Durchführungsbestimmungen

Für die Durchführung der Spiele im Männer- und Frauenbereich auf Kreisebene gelten die vom FLVW vor Beginn der Meisterschaft auf der FLVW-Homepage veröffentlichten Durchführungsbestimmungen der Saison 2025/2026. Zusätzlich gelten die nachfolgenden Durchführungsbestimmungen und Hinweise des Kreises.

Herren-Kreisligen Spielbetrieb

Kreisliga A bis Kreisliga C - Die Tordifferenz kommt nicht zur Anwendung -

Unter Ausnutzung von Paragraf 41 (3) und Paragraf 55 (4) und (5) der WDFV-SpO wird für den Kreis BO für alle Kreisligen verbindlich festgelegt, dass bei Punktgleichheit am Ende der Saison zunächst der direkte Vergleich der punktgleichen Mannschaften herangezogen wird. Sollte auch dieser gleich sein, erfolgt ein (oder mehrere) Entscheidungsspiel, gemäß Paragraf 55 der WDFV-SpO.

Frauen-Kreisliga Spielbetrieb

Für den Spielbetrieb im Frauenbereich auf Kreisebene gelten die vom FLVW vor Beginn der Meisterschaft auf der FLVW-Homepage veröffentlichten Durchführungsbestimmungen. Zusätzlich gelten die nachfolgenden Durchführungsbestimmungen und Hinweise des Kreises Bochum.

Sonstiges zum Frauen-Spielbetrieb

Es wird mit einer Frauen-Staffel gespielt. Der Sieger dieser Staffel, der gleichzeitig der Meister der KL A ist, steigt direkt in die Bezirksliga auf.

Es dürfen nur Spielerrinnen eingesetzt werden, die spätestens am 31.12.2025 das 17. Lebensjahr vollendet haben. Ferner gilt Paragraf 15 JSpO/WDFV.

Rechtsprechung zum Frauen-Spielbetrieb

Für Verfahren, die sich aus dem Spielbetrieb der Frauen-Kreisliga A ergeben, ist das KSG Bochum zuständig.

Meisterschaftsspiele

Meisterschaftsspiele haben Vorrang vor Pokal-, Turnier- oder Freundschaftsspielen.

Nachholspiele

Spiele die in der Sommerzeit, aus Gründen, die die Vereine nicht zu vertreten haben, ausfallen, sind spätestens am übernächsten Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag nachzuholen. Ausnahmen: Die letzten beiden Spieltage der Saison. Zwecks Neuansetzung der Schiedsrichter sind umgehend der zuständige Staffelleiter, oder der VKFA und der VKSA zu benachrichtigen. Für alle Wochentagsspiele (Di-Do) sind die Sportstättenzuweisungen der jeweils zuständigen Sportämter zu beachten.

Relegations-/Entscheidungsspiele

Unmittelbar nach dem Ende der Meisterschaft (Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben) werden die erf. Entscheidungs- und Relegationsspiele sowie die Termine ausgelost und gemäß WDFV-SpO Paragraf 55 ausgespielt. Für Relegationsspiele werden kreisinterne Durchführungsbestimmungen vom KFA rechtzeitig vor der Auslosung verbindlich festgelegt und veröffentlicht.

Spielberichte

Zu allen Fußballspielen müssen Spielberichte angefertigt werden. 

Die Verwendung des Online-Spielberichts (SBO) ist Pflicht. Bei Nichtverwendung des SBO wird ein Ordnungsgeld erhoben. Der gastgebende Verein sorgt für eine ordnungsgemäße und einsatzfähige Bereitstellung der Technik. Spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn müssen von beiden Vereinen die erforderlichen Eingaben in das Online-Spielberichtsformular abgeschlossen sein. 

Wird ein Internetzugang incl. technischer Medien mehrfach nicht gestellt, wird der Staffelleiter ein erhöhtes Ordnungsgeld (+50 %) erheben. Spieler, die nicht in der Spielberechtigungsliste aufgeführt sind, sind im SBO unter dem Punkt „Mannschaft“ als Anderer Spieler mit Geburtsdatum vom Verein vor dem Spiel einzutragen (nicht als Freier Spieler). Die Identität ist dem SR durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen, ansonsten wird ein erhöhtes Ordnungsgeld von 15 EUR erhoben. Wird ein Spieler eingesetzt, der eine bestehende Spielberechtigung hat, sich aber nicht in der Spielberechtigungsliste befindet, wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 25 EUR erhoben. Der Heimverein ist verpflichtet, Spielergebnisse einschließlich eines evtl. Abbruchs oder Spielausfalls unverzüglich, spätestens bis eine Stunde nach offiziellem Spielschluss in das DFBnetSystem einzupflegen (Paragraf 29 (5) WDFV-SpO).

Nach Spielschluss ist ausschließlich der*die SR für die Vervollständigung inkl. Korrekturen des Spielberichtes verantwortlich. Neben den Feldverweisen hat der SR auch die ausgesprochenen Verwarnungen und Torschützen*innen im SBO einzutragen. Die am Spiel beteiligten Vereine sind verpflichtet, die Eingabe der Torschützen*innen mit dem*der SR abzugleichen und ihn*sie dabei zu unterstützen. Nach den Eintragungen ist der SBO zu speichern. Der*die SR meldet sich aus dem System ab. Ausdruck und Versand des Spielberichts entfallen. Wenn das Abschließen durch den*der SR voraussichtlich später als eine Stunde nach Spielschluss erfolgen wird, muss der Heimverein das Ergebnis vorher über einen dieser Meldewege ins DFBnet einstellen:

Folgende Meldewege sind möglich:

• Internet: www.dfbnet.org

• Mobiler Meldeweg (DFBnet App)

Papierspielberichte (nur in Ausnahmefällen)

Ist die Erstellung des SBO am Spielort nicht möglich, ist der Spielbericht in Papierform (einfach) zu erstellen (https://flvw.de/de/amateurfussball-organisatorisches.htm). Die Rückennummern der Spieler (max. 2-stellig) müssen mit denen im Spielbericht übereinstimmen. Der Heimverein übergibt dem SR einen ausreichend frankierten Briefumschlag mit der Anschrift des zust. Staffelleiters für den Versand des SB’s, der noch am Spieltag zu erfolgen hat (zust. SL s. Spielpläne im Terminkalender des Kreises).

Die Übermittlung des Spielberichts an den SL muss innerhalb von 3 Tagen erfolgen. Im Spielbericht ist hierfür der Grund anzugeben. 

Die spielleitende Stelle (hier SL) muss die vom SR eingetragenen Daten aus dem Papierspielbericht in den elektronischen Spielbericht übertragen.

Spielberichte von allen Freundschaftsspielen sind wie folgt zu übersenden:
Frank Drexelius, Hiltrops Kamp 11, 45279 Essen

Spielberichte von DFB-Pokalspielen der Männer und Frauen sofern kein SBO erstellt werden konnte, sind wie folgt zu übersenden:
Bernhard Adler, Am Beisenkamp 34, 44866 Bochum

Spielberichte von Turnieren sind wie folgt zu übersenden:
Jörg Kaminski, Bochumer Str. 62, 44866 Bochum

Spielberichte der Frauen, Altherren, Altliga und Superaltliga sind, sofern kein SBO erstellt werden konnte, zu senden an:
Ioannis Amprazis, Werner Hellweg 557, 44894 Bochum

Von allen Turnieren ist ein mit den Ergebnissen versehener Spielplan beizufügen. Bei Freundschaftsspielen, die außerhalb unseres Kreisgebietes stattfinden, sind besondere Vorkommnisse (Feldverweise, Spielabbrüche, etc.) unverzüglich Frank Drexelius (Senioren/Herren bzw. Frauen) oder Ioannis Amprazis (AH, AL, SAL) mitzuteilen.

Spielerpass/Spielrechtsprüfung (Paragraf 9 der WDFV-SpO)

(1) Die Spielberechtigung wird im Herren- und Frauenbereich durch die Spielberechtigungsliste in Spielplus – oder befristet bis zum 31.08.2023 durch Vorlage des Spielerpasses, welcher den Anforderungen des Paragraf 9 in der bis zum 30.06.2023 geltenden Fassung der WDFV-Spielordnung entspricht - nachgewiesen, wobei das aktuelle Foto des mitwirkenden Spielers hochgeladen worden sein muss und vor Ort durch den Schiedsrichter einzusehen sein muss.

(2) Die Spielberechtigungsliste muss mindestens folgende Erkennungsmerkmale und Daten des Inhabers enthalten:

1. zeitgemäßes Lichtbild

2. Name und Vorname(n)

3. Geburtstag,

4. Beginn der Spielberechtigung, evtl. ihre Befristung

5. Registriernummer der Passstelle.

Der Spielerpass, der auf der Grundlage der bis zum 30.06.2023 geltenden Bestimmungen erteilt wurde, ist Eigentum des ausstellenden Verbandes. Der Verein soll den Spielerpass zur Vernichtung einreichen, die Vernichtung unverzüglich durchführen oder den jeweiligen Spieler mit der Vernichtung beauftragen.

Spielerwechsel

Bei allen Pflichtspielen dürfen während der gesamten Spieldauer fünf Spieler ausgewechselt werden. Dieser Austausch ist an keine Voraussetzung gebunden. Nur in der Herren-Kreisliga A und in Pokalspielen darf ein bereits ausgewechselter Spieler nicht mehr ins Spiel zurückkehren. Die eingewechselten Spieler sind nach dem Spiel ordnungsgemäß in das Spielberichtsformular einzutragen. Ein des Feldes verwiesener Spieler darf nicht ersetzt werden. Zu beachten bei der Bearbeitung des Spielberichts (bspw. durch den Schiedsrichter) ist, dass in diesen Spielklassen im Spielverlauf nur der eingewechselte Spieler und keine Spielminute beim Ein-/Auswechseln eingetragen wird (und auch nicht der Spieler, der ausgewechselt wurde).

Die Landesverbände können für den Bereich der Kreisligen und Frauen-Bezirksligen ein wiederholtes Ein- und Auswechseln von Spielern zulassen.

Hinweis!

In Spielen der Herrenkreisligen B und C und der Frauenkreisliga A können bis zu 5 Spieler(innen) beliebig ein und ausgewechselt werden. Dieses gilt nicht für Pokalspiele auf Kreisebene und nicht für die Herren-KLA.

Spielrechtsprüfung Online gemäß Paragraf 32 WDFV-SpO

(1) Die Spielberechtigung wird im Herren- und Frauenbereich durch die Spielberechtigungsliste in Spielplus nachgewiesen, wobei das Foto des mitwirkenden Spielers hochgeladen worden sein muss und vor Ort durch den Schiedsrichter einzusehen sein muss.

(2) Für Spieler, deren Spielberechtigung nicht durch Spielplus einschließlich Foto nachgewiesen werden kann, kann in den Durchführungsbestimmungen (Paragraf 50 SpO) die Möglichkeit eines alternativen Nachweises der Spielberechtigung vorgesehen werden. Die Identität des Spielers soll bei einem fehlenden Nachweis über Spielplus mit Foto über einen gültigen Lichtbildausweis nachgewiesen werden.

(3) Außerdem hat der Verein eine Ablichtung der Spielberechtigung innerhalb einer Frist von fünf Tagen seit der Austragung des Spiels der Spielleitenden Stelle zur Überprüfung der Spielerlaubnis vorzulegen. Geschieht das nicht, so gilt mit Ablauf der Frist ein Verfahren zur Überprüfung der Spielerlaubnis des eingesetzten Spielers als eröffnet. Das zwischenzeitliche Heraufladen eines Fotos in Spielplus ist nicht ausreichend. Es kann in den  Durchführungsbestimmungen (Paragraf 50 WDFV-SpO) eine abweichende Regelung zu der in Satz 1 dieses Absatzes geregelten Vorlagepflicht getroffen werden, soweit dadurch eine Überprüfung der Spielerlaubnis durch die Spielleitende Stelle gewährleistet bleibt.

Spielverlegungen

Spielverlegungen auf einen anderen Wochentag, eine andere Anstoßzeit oder unter Flutlicht bedürfen der beiderseitigen schriftl. Zustimmung und der Genehmigung durch den Staffelleiter. Spielverlegungen sind nach vorn bzw. nach hinten möglich – nach hinten bei den Herren nur max. bis zu dem Donnerstag der unmittelbar auf den ursprünglich angesetzten Spieltag folgt. Ein Verlegen von Spielen nach hinten ist ab dem 1.5.26 nicht erlaubt. Die Anträge sind ausschließlich über das DFBnet-Modul „Spielverlegung“ zu stellen und müssen grundsätzlich 10 Tage vor dem Spiel beim Staffelleiter vorliegen. Die Information über die Entscheidung des Staffelleiters erfolgt über das DFBnet-Postfach. Sollte der Spielverlegungsantrag nicht innerhalb von 5 Tagen bearbeitet sein, erhält der nichtantwortende Verein ein Ordnungsgeld in Höhe von 30,- Euro (Termin verpasst). Spielverlegungswünsche per Mail werden nicht bearbeitet.

Sportanlagen/Spielstätten

Bei Sportanlagen mit mehreren Spielstätten teilt der gastgebende Verein dem zuständigen Staffelleiter eine evtl. Änderung der zu Beginn der Meisterschaft festgelegten Spielstätte zur Eingabe im DFBnet rechtzeitig mit. Bei Sportanlagen mit mehreren Spielstätten ist, unabhängig von der Festlegung im DFBnet, das Spiel auf jeder offiziell abgenommenen Spielstätte zulässig.

Vorrangigkeit zwischen Herren-, Frauen- und Jun.-Mannschaften

Die Vorrangigkeit der Spiele zwischen Frauen-, Männer- und Juniorenmannschaften sind den Durchführungsbestimmungen des FLVW Punkt I (2) auf der Homepage des FLVW
(https://www.flvw.de/de/amateurfussball-organisatorisches.htm) zu entnehmen.

Teilnahme an Pflichtspielen

Jeder Verein hat das Recht, an Pflichtspielen mit einer beliebigen Anzahl von Mannschaften teilzunehmen. Mit seiner Meldung, die zu dem von der Spielleitenden Stelle vorgeschriebenen Termin erfolgen muss, verpflichtet er sich zur regelmäßigen Teilnahme an den für seine Mannschaften angesetzten Spielen. Spielverzicht, oder Nichtantreten ab dem 01.05. eines jeden Spieljahres führt (neben der Spielwertung des nicht ausgetragenen Spiels gemäß SpO-WDFV Paragraf 43 Abs. 2 Nr. 3) zum Abzug von drei Punkten für die betroffene Mannschaft in der folgenden Spielzeit. Die Anordnung trifft die für das nicht ausgetragene Spiel zuständige Verwaltungsstelle (s. Paragraf 37 (1) WDFV-SpO).

WEITERE ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Auf- und Abstiegsregelungen der überkreislich spielenden Mannschaften

Die Auf- und Abstiegsregelungen der Westfalen-, Ober-, Landes- und Bezirksligen im Herren- und im Frauenbereich für das neue Spieljahr sind den „Offiziellen Mitteilungen“ über DFBnet bzw. der FLVW-Homepage zu entnehmen.

Auswechselspieler(innen)

Bei allen Pflichtspielen dürfen während der gesamten Spieldauer fünf Spieler ausgewechselt werden. Dieser Austausch ist an keiner Voraussetzung gebunden. Ein bereits ausgewechselter Spieler darf nicht mehr ins Spiel zurückkehren. Die eingewechselten Spieler sind nach dem Spiel ordnungsgemäß in das Spielberichtsformular einzutragen. Ein des Feldes verwiesener Spieler darf nicht ersetzt werden. Die Landesverbände können für den Bereich der Kreisligen und Frauen-Bezirksligen ein wiederholtes Ein- und Auswechseln von Spielern zulassen (siehe auch Paragraf 45 SpO-WDFV Spielerwechsel). In Spielen der Herrenkreisligen B und C und der Frauenkreisliga können bis zu 5 Spieler(innen) beliebig ein- und ausgewechselt werden. Dieses gilt nicht für Pokalspiele auf Kreisebene und nicht für die Herren-KLA.

Auswahlmannschaften

Spiele von Auswahlmannschaften (Stadtmannschaften/Ortsteilmannschaften) sind baldmöglichst spätestens 2 Wochen vor dem Spieltermin beim Kreisvorsitzenden zu beantragen. Dem Antrag sind die Zustimmungserklärungen über die Abstellungen von Spielern der teilnehmenden Vereine beizufügen.

DFBnet-Spielergebnisse

Der Platzverein ist verpflichtet, Spielergebnisse einschließlich eines evtl. Abbruchs oder Spielausfalls unverzüglich, spätestens bis 1 Stunde nach offiziellem Spielende, in das DFBnet-System einzupflegen (Paragraf 29 (5) SpO-WDFV). Zuständige Stelle im Sinne der Ziffer 1 ist das „DFBnet-System“. Die Eingabe der Spielergebnisse erfolgt mittels einer Passwortgeschützten Kennung über die durch DFBnet angebotenen Meldewege (siehe Seite 18 unter „Spielberichte“). Das verspätete Melden (später als 1 Std. nach Spielende) und das Nichtmelden von Ergebnissen werden automatisch mit einem Ordnungsgeld belegt.

DFB-Vereinspokalspiele (Frauen und Männer)

Details zu den Vereinspokalspielen siehe unter H) Durchführungsbestimmungen für Kreispokalspiele (S. 36 bis 38 in der Infobroschüre).

Fusionen

Der Antrag an das Präsidium auf Anerkennung und Genehmigung des neu errichteten Vereins als Fusion der aufgelösten Vereine muss dem Präsidium des FLVW komplett mit allen Unterlagen bis zum 01.05. (Eingang) des laufenden Jahres über den zuständigen Kreisvorsitzenden vorgelegt werden.

Mannschaftsmeldungen

Alle bis zum Meldeschluss im DFBnet-Vereinsmeldebogen gemeldeten Mannschaften werden für den Spielbetrieb berücksichtigt. Alle nicht gemeldeten, bestehenden Mannschaften gelten automatisch als abgemeldet. Hier ist auf die Öffnungszeit des Meldefensters im DFBnet zu achten. Dieses gilt ebenfalls für DFB-Pokalspiele. Darüber hinaus müssen sämtliche Angaben im Vereinsmeldebogen stets auf dem aktuellen Stand sein.

Platzkommission – SR-Zuständigkeiten

Ist der Sportplatz nicht vom Eigentümer gesperrt, hat aber der Platzverein Zweifel an der Bespielbarkeit des Platzes, besteht für Spiele der Männer und Frauen auf Kreisebene die Möglichkeit, die Bespielbarkeit des Platzes durch den zuständigen Staffelleiter prüfen zu lassen. Auf diese Weise können ggf. unnötige Anreisen der Gäste und SR vermieden werden.

Die Platzkommission wird tätig am Tag vor dem Spiel bzw. bis 3 Std. vor Spielbeginn am Spieltag. Danach entscheidet der SR über die Bespielbarkeit des Platzes.

Platzsperre

Wird ein Sportplatz von dem Eigentümer (i. d. Regel die Stadt), oder dem Nutzungsberechtigten witterungsbedingt gesperrt, ist dem Staffelleiter eine entsprechende Bescheinigung des Berechtigten unaufgefordert vorzulegen.

Pyrotechnik

Das Abbrennen von Pyrotechnik ist vor, während und nach dem Spiel untersagt. Der Verein haftet für die ihm zuzuordnenden Besucher. Vorkommnisse sind dem KSG zu melden und werden mit Strafen belegt.

Schiedsrichteranforderungen

Für alle Meisterschafts- und Pokalspiele im Seniorenbereich ist keine Schiedsrichteranforderung erforderlich. Durch die Veröffentlichung des amtlichen Spielplanes im DFBnet gelten sowohl der Gastverein als auch die Schiedsrichterin oder der Schiedsrichter (im folgenden SR genannt) als eingeladen. Die Spiele werden im DFBnet von den zuständigen SR-Ansetzern bestückt. Bei witterungsbedingten Spielabsagen ist der zuständige Staffelleiter zeitnah zu informieren. Sollte es nicht möglich sein, den angesetzten SR zu informieren, muss tel. Kontakt mit einem der SR-Ansetzer aufgenommen werden. Bei kurzfristiger Eingabe von Spielen ins DFBnet ist der zuständige Ansetzer per E-Mail zu informieren.

Schiedsrichterausbildung

Im Frühjahr und Herbst des Jahres finden SR-Anwärterlehrgänge statt. Hierzu können geeignete Sportkameraden(innen) mit einem Mindestalter von 14 Jahren gemeldet werden (Ausnahmen möglich - gerne aber auch älter), die nach erfolgreicher Ausbildung bereit sind, Spielleitungen zu übernehmen. In ca. 30 Unterrichtsstunden erfolgt eine Einführung in die Grundlagen der 17 Fußballregeln. Am Prüfungstag müssen sie einen schriftlichen Regeltest mit 30 Fragen und einen Lauftest absolvieren. Dazu wird empfohlen, dass sie vorher eine Untersuchung auf Sportgesundheit durchführen lassen.

Eine Gewährleistung durch den KSA Bochum erfolgt nicht. Es wird eine Ausbildungspauschale in Höhe von 85 € erhoben, die vor dem ersten Lehrgangstag auf das Konto des FLVW Kreis Bochum zu entrichten ist. Der Nachweis der Überweisung an die Kreiskasse ist dem KSA Bochum vorzulegen. 50 € erhält der Verein zurück, wenn der Neuschiedsrichter die zweijährige Pflichtzeit erfolgreich absolviert hat. Bei Nichtantritt zum Start des Lehrgangs oder beim Abbruch verfällt die Ausbildungspauschale.

Schiedsrichtergespann

Anforderungen von Schiedsrichtergespannen zu Meisterschaft-/Pokal-/Freundschaftsspielen sind mindestens 10 Tage vor dem jeweiligen Spiel über den VKSA Jörg Brelinger zu tätigen.

Schiedsrichterzuständigkeiten

Die SR-Zuständigkeiten im Fußballkreis BO können der Kreis-Homepage entnommen werden (siehe auch 8 der Broschüre).

Schiedsrichterspesenregelung

Seniorenspiele
Regionalliga 300,00 Euro, SRA 150,00 Euro
Oberliga Westfalen 75,00 Euro, SRA 150,00 Euro
Westfalenliga 50,00 Euro, SRA 140,00 Euro
Landesliga 45,00 Euro, SRA 130,00 Euro
Bezirksliga 35,00 Euro, SRA 125,00 Euro (wenn erforderlich)
DFB-Pokalspiele FLVW höhere Liga max. OLW, SRA 1 höhere Liga max. OLW

Bei einem Spielausfall gilt im FLVW: 3/4 Spesensatz (75%) + Fahrgeld. Fahrkosten: 0,30 € pro km oder Fahrpreis Verkehrsverbund. Bei Mitnahme pro SRA 0,02 €/km (0,32 €/km bzw. 0,34 €/km).

Schiedsrichterspesenregelung im Kreis BO für Seniorenspiele

Kreisliga A, B, C 27,00 Euro
Kreisliga A DO, GE und Hagen 27,00 Euro
AH, AL, SAL 27,00 Euro
SRA (im Kreis) 20,00 Euro bei Bedarf

Für Pokal- u. F-Spiele von Mannschaften der KL A bis KL C im Kreis BO gilt der Spesensatz wie bei MS-Spielen (Platzverein). Abweichend davon:

Pokal- und F-Spiele der Senioren

Bei Spielen über 90 Minuten wie M-Spiel (bei Spielen gegen höherklassige Mannschaften Mittelwert aus beiden Spielklassen).

Frauenspiele
Regionalliga 40,00 Euro SRA 20,00 Euro
Westfalenliga 35,00 Euro SRA 25,00 Euro keine Gespannpflicht
Landesliga 28,00 Euro
Bezirksliga 25,00 Euro
Kreisliga 22,00 Euro

Für Pokal- u. F-Spiele im Kreis gilt der gleiche Spesensatz wie bei MS-Spielen (Platzverein).

Pokal- und F-Spiele der Frauen

Bei Spielen gegen höherklassige Mannschaften Mittelwert aus beiden Spielklassen

Bei Anreise und Spielausfall von Spielen im Kreisgebiet beträgt der Spesensatz 50 % plus Fahrgeld.

Fahrtkosten: 0,30 Euro pro km oder Fahrpreis Verkehrsverbund.

Dies betrifft alle Spiele der KL A bis KL C sowie überkreisliche Freundschaftsspiele. Die SR-Spesen für Juniorenspiele entnehmen sie dem Terminkalender der Junioren. 

Freigabe für Junioren für Herren- bzw. Frauenmannschaften
(Auszug aus WDFV-JSpO Paragraf 15)

A-Junioren und B-Juniorinnen des älteren Jahrganges können vorzeitig zu Senioren erklärt werden und ausschließlich in der 1. Mannschaft eingesetzt werden. Voraussetzung für eine Seniorenerklärung ist, dass der Verein über eine A-Junioren- oder B-Juniorinnen-Mannschaft verfügt. Im Falle einer Zurückziehung der A-Jun./B-Juniorinnen erlischt diese Spielerlaubnis ab diesem Datum automatisch.

Nachfolgend weitere wichtige Information aus dem Paragraph 15 der JSpO/WDFV.

(1) Junioren dürfen grundsätzlich nicht in einer Herren- bzw. Frauenmannschaft spielen.

Ein Junior, der trotzdem in einem Spiel der Herren- bzw. Frauenmannschaft mitwirkt, ist als nicht spielberechtigter Junior anzusehen. Seinen Verein treffen die spieltechnischen Folgen nach den Vorschriften der maßgeblichen Spielordnung.

(2) A-Junioren und B-Juniorinnen des älteren Jahrganges kann die Passstelle eine Spielerlaubnis für die 1. Herren- bzw. 1. Frauenmannschaft ihres Vereins, erteilen.

(3) Die Spielerlaubnis wird frühestens ab dem Datum der Pflichtspielberechtigung erteilt. Sollte die 1. Herren- bzw. 1. Frauenmannschaft vor dem 1. Meisterschaftsspiel vom Spielbetrieb zurückgezogen werden, geht die Freigabe auf die 2. Mannschaft über. Eine Spielerlaubnis kann bereits vor Beginn des Spieljahres der Junioren, frühestens zum 01. 07. erteilt werden.

(7) Die Spielerlaubnis wird in allen Fällen unter folgenden Voraussetzungen erteilt:

1. Ein schriftlicher Antrag des Vereins an die Passstelle mit Zustimmungserklärung des  Vereinsjugendobmanns.

2. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bzw. dem gesetzlichen Vertreter und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines vom Landesverband anerkannten Sportarztes, soweit der Junior das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

(8) Gehört der Junior einem Verein an, der in der laufenden Saison mit keiner A-Junioren- oder B-Juniorinnen-Mannschaft am Meisterschaftsspielbetrieb teilnimmt, so muss der Junior entweder bereits seit 12 Monaten für den beantragenden Verein spielberechtigt sein, oder für diesen Verein eine  Spielberechtigung von insgesamt mindestens zwei

Jahren besessen haben. Ausgenommen hiervon sind Junioren, die seit zwei Jahren keine Spiele bestritten haben.

(9) Ein Junior des älteren A-Junioren- bzw. des älteren B-Juniorinnen-Jahrgangs ist unter Verzicht auf die Voraussetzungen des Absatzes (9) sowie (10) ab 01.04. des laufenden Spieljahres für alle Herren- bzw. Frauenmannschaften seines/ihres Vereins freigegeben.

(12) Ein Junior, der nach den vorstehenden Bestimmungen für eine Herren- bzw. Frauenmannschaft  freigegeben wird, verliert dadurch nicht die Spielberechtigung für die A-Junioren- bzw. B-Juniorinnenmannschaft seines Vereins und für Auswahlspiele jeglicher Art der A-Junioren bzw. B-Juniorinnen.

(13) Wegen des Einsatzes eines Juniors mit einer Spielerlaubnis nach den vorstehenden Bestimmungen in einer Herren- bzw. Frauenmannschaft oder A-Juniorenmannschaft bzw. B-Juniorinnenmannschaft seines Vereins darf weder ein Junioren- noch ein Seniorenspiel dieses Vereins abgesetzt werden.

(14) Junioren des älteren A-Junioren- bzw. des älteren B-Juniorinnen-Jahrgangs eines Spieljahrs sind die Spieler bzw. Spielerinnen, die im Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 18. bzw. 16. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben.

Sonntagsspiele der Bundesliga (FLVW-Durchführungsbestimmungen IV, Abs. 6)

Eine Verlegung eines Spiels auf einen späteren Termin ist möglich, wenn am Sonntag ein Spiel der 1. oder 2. Bundesliga (hier VfL Bochum) stattfindet, und wenn dem zuständigen Staffelleiter mind. 10 Tage vor dem Spiel ein Spielverlegungsantrag im DFBnet dieses Heimvereins vorliegt. Das ausgefallene Spiel ist zeitnah neu anzusetzen und durchzuführen. Ziffer 5 Satz 3 ist vorrangig zu beachten. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet der Staffelleiter unter Berücksichtigung der sportlichen Gegebenheiten, ob und zu welchem Termin eine Verlegung in Betracht kommt. Diese Regelung gilt nicht für den vorletzten und letzten Spieltag.

Spielabsagen, generell

Bei einer Schlechtwetterlage (z.B. Sturm, Schnee, Eis, usw.) werden Spiele u. U. kurzfristig von der Spielleitenden Stelle generell abgesagt. Die Bekanntmachung dieser Absagen erfolgt über das Internet www.Kreis-Bochum.de, die örtliche Presse bzw. die Radiosender. Um unnötige Anreisen zu vermeiden, sind die Schiedsrichter bei einer kritischen Wetterlage gehalten, die o. a. Medien zu verfolgen, bzw. im Zweifelsfall Rücksprache mit dem jeweiligen Gruppenobmann bzw. dem zuständigen KSA-Mitglied zu halten.

Spielerlaubnis bei Mannschaftswechsel

Nach Paragraf 11 (6) WDFV-SpO darf jeder Verein in einem Pflichtspiel bis zu vier Spieler einer höheren Mannschaft, für die die Schutzfrist abgelaufen ist, in einer unteren Mannschaft einsetzen. Unter diesen Spielern dürfen höchstens zwei Spieler sein, die am 1.7. des Spieljahres das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben (Ü 23). Die Schutzfrist beginnt unmittelbar nach dem Spieleinsatz und endet nach Ablauf der folgenden 5 Tage (Spiel am Sonntag - Schutzfrist = Montag bis Freitag 0:00 Uhr).

Werden mehr als vier Spieler oder mehr als zwei Ü-23-Spieler eingesetzt, so gelten alle diese Spieler als unberechtigt eingesetzt und bleiben Spieler der höheren Mannschaft. Die Altersfestsetzung entspricht den einschlägigen Bestimmungen der SpO/DFB. Stichtag ist der 1. Juli zu Beginn des Spieljahres, d.h. ein Spieler, der am 1. Juli 23 wird und damit an diesem Tag um 0 Uhr sein 23. Lebensjahr bereits vollendet hat, zählt zu den Ü- 23-Spielern wie auch alle vor diesem Stichtag geborenen Spieler. Demzufolge gehören alle Spieler, die nach dem 1. Juli Geburtstag haben, zu den U-23-Spielern.

Dieser Altersstatus gilt bis zum Ende der dem Stichtag folgenden Spielzeit (Abs. 6). Für die Spielzeit 2025/26 bedeutet dies: alle Spieler, die am 1. Juli 2003 oder früher geboren sind, zählen zu den Ü-23-Spielern; die am 2. Juli 2003 oder später Geborenen sind U- 23-Spieler.

Nach Paragraf 11 (11) WDFV-SpO: Spieler, die bei Ablauf des 30. April ab dem 1. Mai Spieler der höheren Mannschaft sind, dürfen abweichend von den Absätzen 1 bis 10 in den nachfolgenden Punkte- und Entscheidungsspielen der unteren Mannschaft nicht mehr eingesetzt werden. Ausgenommen sind die Spieler einer höheren Mannschaft, die mindestens sechs Wochen vor dem 1. Mai in der höheren Mannschaft nicht mehr zum Einsatz gekommen sind. Diese Frist beginnt bei Sperrstrafen erst nach Ablauf der Sperre. Die Spielberechtigung für die Punktespiele und nachfolgenden Entscheidungsspiele der unteren Mannschaft, die ab dem 1. Mai stattfinden, bleibt für den Spieler der unteren Mannschaft auch dann bestehen, wenn er ab dem 1. Mai in der nächsthöheren Mannschaft eingesetzt wird. Die Schutzfrist nach Absatz 5 ist einzuhalten. Nach Paragraf 11 (12) gelten für A-Junioren und B-Juniorinnen, die gemäß Paragraf 15 JSpO eine Spielberechtigung für Herren- bzw. Frauenmannschaften haben, für den Einsatz im Seniorenbereich die vorstehenden Bestimmungen.

Spielgemeinschaften

Auch im Seniorenbereich können Spielgemeinschaften zugelassen werden. Anträge auf Bildung einer SG für die kommende Saison sind bis zum 01.06. des Jahres an den Kreisvorsitzenden zu richten und eine Zulassung erfolgt dann zum 01.07. Die Genehmigung zur Bildung einer Spielgemeinschaft wird zeitlich auf 3 Jahre befristet und darf max. aus drei Vereinen bestehen. Siehe auch „Organisatorisches zur Zulassung von Spielgemeinschaften“ auf der FLVW-Homepage.

Spielsperre nach 5. gelber Karte

In allen Amateurligen wird die automatische Sperre nach der fünften gelben Karte angewendet. Spielerinnen und Spieler, die in fünf Punktespielen einer jeweiligen Spielklasse mit der gelben Karte verwarnt wurden, sind für das nächstfolgende Punktespiel in dieser Spielklasse automatisch gesperrt, das dem Spiel folgt, in dem die fünfte Verwarnung verhängt worden ist. Bis zum Ablauf der automatischen Sperre sind sie auch für das jeweils nächstfolgende Punktespiel jeder anderen Mannschaft ihres Vereins in einer oberen, gleichen oder unteren Spielklasse gesperrt. Eine Übertragung auf das neue Spieljahr ist ausgeschlossen. Sonstige Sperrstrafen hemmen eine Sperre gemäß dieser Ziffer mit der Folge, dass die Sperre gemäß dieser Ziffer im Anschluss an die Sperre verbüßt wird. Die nächste ab dem Folgespiel nach einer verwirkten Sperre gezeigte Verwarnung zählt wiederum als erste Verwarnung im Sinne dieses Absatzes. Im Falle eines Feldverweises, auch eines Feldverweises nach zwei Verwarnungen (Gelb/Rot), gilt eine im selben Spiel ausgesprochene Verwarnung als verbraucht und wird nicht registriert. Auf die übrigen, bis dahin verhängten Verwarnungen, bleibt der Feldverweis ohne Bedeutung. Siehe auch Durchführungsbestimmungen FLVW VII (2).

Spielsperre nach gelb/roter Karte, WDFV-RuVO Paragraf 8 (1)

Wird ein Spieler infolge zweier Verwarnungen im selben Spiel durch zeigen der Gelb/Roten Karte des Feldes verwiesen, so ist er automatisch für ein Spiel gemäß WDFV-RuVo Paragraf 9 Abs. 3 gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer besonderen Benachrichtigung bedarf. Hiermit sind die Folgen eines durch Zeigen durch Zeigen der Gelb/Roten Karte abschließend geregelt.

Ableistung von Roten Karten/Spielsperren

Wie bekannt, müssen seit dem 01.07.2020 z. B. durch Rote Karten verhängte Sperren nach Spielen abgeleistet werden. Die Spielsperre ersetzt damit die zuvor gültige Wochensperre. Damit soll insbesondere verhindert werden, dass eine Sperre eventuell in einer spielfreien Zeit, wie der Winter- oder Sommerpause, „abgesessen“ wird.

Die zentrale Regelung (seit Saison 2020/21) findet sich in Paragraf 9 Abs. (3) RuVO/ WDFV, die wie folgt lautet: „Spiele sind Spiele des Wettbewerbs, in dem die Tat begangen worden ist, und ranghöherer Wettbewerbe. An rangniedrigeren Wettbewerben darf der Spieler teilnehmen. In diesem Sinne gilt folgende Rangfolge der Wettbewerbe: Meisterschaftsspiele, Pokalspiele, Freundschaftsspiele, Turnierspiele.

Die Sperre gilt auch für andere Mannschaften des Vereins im jeweils betroffenen Wettbewerb; deren Spiele werden jedoch nicht mitgezählt. Bei einem Vereinswechsel ist die höchste Mannschaft des aufnehmenden Vereins maßgebend. Wird die betroffene Mannschaft zurückgezogen, ist die nächsthöhere, hilfsweise die höchste Mannschaft des Vereins maßgebend. Abgebrochene Spiele zählen als verbüßt, ausgefallene Spiele nicht. Trainingsspiele zweier Mannschaften desselben Vereins zählen bei der Verbüßung der Sperre nicht mit. Sperrstrafen aus zwei verschiedenen Wettbewerben werden nacheinander abgeleistet.“

Was bedeutet dies in der Praxis? Dies sollen zwei Beispiele verdeutlichen

Beispiel: Drei Spiele Sperre nach Roter Karte in einem Meisterschaftsspiel: Ein Spieler erhält in der II. Mannschaft seines Vereins in einem Meisterschaftsspiel eine Rote Karte und wird für drei Spiele gesperrt. Für diesen Zeitraum ist er neben den Meisterschaftsspielen der II. Mannschaft auch für alle Meisterschaftsspiele seines Vereins in anderen Mannschaften (I., III. Mannschaft) so lange gesperrt, bis die II. Mannschaft drei Meisterschaftsspiele absolviert hat. In den rangniedrigeren Wettbewerben, also Pokal, Freundschafts- und Turnierspielen, dürfte der Spieler hingegen eingesetzt werden.

Beispiel: Drei Spiele Sperre nach Roter Karte in einem Freundschaftsspiel: Ein Spieler erhält in der I. Mannschaft seines Vereins in einem Freundschaftsspiel eine rote Karte und wird für drei Spiele gesperrt. Diese Strafe gilt nunmehr für Freundschaftsspiele, Pokalspiele und Meisterschaftsspiele für alle Mannschaften des Vereins (I., II., III. Mannschaft) bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem die I. Mannschaft drei Spiele der Kategorien Freundschaftsspiele, Pokalspiele oder Meisterschaftsspiele bestritten hat. In dem Zeitraum der drei Spiele Sperre darf der Spieler nur in Turnierspielen (=rangniedrigerer Wettbewerb) eingesetzt werden. Erläuterung der Sperrregeln sowie ihrer Ableistung sind zu finden unter:

bit.ly/3Qlh80U

Persönliche Strafen gegen Teamoffizielle RuVo Paragraf 8a

Ein Innenraumverweis mit der Roten Karte gegen einen Teamoffiziellen vor, während oder nach dem Spiel führt zu einem automatischen Aufenthaltsverbot (RuVo Paragraf 5 Abs. 2 Buchstabe m) für das nächstfolgende Spiel gemäß Paragraf 9 Abs. 3. Hierfür gilt Paragraf 8 entsprechend. Die Spielleitende Stelle leitet unverzüglich ein Verfahren vor dem zuständigen Sportgericht ein, wenn sie eine weitergehende Strafe für erforderlich hält. Leitet die Spielleitende Stelle kein weiteres Verfahren ein, so ist das Vergehen mit der Verbüßung des automatischen Aufenthaltsverbotes abschließend geahndet. Geringfügigere Vergehen, die der Schiedsrichter mit einer Verwarnung (Gelbe Karte) ahndet, führen nicht zu weitergehenden Konsequenzen; allerdings ist mit der zweiten Verwarnung im selben Spiel (Gelb/Rote Karte) der Innenraumverweis für die restliche Spieldauer verbunden.

Spielverlegungen von Pflichtspielen

Bei Spielverlegungen mit beiderseitiger schriftlicher Einverständniserklärung ist diese bindend und kann nicht einseitig wieder aufgehoben werden. Spielverlegungen sind nach vorn und nach hinten möglich – nach hinten nur max. bis zu dem Donnerstag der unmittelbar auf den ursprünglich angesetzten Spieltag folgt. Ein Verlegen von Spielen nach hinten ist ab dem 01.05. nicht erlaubt. Die Anträge sind ausschließlich über das DFBnetModul Spielverlegungen 10 Tage vor dem Spiel zu beantragen. Es wird dringend empfohlen, vor einem Antrag sich mit dem gegn. Verein in Verbindung zu setzen. Siehe auch WDFV-SpO Paragraf 47a.

Sportgruß

Vor dem Spiel begrüßen sich die Spieler beider Mannschaften und der Schiedsrichter im Mittelkreis.

Trikots

Beide Mannschaften sind verpflichtet für andersfarbige Trikots und Stutzen zu sorgen. Im Zweifelsfall ist allein dem SR die Farbe schwarz vorbehalten. Bei Beanstandungen ist der Heimverein verpflichtet Abhilfe zu schaffen.

Trikotwerbung

Trikotwerbung ist genehmigungspflichtig, zu diesem Zwecke ist das Antragsformular dem KGF (z.B. beim monatl. Sprechtag) vorzulegen. Das Antragsformular kann auch mit einem Foto des neuen Trikots per Mail dem KGF zugesandt werden. Die Werbefläche der Trikotvorderseite darf maximal 200 cm2, die des Trikotärmels 100 cm2, die auf der Vorderseite des rechten Hosenbeins 50 cm2 nicht überschreiten. Die Werbung auf dem rechten Hosenbein ist nur für ein Produkt bzw. Symbol möglich. Die Trikots müssen mit Rückennummern versehen sein und können neben dem Vereins- auch den Spielernamen tragen. Die Werbung für unterschiedliche Werbepartner ist zulässig.

Werbung auf Stutzen ist unzulässig. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Antragsformular und den Bestimmungen des FLVW für Trikotwerbungen.

Es sind weiterhin Gebühren für Trikotwerbung zu entrichten. Bei einer Nichtbeantragung einer Trikotwerbung wird ein Ordnungsgeld erhoben.

Turniergenehmigungen

Turniergenehmigungen sind rechtzeitig beim Kreisvorsitzenden zu beantragen. Das Turnier wird dann ggf. zunächst vorläufig genehmigt. Der endgültige Antrag (unter Beifügung des Turnierplanes, der Turnierordnung, sowie der schriftlichen Teilnahmebestätigungen der Vereine) ist spätestens 4 Wochen vor Turnierbeginn nachzureichen. Erst dann wird über die endgültige Genehmigung entschieden. Die Turnierordnung darf keine den Satzungen des DFB/WDFV/FLVW entgegenstehenden Bestimmungen (z.B. Spielberechtigung nur bei Vorlage des Spielerpasses, etc.) enthalten.

Sofern vor Turnierbeginn Änderungen des Turnierplanes erforderlich werden, ist der KV/ VKSA - u.a. wegen der SR-Ansetzungen - hiervon umgehend zu unterrichten.

Turnierordnung - Feldturnier

Die Einzelheiten zur Turnierordnung für Feldturniere finden Sie auf der Homepage www. kreis-bochum.de unter Service Downloads.

Kleinfeldturnier

Die Einzelheiten zur aktualisierten Kleinfeld-Fußball-Spielordnung finden Sie auf der Homepage www.kreis-bochum.de unter Service Downloads.

Abmeldung und Vereinswechsel von Amateuren (s. auch WDFV-SpO Paragraf 15)

(1) Die Spielberechtigung eines aktiven Spielers endet mit der Abmeldung bei seinem bisherigen Verein. Die Abmeldung muss eigenhändig unterschrieben sein und per Einschreiben mittels Postkarte erfolgen (als Tag der Abmeldung gilt das Datum des Poststempels), es sei denn, der Tag der Abmeldung ist unstreitig und vom abgebenden Verein bestätigt oder sonst in fälschungssicherer Weise nachgewiesen. Die Nichtanerkennung einer Abmeldung (u. a. per Einschreibebrief) hat der abgebende Verein unter Angabe der Gründe innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Abmeldung dem Spieler per Einschreiben mitzuteilen. Unterbleibt dieser Widerspruch, ist die Abmeldung anerkannt. Das Abmeldedatum wird dadurch bestätigt.

Der Widerruf einer erfolgten Abmeldung muss schriftlich erfolgen und ist nur bis zur Anmeldung in einem neuen Verein zulässig.

Die sofortige Wiederherstellung der durch die Abmeldung beendeten Spielberechtigung ist bei der Passstelle zu beantragen. Ein Vereinswechsel liegt vor, wenn ein Vereinsmitglied sich bei seinem bisherigen Verein abgemeldet hat und beim neuen Verein als Spieler aufgenommen worden ist. Der Vereinswechsel ist mit der Unterschrift des Spielers auf dem Spielberechtigungsantrag für seinen neuen Verein vollzogen.

Wechselperioden (Paragraf 17 WDFV-SpO)

Ein Vereinswechsel eines Amateurs kann grundsätzlich nur in zwei Wechselperioden stattfinden:

1. vom 1.07. bis zum 31.08. (Wechselperiode I) 2. vom 1.01. bis zum 31.01. (Wechselperiode II)

Spielerlaubnis für Pflichtspiele von Amateuren beim Vereinswechsel (Paragraf 18 WDFV-SpO)

(1) Abmeldung bis 30.06. und Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis bis zum 31.08. (Wechselperiode I).

Die Spielberechtigung für Pflichtspiele wird ab Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis, jedoch frühestens zum 1.07., erteilt, wenn der abgebende Verein dem Vereinswechsel zustimmt oder der aufnehmende Verein die Zahlung des in Abs. 2 festgelegten Entschädigungsbetrages nachweist, im Übrigen zum 1.11. Nach diesem Zeitpunkt bedarf es keiner Zustimmung des abgebenden Vereins. Nachträgliche Zustimmungen, die nach dem 31.08. eingehen, werden nicht anerkannt. Nimmt ein Spieler mit seiner Mannschaft an noch ausstehenden Pflichtspielen am 30.06. oder später teil und meldet er sich innerhalb von fünf Tagen nach Abschluss des Wettbewerbs oder dem Ausscheiden seines Vereins aus diesem Wettbewerb ab, so gilt der 30.06. als Abmeldetag. Zur Fristwahrung genügt eine Fax-Mitteilung. Die Originalunterlagen müssen unverzüglich nachgereicht werden.

(2) Ersatz der Zustimmung zum Vereinswechsel durch Zahlung einer Entschädigung bei Vereinswechseln von Amateuren gemäß Abs. 1.

(2.1) Bei Abmeldung des Spielers bis zum 30.06. und Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis bis zum 31.08. kann die Zustimmung des abgebenden Vereins bis zum 31.08. durch den Nachweis der Zahlung der nachstehend festgelegten Entschädigung ersetzt werden.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Spielklassenzugehörigkeit der ersten Mannschaft des aufnehmenden Vereins in dem Spieljahr, in dem die Spielerlaubnis für Pflichtspiele erteilt wird. Bei einem Vereinswechsel nach dem 1.05. gilt die Spielklasse der neuen Saison.

Nähere Details für die Höhe der Entschädigungen siehe WDFV-SpO Paragraf 18 (2.1).

Spielberechtigung für Pflichtspiele

Wechselperiode I:

a) Abmeldung bis 30.06. und Eingang der vollständigen Vereinswechselunterlagen beim WDFV in Duisburg bis zum 31.08.:

aa) mit Zustimmung: Spielberechtigung frühestens zum 01.07. bzw. mit Eingang der vollständigen Unterlagen.

bb) ohne Zustimmung: Spielberechtigung ab 01.11., längstens 6 Monate nach dem letzten Spiel.

b) Abmeldung bis zum 30.06. und Eingang der vollständigen Unterlagen beim WDFV in

Duisburg nach dem 31.08. (bis 31.12.):

aa) mit Zustimmung: Spielberechtigung ab 01.01., oder längstens 6 Monate nach dem letzten Spiel,

bb) ohne Zustimmung: Spielberechtigung 6 Monate nach dem letzten Spiel. Wechselperiode II: Abmeldung zwischen dem 01.07. und dem 31.12. sowie Eingang der vollständigen Unterlagen bis zum 31.01.:

a) mit Zustimmung: Spielberechtigung frühestens ab 01.01. bzw. mit Eingang der vollständigen Unterlagen, oder 6 Monate nach dem letzten Spiel.

b) ohne Zustimmung: Spielberechtigung 6 Monate nach dem letzten Spiel. Eine nachträgliche Zustimmung kann jedoch bis zum 31.01. erteilt werden. Die Spielberechtigung erfolgt mit dem Tag des Eingangs der vollständigen Unterlagen bei der Passstelle. Nachträgliche Zustimmungen, die nach dem 31.01. bei der Passstelle eingehen, werden nicht anerkannt (siehe auch Paragraf 17 u. 18 der WDFV-SpO).

Wartefristen für Amateure

Hierzu verweisen wir auf den Paragraf 21 (1) bis (6) der WDFV-SpO.

Wegfall der Wartefristen beim Vereinswechsel für Amateure:

Hierzu verweisen wir auf den Paragraf 22 (1) bis (10) der WDFV-SpO.

Eine Spielberechtigung kann immer erst nach Eingang der vollständigen Unterlagen erteilt werden.

Zurückziehen/Ausscheiden von Mannschaften (siehe auch Paragraf 52 der WDFV-SpO)

(1) Mannschaften, die ab dem 1. Spieltag bis zur Beendigung der Runde vom Spielbetrieb zurückgezogen oder vollständig ausgeschlossen werden, gelten als Absteiger in ihrer Gruppe. Sie können in der neuen Spielzeit nur in der nächsttieferen Spielklasse am Spielbetrieb teilnehmen. Erfolgt die Zurückziehung in zwei aufeinanderfolgenden Spielzeiten, so können die Mannschaften in einer späteren Spielzeit nur in der untersten Spielklasse ihres Kreises am Spielbetrieb teilnehmen.

(2) Mannschaften, die dreimal ohne zwingende Gründe zu den ordnungsgemäß angesetzten Punktespielen nicht antreten, sind zu streichen, sie gelten als Absteiger in ihrer Gruppe. Sie können in der nächsten Spielzeit nur in der nächsttieferen Spielklasse am Spielbetrieb teilnehmen. Absatz (1) Satz 3 gilt entsprechend.

(3) Die von den Mannschaften in Fällen der Absätze 1 und 2 ausgetragenen Spiele sind,

1. wenn die Maßnahme bis zum 30. April erforderlich wird, nicht zu werten;

2. wenn die Maßnahme ab dem 1. Mai erforderlich wird, entsprechend ihrem Ausgang zu werten. Nicht ausgetragene Spiele werden für den Gegner mit 2:0 Toren als gewonnen gewertet.

(4) Mannschaften die nach den Absätzen 1 und 2 ausgeschieden sind und auch für die neue Spielzeit nicht gemeldet haben, können in einer späteren Spielzeit nur in der untersten Spielklasse ihres Kreises am Spielbetrieb teilnehmen.

(5) Mannschaften die nicht sportlicher Absteiger waren und die nach Ablauf des letzten angesetzten Punktespieltages, aber spätesten am 20.06. des jeweils aktuellen Spieljahres vom Spielbetrieb  zurückgezogen und somit für die neue Spielzeit in dieser Klasse nicht mehr gemeldet werden, gelten nachträglich als Absteiger und verringern die Zahl der Absteiger entsprechend.

Sie können in der neuen Spielzeit nur in der nächsttieferen Spielklasse am Spielbetrieb teilnehmen. Sollten diese Mannschaften nicht für die neue Spielzeit gemeldet werden, so können sie in einer späteren Spielzeit nur in der untersten Spielklasse ihres Kreises am Spielbetrieb teilnehmen. Durch einen solchen Rückzug ausgelöste Entscheidungsspiele entfallen und werden durch eine Quotientenregelung gemäß Paragraph 41 Abs. 2a Buchstabe b ersetzt.

(6) Mannschaften, die nach dem 20.06., aber vor Beginn der neuen Runde zurückgezogen werden, gelten als Absteiger in ihrer Gruppe für die neue Spielzeit und verringern die Zahl der Absteiger entsprechend. Sie können in der darauffolgenden Spielzeit nur in der nächsttieferen Spielklasse am Spielbetrieb teilnehmen. Mit der Bekanntgabe des Rückzuges bzw. der Abmeldung werden der betroffenen Mannschaft sechs Gewinnpunkte im Herrenspielbetrieb bzw. drei Gewinnpunkte im Frauenspielbetrieb für die darauffolgende Spielzeit aberkannt; zuständig ist die Spielleitende Stelle der betroffenen Spielklasse.

Sollten diese Mannschaften nicht für die darauffolgende Spielzeit gemeldet werden, so können sie in einer späteren Spielzeit nur in der untersten Spielklasse ihres Kreises am Spielbetrieb teilnehmen. In diesem Fall entfällt die Aberkennung der Gewinnpunkte.

(7) Das Zurückziehen von Mannschaften hat der Verein schriftlich per Einschreiben anzuzeigen.

Zweitspielrecht

Für Studenten, Berufspendler und vergleichbare Personengruppen, die regelmäßig zwischen zwei Orten pendeln, kann unter Beibehaltung ihrer bisherigen Spielerlaubnis für ihren bisherigen Verein ein Zweitspielrecht als Amateur bis zum Ende des jeweiligen Spieljahres (bis 30.6.) für einen anderen Verein (Zweitverein) unter besonderen Voraussetzungen erteilt werden. Näheres siehe unter Paragraf 10b der WDFV-SpO.

Richtlinien zu Paragraf 37 Abs. 3-5 WDFV-SpO Schiedsrichtersoll (SR-Soll)

Bezüglich der Richtlinien für die Schiedsrichtersollberechnung wird auf die WDFV Homepage oder auch auf die Kreis-Homepage verwiesen.

Stand: 26.07.2025