Für die Durchführung der Spiele, im Männer- und Frauenbereich auf Kreisebene gelten die vom FLVW vor Beginn der Meisterschaft auf der FLVW-Homepage veröffentlichten Durchführungsbestimmungen. Zusätzlich gelten die nachfolgenden Durchführungsbestimmungen und Hinweise des Kreises.
Herren-Kreisligen Spielbetrieb
Kreisliga A bis Kreisliga C - Die Tordifferenz kommt nicht zur Anwendung -
Unter Ausnutzung von § 41 (3) und § 55 (4) und (5) WDFV-SpO wird für den Kreis BO für alle Kreisligen verbindlich festgelegt, dass bei Punktgleichheit am Ende der Saison zunächst der direkte Vergleich der punktgleichen Mannschaften herangezogen wird. Sollte auch dieser gleich sein, erfolgt ein (oder mehrere) Entscheidungsspiel, gemäß § 55 WDFV-SpO.
Meisterschaftsspiele
Meisterschaftsspiele haben Vorrang vor Pokal-, Turnier- oder Freundschaftsspielen.
Nachholspiele
Spiele die in der Sommerzeit, aus Gründen, die die Vereine nicht zu vertreten haben, ausfallen, sind spätestens am übernächsten Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag nachzuholen.
Ausnahmen: Die letzten beiden Spieltage der Saison. Zwecks Neuansetzung der Schiedsrichter sind umgehend der zuständige Staffelleiter, oder der VKFA und der VKSA zu benachrichtigen. Für alle Wochentagsspiele (Di-Do) sind die Sportstättenzuweisungen der jeweils zuständigen Sportämter zu beachten.
Relegations-/Entscheidungsspiele
Unmittelbar nach dem Ende der Meisterschaft (Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben) werden die erf. Entscheidungs- und Relegationsspiele sowie die Termine ausgelost und gemäß WDFV-SpO § 55 ausgespielt. Für Relegationsspiele werden kreisinterne Durchführungsbestimmungen vom KFA rechtzeitig vor der Auslosung verbindlich festgelegt.
Spielberichte
Zu allen Fußballspielen müssen Spielberichte angefertigt werden.
Die Verwendung des Online-Spielberichts (SBO) ist Pflicht. Bei Nichtverwendung des SBO wird ein Ordnungsgeld erhoben. Der gastgebende Verein sorgt für eine ordnungs-gemäße und einsatzfähige Bereitstellung der Technik. Spätestens 30 Minuten vor Spiel-beginn müssen von beiden Vereinen die erforderlichen Eingaben in das Online-Spielbe-richtsformular abgeschlossen sein.
Wird ein Internetzugang incl. technischer Medien mehrfach nicht gestellt, wird der Staffelleiter ein erhöhtes Ordnungsgeld (+50 %) erheben. Spieler, die nicht in der Spielberechtigungsliste aufgeführt sind, sind im SBO unter dem Punkt „Mannschaft“ als Anderer Spieler mit Geburtsdatum vom Verein vor dem Spiel einzutragen (nicht als Freier Spieler). Die Identität ist dem SR durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen, ansonsten wird ein erhöhtes Ordnungsgeld von 15 EUR erhoben. Wird ein Spieler eingesetzt, der eine bestehende Spielberechtigung hat, sich aber nicht in der Spielberechtigungsliste befindet, wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 25 EUR erhoben. Der Heimverein ist verpflichtet, Spielergebnisse einschließlich eines evtl. Abbruchs oder Spielausfalls unverzüglich, spätestens bis eine Stunde nach offiziellem Spielschluss in das DFBnetSystem einzupflegen (Paragraf 29 (5) WDFV-SpO).
Nach Spielschluss ist ausschließlich der*die SR für die Vervollständigung inkl. Korrekturen des Spielberichtes verantwortlich. Neben den Feldverweisen hat der SR auch die ausgesprochenen Verwarnungen und Torschützen*innen im SBO einzutragen. Die am Spiel beteiligten Vereine sind verpflichtet, die Eingabe der Torschützen*innen mit dem*der SR abzugleichen und ihn*sie dabei zu unterstützen. Nach den Eintragungen ist der SBO zu speichern. Der*die SR meldet sich aus dem System ab. Ausdruck und Versand des Spielberichts entfallen. Wenn das Abschließen durch den*der SR voraussichtlich später als eine Stunde nach Spielschluss erfolgen wird, muss der Heimverein das Ergebnis vorher über einen dieser Meldewege ins DFBnet einstellen:
Folgende Meldewege sind möglich:
• Internet: www.dfbnet.org
• Mobiler Meldeweg (DFBnet App)
Papierspielberichte (nur in Ausnahmefällen)
Ist die Erstellung des SBO am Spielort nicht möglich, ist der Spielbericht in Papierform (einfach) zu erstellen (https://flvw.de/de/amateurfussball-organisatorisches.htm). Die Rückennummern der Spieler (max. 2-stellig) müssen mit denen im Spielbericht übereinstimmen. Der Heimverein übergibt dem SR einen ausreichend frankierten Briefumschlag mit der Anschrift des zust. Staffelleiters für den Versand des SB’s, der noch am Spieltag zu erfolgen hat (zust. SL s. Spielpläne im Terminkalender des Kreises).
Die Übermittlung des Spielberichts an den SL muss innerhalb von 3 Tagen erfolgen. Im Spielbericht ist hierfür der Grund anzugeben.
Die spielleitende Stelle (hier SL) muss die vom SR eingetragenen Daten aus dem Papierspielbericht in den elektronischen Spielbericht übertragen.
Spielberichte von allen Freundschaftsspielen sind wie folgt zu übersenden:
Frank Drexelius, Hiltrops Kamp 11, 45279 Essen
Spielberichte von DFB-Pokalspielen der Männer und Frauen sofern kein SBO erstellt werden konnte, sind wie folgt zu übersenden:
Bernhard Adler, Am Beisenkamp 34, 44866 Bochum
Spielberichte von Turnieren sind wie folgt zu übersenden:
Jörg Kaminski, Bochumer Str. 62, 44866 Bochum
Spielberichte der Altherren, Altliga und Superaltliga sind, sofern kein SBO erstellt werden konnte, zu senden an:
Ioannis Amprazis, Werner Hellweg 557, 44894 Bochum
Von allen Turnieren ist ein mit den Ergebnissen versehener Spielplan beizufügen. Bei Freundschaftsspielen, die außerhalb unseres Kreisgebietes stattfinden, sind besondere Vorkommnisse (Feldverweise, Spielabbrüche, etc.) unverzüglich Frank Drexelius (Senioren/Herren bzw. Frauen) oder Ioannis Amprazis (AH, AL, SAL) mitzuteilen.
Spielerwechsel
Bei allen Pflichtspielen dürfen während der gesamten Spieldauer fünf Spieler ausgewechselt werden. Dieser Austausch ist an keine Voraussetzung gebunden. Nur in der Herren-Kreisliga A und in Pokalspielen darf ein bereits ausgewechselter Spieler nicht mehr ins Spiel zurückkehren. Die eingewechselten Spieler sind nach dem Spiel ordnungsgemäß in das Spielberichtsformular einzutragen. Ein des Feldes verwiesener Spieler darf nicht ersetzt werden. Zu beachten bei der Bearbeitung des Spielberichts (bspw. durch den Schiedsrichter) ist, dass in diesen Spielklassen im Spielverlauf nur der eingewechselte Spieler und keine Spielminute beim Ein-/Auswechseln eingetragen wird (und auch nicht der Spieler, der ausgewechselt wurde). Die Landesverbände können für den Bereich der Kreisligen und Frauen-Bezirksligen ein wiederholtes Ein- und Auswechseln von Spielern zulassen.
Hinweis!
In Spielen der Herrenkreisligen B und C und der Frauenkreisliga A können bis zu 5 Spieler(innen) beliebig ein und ausgewechselt werden. Dieses gilt nicht für Pokalspiele auf Kreisebene und nicht für die Herren-KLA.
Spielrechtsprüfung (Online Spielerkontrollen)
(1) Die Spielberechtigung wird im Herren- und Frauenbereich durch die Spielberechtigungsliste in Spielplus nachgewiesen, wobei das Foto des mitwirkenden Spielers hochgeladen worden sein muss und vor Ort durch den Schiedsrichter einzusehen sein muss.
(2) Für Spieler, deren Spielberechtigung nicht durch Spielplus einschließlich Foto nachgewiesen werden kann, kann in den Durchführungsbestimmungen (§ 50) die Möglichkeit eines alternativen Nachweises der Spielberechtigung vorgesehen werden.
Die Identität des Spielers soll bei einem fehlenden Nachweis über Spielplus mit Foto über einen gültigen Lichtbildausweis nachgewiesen werden.
(3) Außerdem hat der Verein eine Ablichtung der Spielberechtigung innerhalb einer Frist von fünf Tagen seit der Austragung des Spiels der Spielleitenden Stelle zur Überprüfung der Spielerlaubnis vorzulegen.
Geschieht das nicht, so gilt mit Ablauf der Frist ein Verfahren zur Überprüfung der Spielerlaubnis des eingesetzten Spielers als eröffnet.
Das zwischenzeitliche Heraufladen eines Fotos in Spielplus ist nicht ausreichend.
Es kann in den Durchführungsbestimmungen (§ 50) eine abweichende Regelung zu der in Satz 1 dieses Absatzes geregelten Vorlagepflicht getroffen werden, soweit dadurch eine Überprüfung der Spielerlaubnis durch die Spielleitende Stelle gewährleistet bleibt.
Spielverlegungen
Bei Spielverlegungen mit beiderseitiger schriftlicher Einverständniserklärung ist diese bindend und kann nicht einseitig wieder aufgehoben werden. Spielverlegungen sind nach vorn und nach hinten möglich – nach hinten nur max. bis zu dem Donnerstag der unmittelbar auf den ursprünglich angesetzten Spieltag folgt. Ein Verlegen von Spielen nach hinten ist ab dem 01.05. nicht erlaubt. Die Anträge sind ausschließlich über das DFBnet-Modul Spielverlegungen 10 Tage vor dem Spiel zu beantragen. Es wird dringend empfohlen, vor einem Antrag sich mit dem gegn. Verein in Verbindung zu setzen. Siehe auch WDFV-SpO Paragraf 47a.
Sollte der Spielverlegungsantrag nicht innerhalb von 5 Tagen bearbeitet sein, wird der SL eine Entscheidung treffen. Nichtantwortender Verein erhält ein Ordnungsgeld in Höhe von 30 € (Termin verpasst).
Sportanlagen/Spielstätten
Bei Sportanlagen mit mehreren Spielstätten teilt der gastgebende Verein dem zuständigen Staffelleiter eine evtl. Änderung der zu Beginn der Meisterschaft festgelegten Spielstätte zur Eingabe im DFBnet rechtzeitig mit. Bei Sportanlagen mit mehreren Spielstätten ist, unabhängig von der Festlegung im DFBnet, das Spiel auf jeder offiziell abgenommenen Spielstätte zulässig.
Vorrangigkeit zwischen Herren-, Frauen- und Jun.-Mannschaften
Die Vorrangigkeit der Spiele zwischen Frauen-, Männer- und Juniorenmannschaften sind den Durchführungsbestimmungen des FLVW Punkt I (2) auf der Homepage des FLVW
(https://www.flvw.de/de/amateurfussball-organisatorisches.htm) zu entnehmen.
Teilnahme an Pflichtspielen
Jeder Verein hat das Recht, an Pflichtspielen mit einer beliebigen Anzahl von Mannschaften teilzunehmen. Mit seiner Meldung, die zu dem von der Spielleitenden Stelle vorgeschriebenen Termin erfolgen muss, verpflichtet er sich zur regelmäßigen Teilnahme an den für seine Mannschaften angesetzten Spielen. Spielverzicht oder Nichtantreten nach dem 01.05. eines jeden Spieljahres führt (neben der Spielwertung des nicht ausgetragenen Spiels gemäß § 43 Abs. 2 Nr. 3) zum Abzug von drei Punkten für die betroffene Mannschaft in der folgenden Spielzeit. Die Anordnung trifft die für das nicht ausgetragene Spiel zuständige Verwaltungsstelle (s. § 37 (1) WDFV-SpO).
Stand: 04.09.2024