Durchführungsbestimmungen

Für die Durchführung der Spiele, im Männer- und Frauenbereich auf Kreisebene gelten die vom FLVW vor Beginn der Meisterschaft auf der FLVW-Homepage veröffentlichten Durchführungsbestimmungen. Zusätzlich gelten die nachfolgenden Durchführungsbestimmungen und Hinweise des Kreises.

Herren-Kreisligen Spielbetrieb

Kreisliga A bis Kreisliga C - Die Tordifferenz kommt nicht zur Anwendung -

Unter Ausnutzung von § 41 (3) und § 55 (4) und (5) WDFV-SpO wird für den Kreis BO für alle Kreisligen verbindlich festgelegt, dass bei Punktgleichheit am Ende der Saison zunächst der direkte Vergleich der punktgleichen Mannschaften herangezogen wird. Sollte auch dieser gleich sein, erfolgt ein (oder mehrere) Entscheidungsspiel, gemäß § 55 WDFV-SpO.

Meisterschaftsspiele

Meisterschaftsspiele haben Vorrang vor Pokal-, Turnier- oder Freundschaftsspielen.

Nachholspiele

Spiele die in der Sommerzeit, aus Gründen, die die Vereine nicht zu vertreten haben, ausfallen, sind spätestens am übernächsten Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag nachzuholen.

Ausnahmen: Die letzten beiden Spieltage der Saison. Zwecks Neuansetzung der Schiedsrichter sind umgehend der zuständige Staffelleiter, oder der VKFA und der VKSA zu benachrichtigen. Für alle Wochentagsspiele (Di-Do) sind die Sportstättenzuweisungen der jeweils zuständigen Sportämter zu beachten.

Relegations-/Entscheidungsspiele

Unmittelbar nach dem Ende der Meisterschaft (Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben) werden die erf. Entscheidungs- und Relegationsspiele sowie die Termine ausgelost und gemäß WDFV-SpO § 55 ausgespielt. Für Relegationsspiele werden kreisinterne Durchführungsbestimmungen vom KFA rechtzeitig vor der Auslosung verbindlich festgelegt.

Spielberichte

Zu allen Fußballspielen müssen Spielberichte angefertigt werden.

Die Verwendung des elektronischen Spielberichtes ist für alle Wettbewerbe verpflichtend. Bei Nichtverwendung des SBO wird ein Ordnungsgeld erhoben. Der gastgebende Verein sorgt für eine ordnungsgemäße und einsatzfähige Bereitstellung der Technik. 

Wird ein Internetzugang incl. technischer Medien mehrfach nicht gestellt, wird der Staffelleiter ein erhöhtes Ordnungsgeld (+50 %) erheben. 

Spieler, die nicht in der Spielberechtigungsliste aufgeführt sind, sind im SBO unter dem Punkt „Mannschaft“ als Anderer Spieler mit Geburtsdatum vom Verein vor dem Spiel einzutragen (nicht als Freier Spieler). Die Identität ist dem SR durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen, ansonsten wird ein erhöhtes Ordnungsgeld von 15 EUR erhoben. Wird ein Spieler eingesetzt, der eine bestehende Spielberechtigung hat, sich aber nicht in der Spielberechtigungsliste befindet, wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 25 EUR erhoben. Um eine rechtzeitige Datenübermittlung zu gewährleisten, ist sofort nach Beendigung des Spiels der Spielbericht vom SR, im Beisein beider teilnehmenden Vereine, fertig zu stellen.  

Der Platzverein ist verpflichtet, Spielergebnisse einschließlich eines evtl. Abbruchs oder Spielausfalls unverzüglich, spätestens bis eine Stunde nach offiziellem Spielschluss in das DFBnet-System einzupflegen (Paragraf 29 (5) WDFV-SpO).

Folgende Meldewege sind möglich:

• Internet: www.dfbnet.org
• Mobiler Meldeweg (DFBnet App)

Papierspielberichte (nur in Ausnahmefällen)

Ist die Erstellung des SBO am Spielort nicht möglich, ist der Spielbericht in Papierform (einfach) zu erstellen (https://flvw.de/de/amateurfussball-organisatorisches.htm). Die Rückennummern der Spieler (max. 2-stellig) müssen mit denen im Spielbericht übereinstimmen. Der Heimverein übergibt dem SR einen ausreichend frankierten Briefumschlag mit der Anschrift des zust. Staffelleiters für den Versand des SB’s, der noch am Spieltag zu erfolgen hat (zust. SL s. Spielpläne im Terminkalender des Kreises).

Die Übermittlung des Spielberichts an den SL muss innerhalb von 3 Tagen erfolgen. Im Spielbericht ist hierfür der Grund anzugeben. 

Die spielleitende Stelle (hier SL) muss die vom SR eingetragenen Daten aus dem Papierspielbericht in den elektronischen Spielbericht übertragen.

Spielberichte von allen Freundschaftsspielen sind wie folgt zu übersenden:

Frank Drexelius, Hiltrops Kamp 11, 45279 Essen

Spielberichte von DFB-Pokalspielen der Männer und Frauen sofern kein SBO erstellt werden konnte, sind wie folgt zu übersenden:

Bernhard Adler, Am Beisenkamp 34, 44866 Bochum

Spielberichte von Turnieren sind wie folgt zu übersenden:
Jörg Kaminski, Bochumer Str. 62, 44866 Bochum

Spielberichte der Altherren, Altliga und Superaltliga sind, sofern kein SBO erstellt werden konnte, zu senden an:
Jörg Kaminski, Bochumer Str. 62, 44866 Bochum

Von allen Turnieren ist ein mit den Ergebnissen versehener Spielplan beizufügen. Bei Freundschaftsspielen, die außerhalb unseres Kreisgebietes stattfinden, sind besondere Vorkommnisse (Feldverweise, Spielabbrüche, etc.) unverzüglich Frank Drexelius (Senioren/Herren bzw. Frauen) oder Jörg Kaminski (AH, AL, SAL) mitzuteilen.

Spielerwechsel

Bei allen Pflichtspielen dürfen während der gesamten Spieldauer fünf Spieler ausgewechselt werden. Dieser Austausch ist an keine Voraussetzung gebunden. Nur in der Herren-Kreisliga A und in Pokalspielen darf ein bereits ausgewechselter Spieler nicht mehr ins Spiel zurückkehren. Die eingewechselten Spieler sind nach dem Spiel ordnungsgemäß in das Spielberichtsformular einzutragen. Ein des Feldes verwiesener Spieler darf nicht ersetzt werden. Zu beachten bei der Bearbeitung des Spielberichts (bspw. durch den Schiedsrichter) ist, dass in diesen Spielklassen im Spielverlauf nur der eingewechselte Spieler und keine Spielminute beim Ein-/Auswechseln eingetragen wird (und auch nicht der Spieler, der ausgewechselt wurde). Die Landesverbände können für den Bereich der Kreisligen und Frauen-Bezirksligen ein wiederholtes Ein- und Auswechseln von Spielern zulassen.

Hinweis!

In Spielen der Herrenkreisligen B und C und der Frauenkreisliga A können bis zu 5 Spieler(innen) beliebig ein und ausgewechselt werden. Dieses gilt nicht für Pokalspiele auf Kreisebene und nicht für die Herren-KLA.


Spielrechtsprüfung (Online Spielerkontrollen)

Der Schiedsrichter (SR) überprüft vor Spielbeginn, ob die Spielberechtigungen der im Spielbericht eingetragenen Spieler gegeben und ob die im Spielbericht eingetragenen Spieler auch tatsächlich anwesend sind. Die Überprüfung der Spielberechtigung durch den Schiedsrichter ist hierbei grundsätzlich über das DFBnet in digitalisierter Form (am Computer, Laptop, Smartphone oder Tablet) vorzunehmen. Dafür müssen die Passbilder der Spieler in die Spielberechtigungsliste im DFBnet durch die Vereine hochgeladen sein. Die technischen Voraussetzungen hat die betroffene Mannschaft zu stellen. Das Einstellen der Passbilder für alle Frauen- und Herrenmannschaften ist Pflicht. 

Kann eine Überprüfung der Spielberechtigung nach den oben beschriebenen Möglichkeiten in Einzelfällen nicht durchgeführt werden, ist die Identität des Spielers dem SR durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. In diesem Fall hat der SR dieses unter „Sonstige Vorkommnisse“ im Spielbericht zu vermerken.

Spielverlegungen


Spielverlegungen auf einen anderen Wochentag, bedürfen der beiderseitigen schriftl. Zustimmung und der Genehmigung durch den Staffelleiter. Spielverlegungen sind nach vorn bzw. nach hinten möglich – nach hinten nur max. bis zu dem Donnerstag der unmittelbar auf den ursprünglich angesetzten Spieltag folgt. Ein Verlegen nach hinten ist ab dem 1.5.24 nicht erlaubt. Die Anträge sind ausschließlich über das DFBnetModul „Spielverlegung“ zu stellen und müssen grundsätzlich 10 Tage vor dem Spiel beim Staffelleiter vorliegen. Die Information über die Entscheidung des Staffelleiters erfolgt über das DFBnet-Postfach.

Sportanlagen/Spielstätten

Bei Sportanlagen mit mehreren Spielstätten teilt der gastgebende Verein dem zuständigen Staffelleiter eine evtl. Änderung der zu Beginn der Meisterschaft festgelegten Spielstätte zur Eingabe im DFBnet rechtzeitig mit. Bei Sportanlagen mit mehreren Spielstätten ist, unabhängig von der Festlegung im DFBnet, das Spiel auf jeder offiziell abgenommenen Spielstätte zulässig.

Vorrangigkeit zwischen Herren-, Frauen- und Jun.-Mannschaften

Die Vorrangigkeit der Spiele zwischen Frauen-, Männer- und Juniorenmannschaften sind den Durchführungsbestimmungen des FLVW Punkt I (2) auf der Homepage des FLVW
(https://www.flvw.de/de/amateurfussball-organisatorisches.htm) zu entnehmen.

Teilnahme an Pflichtspielen

Jeder Verein hat das Recht, an Pflichtspielen mit einer beliebigen Anzahl von Mannschaften teilzunehmen. Mit seiner Meldung, die zu dem von der Spielleitenden Stelle vorgeschriebenen Termin erfolgen muss, verpflichtet er sich zur regelmäßigen Teilnahme an den für seine Mannschaften angesetzten Spielen. Spielverzicht oder Nichtantreten nach dem 01.05. eines jeden Spieljahres führt (neben der Spielwertung des nicht ausgetragenen Spiels gemäß § 43 Abs. 2 Nr. 3) zum Abzug von drei Punkten für die betroffene Mannschaft in der folgenden Spielzeit. Die Anordnung trifft die für das nicht ausgetragene Spiel zuständige Verwaltungsstelle (s. § 37 (1) WDFV-SpO).

Stand: 03.08.2023