der drei Spiele Sperre darf der Spieler nur in Turnierspielen (=rangniedrigerer Wettbewerb) eingesetzt werden.

Download: Erläuterungen der neuen Sperr – Regeln , sowie die Ableistungen

Spielverlegungen von Pflichtspielen

Bei Spielverlegungen mit beiderseitiger schriftlicher Einverständniserklärung ist diese bindend und kann nicht einseitig wieder aufgehoben werden. Spielverlegungen sind nach vorn und nach hinten möglich – nach hinten nur max. bis zu dem Donnerstag der unmittelbar auf den ursprünglich angesetzten Spieltag folgt. Ein Verlegen von Spielen nach hinten ist ab dem 01.05. nicht erlaubt. Die Anträge sind ausschließlich über das DFBnet-Modul Spielverlegungen 10 Tage vor dem Spiel zu beantragen. Es wird dringend empfohlen, vor einem Antrag sich mit dem gegn. Verein in Verbindung zu setzen. Siehe auch WDFV-SpO § 47a.

Sportgruß

Vor dem Spiel begrüßen sich die Spieler beider Mannschaften und der Schiedsrichter im Mittelkreis.

Trikots

Beide Mannschaften sind verpflichtet für andersfarbige Trikots und Stutzen zu sorgen. Im Zweifelsfall ist allein dem SR die Farbe schwarz vorbehalten. Bei Beanstandungen ist der Heimverein verpflichtet Abhilfe zu schaffen.

Trikotwerbung

Werbung auf der Spielkleidung ist für alle am Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaften genehmigungspflichtig (§ 39 SpO/DFB). Bei der Genehmigung sind die allgemeinverbindlichen Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausgestaltung der Spielkleidung des DFB, Anlage B zu den  Durchführungsbestimmungen zur SpO/DFB zu beachten. Trikotwerbung ist genehmigungspflichtig, zu diesem Zwecke ist das Antragsformular dem KGF (z.B. beim monatl. Sprechtag) vorzulegen.

Das Antragsformular kann auch mit einem Foto des neuen Trikots per Mail dem KGF zugesandt werden. Die Werbefläche der Trikotvorderseite darf maximal 200 cm², die des Trikotärmels 100 cm², die auf der Vorderseite des rechten Hosenbeins 50 cm² nicht überschreiten. Die Werbung auf dem rechten Hosenbein ist nur für ein Produkt bzw. Symbol möglich.

Die Trikots müssen mit Rückennummern versehen sein und können neben dem Vereins- auch den Spielernamen tragen. Die Werbung für unterschiedliche Werbepartner ist zulässig. Werbung auf Stutzen ist unzulässig. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Antragsformular und den Bestimmungen des FLVW für Trikotwerbungen.

Turniergenehmigungen

Turniergenehmigungen sind frühzeitig beim Kreisvorsitzenden zu beantragen. Das Turnier wird dann ggf. zunächst vorläufig genehmigt. Der endgültige Antrag (unter Beifügung des Turnierplanes, der Turnierordnung, sowie der schriftlichen Teilnahmebestätigungen der Vereine) ist spätestens 4 Wochen vor Turnierbeginn nachzureichen erst dann wird über die endgültige Genehmigung entschieden. Die Turnierordnung darf keine den Satzungen des DFB/WDFV/FLVW entgegenstehenden Bestimmungen (z.B. Spielberechtigung nur bei Vorlage des Spielerpasses, etc.) enthalten.

Sofern vor Turnierbeginn Änderungen des Turnierplanes erforderlich werden, ist der KV/VKSA - u.a. wegen der SRAnsetzungen - hiervon umgehend zu unterrichten.

Turnierordnung - Feldturnier

Die Einzelheiten zur Turnierordnung für Feldturniere finden Sie auf der Homepage www.kreis-bochum.de unter Service Downloads.

Kleinfeldturnier

Die Einzelheiten zur aktualisierten Kleinfeld-Fußball-Spielordnung finden Sie auf der Homepage www.kreis-bochum.de unter Service Downloads.

Abmeldung und Vereinswechsel von Amateuren (s. auch WDFV-SpO Paragraf 15)

(1) Die Spielberechtigung eines aktiven Spielers endet mit der Abmeldung bei seinem bisherigen Verein. Die Abmeldung muss eigenhändig unterschrieben sein und per Einschreiben mittels Postkarte erfolgen (als Tag der Abmeldung gilt das Datum des Poststempels), es sei denn, der Tag der Abmeldung ist unstreitig und vom abgebenden Verein bestätigt oder sonst in fälschungssicherer Weise nachgewiesen.

 

Die Nichtanerkennung einer Abmeldung (u.a. per Einschreibebrief) hat der abgebende Verein unter Angabe der Gründe innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Abmeldung dem Spieler per Einschreiben mitzuteilen. Unterbleibt dieser Widerspruch, ist die Abmeldung anerkannt. Das Abmeldedatum wird dadurch bestätigt.

 

Der Widerruf einer erfolgten Abmeldung muss schriftlich erfolgen und ist nur bis zur Anmeldung in einem neuen Verein zulässig.

 

Die sofortige Wiederherstellung der durch die Abmeldung beendeten Spielberechtigung ist bei der Passstelle zu beantragen. Ein Vereinswechsel liegt vor, wenn ein Vereinsmitglied sich bei seinem bisherigen Verein abgemeldet hat und beim neuen Verein als Spieler aufgenommen worden ist. Der Vereinswechsel ist mit der Unterschrift des Spielers auf dem Spielberechtigungsantrag für seinen neuen Verein vollzogen.

 

(2) Im Übrigen gilt Paragraf 16 Nr. 1 SpO-DFB.

Wechselperioden (Paragraf 17 WDFV-SpO)

Ein Vereinswechsel eines Amateurs kann grundsätzlich nur in zwei Wechselperioden stattfinden:

 

1. vom 1.07. bis zum 31.08. (Wechselperiode I)

 

2. vom 1.01. bis zum 31.01. (Wechselperiode II)

 

Spielerlaubnis für Pflichtspiele von Amateuren beim Vereinswechsel (Paragraf 18 WDFV-SpO)

 

(1) Abmeldung bis 30.06. und Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis bis zum 31.08. (Wechselperiode I).

 

Die Spielberechtigung für Pflichtspiele wird ab Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis, jedoch frühestens zum 1.07., erteilt, wenn der abgebende Verein dem Vereinswechsel zustimmt oder der aufnehmende Verein die Zahlung des in Abs. 2 festgelegten Entschädigungsbetrages nachweist, im Übrigen zum 1.11.. Nach diesem Zeitpunkt bedarf es keiner Zustimmung des abgebenden Vereins. Nachträgliche Zustimmungen, die nach dem 31.08. eingehen, werden nicht anerkannt. Nimmt ein Spieler mit seiner Mannschaft an noch ausstehenden Pflichtspielen am 30.06. oder später teil und meldet er sich innerhalb von fünf Tagen nach Abschluss des Wettbewerbs oder dem Ausscheiden seines Vereins aus diesem Wettbewerb ab, so gilt der 30.06. als Abmeldetag. Zur Fristwahrung genügt eine Fax-Mitteilung. Die Originalunterlagen müssen unverzüglich nachgereicht werden.

 

(2) Ersatz der Zustimmung zum Vereinswechsel durch Zahlung einer Entschädigung bei Vereinswechseln von Amateuren gemäß Abs. 1

 

(2.1) Bei Abmeldung des Spielers bis zum 30.06. und Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis bis zum 31.08.* kann die Zustimmung des abgebenden Vereins bis zum 31.08.* durch den Nachweis der Zahlung der nachstehend festgelegten Entschädigung ersetzt werden.

 

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Spielklassenzugehörigkeit der ersten Mannschaft des aufnehmenden Vereins in dem Spieljahr, in dem die Spielerlaubnis für Pflichtspiele erteilt wird Bei einem Vereinswechsel nach dem 1.05. gilt die Spielklasse der neuen Saison.

 

Nähere Details für die Höhe Entschädigungen siehe WDFV-SpO Paragraf 18 (2.1).

Wechselperiode I:

 

a) Abmeldung bis 30.06. und Eingang der vollständigen Vereinswechselunterlagen beim WDFV in Duisburg bis zum 31.08.:

 

aa) mit Zustimmung: Spielberechtigung frühestens zum 01.07. bzw. mit Eingang der vollständigen Unterlagen.

 

bb) ohne Zustimmung: Spielberechtigung ab 01.11., längstens 6 Monate nach dem letzten Spiel.

 

b) Abmeldung bis zum 30.06. und Eingang der vollständigen Unterlagen beim WDFV in Duisburg nach dem 31.08. (bis 31.12.):

 

aa) mit Zustimmung: Spielberechtigung ab 01.01., oder längstens 6 Monate nach dem letzten Spiel,

 

bb) ohne Zustimmung: Spielberechtigung 6 Monate nach dem letzten Spiel. Wechselperiode II:

 

Abmeldung zwischen dem 01.07. und dem 31.12. sowie Eingang der vollständigen Unterlagen bis zum 31.01.:

 

a) mit Zustimmung: Spielberechtigung frühestens ab 01.01. bzw. mit Eingang der vollständigen Unterlagen, oder 6 Monate nach dem letzten Spiel.

 

b) ohne Zustimmung: Spielberechtigung 6 Monate nach dem letzten Spiel.

 

Eine nachträgliche Zustimmung kann jedoch bis zum 31.01. erteilt werden. Die Spielberechtigung erfolgt mit dem Tag des Eingangs der vollständigen Unterlagen bei der Passstelle. Nachträgliche Zustimmungen, die nach dem 31.01. bei der Passstelle eingehen, werden nicht anerkannt.

Wartefristen für Amateure

 

Hierzu verweisen wir auf den Paragraf 21 (1) bis (6) der WDFV-SpO.

 

Wegfall der Wartefristen beim Vereinswechsel für Amateure:

 

Hierzu verweisen wir auf den Paragraf 22 (1) bis (10) der WDFV-SpO.

 

Eine Spielberechtigung kann immer erst nach Eingang der vollständigen Unterlagen erteilt werden.


Zurückziehen/Ausscheiden von Mannschaften (gilt für alle Ligen)

Sofern eine Mannschaft im Verlaufe eines Spieljahres vor Beendigung der Saison aus einer Staffel ausscheidet (z.B. Mannschaftsabmeldung, Vereinsauflösung, Fusion, Konkurs, Vergleich, Ausscheiden aus dem Verband, usw.), gilt diese Mannschaft für das laufende Spieljahr als erster Absteiger in die jeweils untere Klasse, und zwar auch dann, wenn feststeht, dass diese Mannschaft im kommenden Spieljahr nicht am Spielbetrieb teilnimmt. Weitere Einzelheiten siehe § 52 WDFV-SpO. Spielverzicht oder Nichtantreten nach dem 1.5. eines jeden Spieljahres führt (neben der Spielwertung des nicht ausgetragenen Spieles gemäß § 43 Abs. 2 Nr. 3) zum Abzug von drei Punkten für die betroffene Mannschaft in der folgenden Spielzeit (siehe auch WDFV-SpO § 37 (1).

Zweitspielrecht:
Für Studenten, Berufspendler und vergleichbare Personengruppen, die regelmäßig zwischen zwei Orten pendeln, kann unter Beibehaltung ihrer bisherigen Spielerlaubnis für ihren bisherigen Verein ein Zweitspielrecht als Amateur bis zum Ende des jeweiligen Spieljahres (bis 30.6.) für einen anderen Verein (Zweitverein) unter besonderen Voraussetzungen erteilt werden. Näheres siehe unter § 10b der WDFV-SpO.

Richtlinien zu § 37 Abs. 3-5 WDFV-SpO Schiedsrichtersoll (SR-Soll)

Bezüglich der Richtlinien für die Schiedsrichtersollberechnung wird auf die WDFV-Homepage oder auch auf die Kreishomepage verwiesen.


Kreisvorstand: Zimmermann, Kaminski, Brelinger, Geiß, Holtz, Kreuger, Brockmann, Mennecke

Stand: 03.08.2023