Turnierbestimmungen 2026/27

Teil 7: Turniere/Veranstaltungen (Spielfeste etc.) der A- bis G-Junioren und B- bis E-Juniorinnen

1. Genehmigungsverfahren

Der vollständige Antrag auf Turnier-/Veranstaltungsgenehmigung ist spätestens vier Wochen vor dem Austragungstermin bei dem Koordinator sonstiger Spielbetrieb (Erkan Öztürk) einzureichen.

Der Antrag ist mit den erforderlichen Unterlagen über das DFBnet-Postfach zu stellen.

Der Antrag auf Genehmigung muss folgende Angaben enthalten:

  1. Name des ausrichtenden Vereins
  2. Zeitpunkt der Veranstaltung
  3. Art des Turniers (z. B. Kleinfeldturnier)/Veranstaltung (z. B. Spielfest etc.)
  4. Teilnehmende Mannschaften
  5. Austragungsmodus (Turnierordnung) und Spielplan* mit Spielzeiten
  • Wird das Turnier/die Veranstaltung (Spielplan) im DFBnet angelegt, ist darauf bei der Antragstellung hinzuweisen.

Turnierordnung (Durchführungsbestimmung)

Die Turnierordnung (Durchführungsbestimmung) darf keine den Satzungen und Ordnungen des DFB/WDFV/FLVW entgegensprechenden Bestimmungen enthalten.

Außerdem muss in der Turnierordnung darauf hingewiesen werden, dass bei Feldverweisen die satzungsgemäße Sperre (mindestens 2 Wochen) in Kraft tritt und ein Eintrag im Spielbericht (Vergehen in einer Spielpause) den Ausschluss vom Turnier mit anschließender Meldung an die spielleitende Stelle nach sich zieht.

Die entsprechende Turniergenehmigung wird über das DFBnet-Postfach zugestellt, ist vor Turnierbeginn auszudrucken und muss bei der Turnierdurchführung zur Verfügung gehalten werden.

2. Spielzeit

A-Junioren
Tägliche Höchstspielzeit: 180 Minuten
Mindestspielzeit: 20 Minuten

B-Junioren/innen
Tägliche Höchstspielzeit: 160 Minuten
Mindestspielzeit: 20 Minuten

C-Junioren/innen
Tägliche Höchstspielzeit: 140 Minuten
Mindestspielzeit: 15 Minuten

D-Junioren/innen
Tägliche Höchstspielzeit: 120 Minuten
Mindestspielzeit: 15 Minuten

E-Junioren
Tägliche Höchstspielzeit: 100 Minuten
Mindestspielzeit: 10 Minuten

Bei Turnierendspielen sind Verlängerungen zulässig. Die Spielzeit der Verlängerung muss in der Gesamtspielzeit enthalten sein.

3. Turnier-/Veranstaltungsdauer

Den Veranstaltern von Jugendturnieren/-veranstaltungen wird empfohlen, folgende Turnier-/Veranstaltungsdauer nicht zu überschreiten:

A- und B-Junioren/Juniorinnen: 8,00 Stunden

C-Junioren/innen und D-Junioren/innen: 7,00 Stunden

E-Junioren: 6,00 Stunden

F- und G-Junioren: 3,00 Stunden

Sollte die empfohlene Turnier-/Veranstaltungsdauer überschritten werden, steht es den Mannschaften frei, ihre Teilnahme innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Spielplans abzusagen. In diesen Fällen wird vom KJA kein Ordnungsgeld verhängt.

Bei den F- und G-Junioren beträgt die vorgeschriebene Höchstdauer grundsätzlich drei Stunden.

4. F- und G-Junioren (Spielfeste FLVW Regelwerk Kinderfußball)

Bei den F- und G-Junioren/-innen werden ausschließlich Spielfeste genehmigt, die maximal drei Stunden dauern.

Der Spielmodus vor Ort darf nicht verwendet werden.

Es müssen elektronische Spielberichte über das DFBnet verwendet werden.

Die Durchführung hat nach dem FLVW Regelwerk Kinderfußball zu erfolgen.

5. Turnierarten

a) Nationale Turniere

Beteiligung ausschließlich von Mannschaften von Vereinen, die dem DFB angehören.

Zuständig für die Genehmigung: Koordinator sonstiger Spielbetrieb

b) Internationale Turniere

Beteiligung von mindestens einer Mannschaft eines Vereins eines anderen Nationalverbandes.

Zuständig für die Genehmigung: Die Genehmigung ist über den Koordinator sonstiger Spielbetrieb beim Verbands-Jugend-Ausschuss unter Verwendung des DFB-Vordruckes „Antragsformular für Spiele mit ausländischen Mannschaften im In- und Ausland“ (siehe Kreisseite) zu beantragen.

(Freiumschlag beifügen: FLVW, Jakob-Koenen-Str. 5, 59174 Kamen).

Bei internationalen Turnieren sind besondere Vorkommnisse über den zuständigen Kreis-Jugend-Ausschuss an den Verbands-Jugend-Ausschuss unmittelbar zu melden. Dieser gibt die Meldung an den DFB weiter.

Auf Anforderung des DFB sind diesem bei internationalen Turnieren die Genehmigungsunterlagen sowie die Spielberichte zu überlassen.

c) Turniere außerhalb des Verbandsgebiets des DFB

Turnierteilnahmen deutscher Junioren-/Juniorinnen-Mannschaften im Ausland.

Zuständig für die Genehmigung: Die Genehmigung ist über den Koordinator sonstiger Spielbetrieb beim Verbands-Jugend-Ausschuss unter Verwendung des DFB-Vordruckes „Antragsformular für Spiele mit ausländischen Mannschaften im In- und Ausland“ (siehe Kreisseite) zu beantragen.

(Freiumschlag beifügen: FLVW, Jakob-Koenen-Str. 5, 59174 Kamen).

Bei Turnierteilnahme sind der Spielplan und die Turnierbedingungen dem Antrag beizufügen.

6. Turnierdurchführung

  1. Die Austragung angesetzter Pflichtspiele (auch Entscheidungsspiele) hat unbedingten Vorrang.
  2. Der Veranstalter ist verpflichtet, für einen ordnungsgemäßen Turnierablauf Sorge zu tragen. Dieser hat u. a. folgende Aufgaben:

• Auf den Spielberichten von Vereinen außerhalb des Kreisgebietes ist der Kreis- und Landesverband des betreffenden Vereins anzugeben.

• Die Spielberichte sind vor Ort auszufüllen.

• Die angesetzten Schiedsrichter müssen die Spielberichte nach Spielende ausfüllen.

• Die beteiligten Vereine sind zur vollständigen Ausfertigung der Turnier-Spielberichte anzuhalten. Kommt der teilnehmende Verein dem Ersuchen nicht nach, ist dies zu vermerken.

• Bei der Verwendung von Papierspielberichten sind diese sowie ein mit den Spielergebnissen versehener Spielplan innerhalb einer Woche nach Turnierende dem Koordinator sonstiger Spielbetrieb zuzuleiten.

• Bleibt eine Mannschaft dem Turnier fern (Nichtantreten), ist dem betreffenden Spielbericht auch eine schriftliche Turnierzusage des betreffenden Vereins beizufügen.

• Spielberichte, die Eintragungen über Feldverweise o. Ä. enthalten, sind dem Koordinator sonstiger Spielbetrieb unverzüglich zu übersenden.

  1. Wird vom Schiedsrichter (Spielleiter) in den Spielpausen eines Turniers ein Vergehen wahrgenommen, das während des laufenden Spiels zu einem Feldverweis geführt hätte, und hat dieser der Turnierleitung mitgeteilt, gilt der Spieler als des Feldes verwiesen und ist von der weiteren Turnierteilnahme ausgeschlossen.

Im Übrigen tritt die satzungsgemäße Sperre in Kraft.

7. Absagen/Nichtantreten

Turnierabsagen müssen spätestens sieben Tage vor Turnierdatum erfolgen.

Absagen der Turnierteilnahme weniger als eine Woche vor der Veranstaltung werden, wie Nichtantreten bewertet.

Rechtzeitige Absagen (mindestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin) sind auch dem Koordinator sonstiger Spielbetrieb (= Turnierspielleiter) in Kopie zuzustellen.

8. E-Mailversand

Für die Korrespondenz der Turnierorganisation (z. B. Zusage, Absage, Turnierordnung, Spielplan) sind die DFBnet-Postfachadresse der Vereine zu verwenden.

Andere Anschriften werden bei entstehenden Streitigkeiten nicht anerkannt.

9. Turnierordnung

Einen Vorschlag für die Gestaltung einer Junioren-Turnierordnung ist auf der Internetseite des Fußballkreises hinterlegt.

Hinweis zur Originaldatei: Auf Seite 4 befindet sich zusätzlich eine grafische Darstellung einer möglichen Spielfeldaufteilung. Diese Grafik lässt sich nicht sinnvoll als reiner TYPO3-Text übertragen und sollte bei Bedarf separat als Bild eingebunden werden.

 

Stand: 08.26