Turnierbestimmungen

 

1. Genehmigungsverfahren
Der vollständige Antrag auf Turniergenehmigung ist spätestens vier Wochen vor dem Austragungstermin bei dem Koordinator sonstiger Spielbetrieb (René Schrader) einzureichen. Der Antrag ist mit den erforderlichen Unterlagen über das DFBnet-Postfach zu stellen.

Der Antrag auf Genehmigung muss folgende Angaben enthalten:

1. Name des ausrichtenden Vereins

2. Zeitpunkt der Veranstaltung

3. Art des Turniers (z. B. Kleinfeldturnier)

4. Teilnehmende Mannschaften

5. Austragungsmodus (Turnierordnung) und Spielplan* mit Spielzeiten

* Wird das Turnier (der Spielplan) im DFBnet angelegt, ist darauf bei der Antragstellung hinzuweisen.
Turnierordnung (Durchführungsbestimmung)

Turnierordnung (Durchführungsbestimmung)

Die Turnierordnung (Durchführungsbestimmung) darf keine den Satzungen und Ordnungen des DFB/WDFV/FLVW entgegensprechenden Bestimmungen (z. B. Spiel-berechtigung besteht nur bei Vorlage des Spielerpasses) enthalten. Außerdem muss in der Turnierordnung darauf hingewiesen werden, dass bei Feldverweisen die satzungs-gemäße Sperre (mindestens 2 Wochen) in Kraft tritt und ein Eintrag im Spielbericht (Vergehen in einer Spielpause) den Ausschluss vom Turnier mit anschließender Meldung an die spielleitende Stelle nach sich zieht.

Die entsprechende Turniergenehmigung wird über das DFBnet-Postfach zugestellt, ist vor Turnierbeginn auszudrucken und muss bei der Turnierdurchführung zur Verfügung gehalten werden.

2. Spielzeit

                                      Tägliche Höchstspielzeit:    Mindestspielzeiten:
A – Junioren:                        180 Minuten                     20 Minuten
B – Junioren/innen:               160 Minuten                     20 Minuten
C – Junioren/innen:               140 Minuten                     15 Minuten
D – Junioren/innen:               120 Minuten                     15 Minuten
E – Junioren:                        100 Minuten                     10 Minuten
F – und G-Junioren:                80 Minuten                     10 Minuten

Bei Turnierendspielen sind Verlängerungen zulässig. Die Spielzeit der Verlängerung muss in der Gesamtspielzeit enthalten sein.

3. Turnierdauer

Den Veranstaltern von Jugendturnieren wird empfohlen, folgende Turnierdauer nicht zu überschreiten:

A- und B-Junioren/Juniorinnen:                    8,00 Stunden

C-Junioren/innen und D-Junioren/innen:       7,00 Stunden

E- und F-Junioren:                                      6,00 Stunden

G-Junioren:                                                3,00 Stunden

Sollte die empfohlene Turnierdauer überschritten werden, steht es den Mannschaften frei, ihre Teilnahme innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Spielplans abzusagen. In diesen Fällen wird vom KJA kein Ordnungsgeld verhängt.

Bei den G-Junioren beträgt die vorgeschriebene Höchstdauer grundsätzlich drei Stunden.

4. F- und G-Junioren

Die Turniere (Spielfeste) sollten neben einem Fußballteil auch einen Spieleteil enthalten.
Bei den F-Junioren darf ein Turniersieger nicht ermittelt werden. Zu diesem Zweck ist ein Spielplan zu verwenden, der Rückschlüsse auf einen Gruppen- und/oder Turniersieger nicht zulässt.

Beispiel:

F-Junioren-Spielfest mit 8 Mannschaften/Spielzeit 10 Minuten/Gesamtdauer 3 Stunden

1 - 2        5 - 1        1 - 3        7 - 1        8 - 1
3 - 4        2 - 6        5 - 7        3 - 5        2 - 7
5 - 6        3 - 7        2 - 4        4 - 6        3 - 6
7 - 8        8 - 4        6 - 8        8 - 2        4 - 5

Die Spielfeste für G-Junioren werden nach der neuen „Durchführungsbestimmung Kinderfußball“
durchgeführt.

5. Turnierarten

a) Nationale Turniere

Beteiligung ausschließlich von Mannschaften von Vereinen, die dem DFB angehören.

Zuständig für die Genehmigung: Koordinator sonstiger Spielbetrieb

b) Internationale Turniere

Beteiligung von mindestens einer Mannschaft eines Vereins eines anderen Nationalverbandes.

Zuständig für die Genehmigung: Die Genehmigung ist über den Koordinator sonstiger Spielbetrieb beim Verbands-Jugend-Ausschuss unter Verwendung des DFB-Vordruckes „Antragsformular für Spiele mit ausländischen Mannschaften im In- und Ausland“ (siehe Kreisseite) zu beantragen. (Freiumschlag beifügen: FLVW, Jakob-Koenen-Str. 5, 59174 Kamen).

Bei internationalen Turnieren sind besondere Vorkommnisse über den zuständigen Kreis-Jugend-Ausschuss an den Verbands-Jugend-Ausschuss unmittelbar zu melden. Dieser gibt die Meldung an den DFB weiter. Auf Anforderung des DFB sind diesem bei internationalen Turnieren die Genehmigungsunterlagen sowie die Spielberichte zu überlassen.

c) Turniere außerhalb des Verbandsgebiets des DFB

Turnierteilnahmen deutscher Junioren-/Juniorinnen-Mannschaften im Ausland.

Zuständig für die Genehmigung: Die Genehmigung ist über den Koordinator sonstiger Spielbetrieb beim Verbands-Jugend-Ausschuss unter Verwendung des DFB-Vordruckes „Antragsformular für Spiele mit ausländischen Mannschaften im In- und Ausland“ (siehe Kreisseite) zu beantragen. (Freiumschlag beifügen: FLVW, Jakob-Koenen-Str. 5, 59174 Kamen). Bei Turnierteilnahme sind der Spielplan und die Turnierbedingungen dem Antrag beizufügen.

6. Turnierdurchführung

1. Die Austragung angesetzter Pflichtspiele (auch Entscheidungsspiele) hat unbedingten Vorrang.

2. Der Veranstalter ist verpflichtet, für einen ordnungsgemäßen Turnierablauf Sorge zu tragen. Dieser hat u. a. folgende Aufgaben:
• auf den Spielberichten von Vereinen außerhalb des Kreisgebietes ist der Kreis- und Landesverband des betreffenden Vereins anzugeben;
• die beteiligten Vereine zur vollständigen Ausfertigung der Turnier-Spielberichten anzuhalten (kommt der teilnehmende Verein dem Ersuchen nicht nach, ist dies zu vermerken);
• die Spielberichte sowie einen mit den Spielergebnissen versehenen Spielplan innerhalb einer Woche nach Turnierende dem Koordinator sonstiger Spielbetrieb zuzuleiten;
• bleibt eine Mannschaft dem Turnier fern (Nichtantreten) ist dem betreffenden Spielbericht auch eine schriftliche Turnierzusage des betreffenden Vereins beizufügen
• Spielberichte, die Eintragungen über Feldverweise o. Ä. enthalten, sind dem Koordinator sonstiger Spielbetrieb unverzüglich zu übersenden;

3. Wird vom Schiedsrichter (Spielleiter) in den Spielpausen eines Turniers ein Vergehen wahrgenommen, das während des laufenden Spiels zu einem Feldverweis geführt hätte, und hat dies der Turnierleitung mitgeteilt, gilt der Spieler als des Feldes verwiesen und ist von der weiteren Turnierteilnahme ausgeschlossen. Im Übrigen tritt die satzungsgemäße Sperre in Kraft.

7. Absagen/Nichtantreten

Turnierabsagen müssen spätestens sieben Tage vor Turnierdatum erfolgen. Absagen der Turnierteilnahme weniger als eine Woche vor der Veranstaltung werden wie Nichtantreten bewertet. Rechtzeitige Absagen (mindestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin) sind auch dem Koordinator sonstiger Spielbetrieb (= Turnierspielleiter) in Kopie zuzustellen.

8. E-Mailversand

Für die Korrespondenz der Turnierorganisation (z. B. Zusage, Absage, Turnierordnung, Spielplan) sind die DFBnet-Postfachadresse der Vereine zu verwenden. Andere Anschriften werden bei entstehenden Streitigkeiten nicht anerkannt.

9. Turnierordnung

Einen Vorschlag für die Gestaltung einer Junioren-Turnierordnung ist auf der Internetseite des Fußballkreises hinterlegt.

Downloads der Turnierordnungen finden Sie hier

Stand: 08/2022