Turnierbestimmungen

Teil 7: Turniere

1.  Genehmigungsverfahren

Der vollständige Antrag auf Turniergenehmigung ist spätestens vier Wochen vor dem Austragungstermin bei dem Koordinator sonstiger Spielbetrieb (Erkan Öztürk) einzureichen. Der Antrag ist mit den erforderlichen Unterlagen über das DFBnet- Postfach zu stellen.

Der Antrag auf Genehmigung muss folgende Angaben enthalten:

1.   Name des ausrichtenden Vereins

2.   Zeitpunkt der Veranstaltung

3.   Art des Turniers (z. B. Kleinfeldturnier)

4.    Teilnehmende Mannschaften

5.    Austragungsmodus (Turnierordnung) und Spielplan* mit Spielzeiten

 

* Wird das Turnier (der Spielplan) im DFBnet angelegt, ist darauf bei der Antragstellung hinzuweisen.

 

Turnierordnung (Durchführungsbestimmung)

Die Turnierordnung (Durchführungsbestimmung) darf keine den Satzungen und Ordnungen des DFB/WDFV/FLVW entgegensprechenden Bestimmungen enthalten. Außerdem muss in der Turnierordnung darauf hingewiesen werden, dass bei Feldverweisen die satzungsgemäße Sperre (mindestens 2 Wochen) in Kraft tritt und ein Eintrag im Spielbericht (Vergehen in einer Spielpause) den Ausschluss vom Turnier mit anschließender Meldung an die spielleitende Stelle nach sich zieht.

Die entsprechende Turniergenehmigung wird über das DFBnet-Postfach zugestellt, ist vor Turnierbeginn auszudrucken und muss bei der Turnierdurchführung zur Verfügung gehalten werden.

 

 

2.  Spielzeit

Tägliche Höchstspielzeit      Mindestspielzeiten:

A Junioren:                   180 Minuten                       20 Minuten

B Junioren/innen:        160 Minuten                       20 Minuten

C – Junioren/innen:        140 Minuten                       15 Minuten

D – Junioren/innen:        120 Minuten                       15 Minuten

E Junioren:                   100 Minuten                       10 Minuten

 

Bei Turnierendspielen sind Verlängerungen zulässig. Die Spielzeit der Verlängerung muss in der Gesamtspielzeit enthalten sein.

 

 

 

3.  Turnierdauer

 

Den Veranstaltern von Jugendturnieren wird empfohlen, folgende Turnierdauer nicht zu überschreiten:

A- und B-Junioren/Juniorinnen:                    8,00 Stunden


C- Junioren/innen und D-Junioren/innen:   7,00 Stunden

E- Junioren:                                                      6,00 Stunden

F- und G- Junioren:                                         3,00 Stunden

Sollte die empfohlene Turnierdauer überschritten werden, steht es den Mannschaften frei, ihre Teilnahme innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Spielplans abzusagen. In diesen Fällen wird vom KJA kein Ordnungsgeld verhängt.

Bei den F- und G-Junioren beträgt die vorgeschriebene Höchstdauer grundsätzlich drei Stunden.

 

4.  F- und G-Junioren

 

Bei den F- und G-Junioren/-innen werden ausschließlich Spielfeste genehmigt, die maximal drei Stunden dauern. Die Durchführung hat analog zum FLVW-Regelwerk

„Spielformen im Kinderfußball“ zu erfolgen.

 

 

5.  Turnierarten

 

a)  Nationale Turniere

Beteiligung ausschließlich von Mannschaften von Vereinen, die dem DFB angehören.

Zuständig für die Genehmigung: Koordinator sonstiger Spielbetrieb

 

b)  Internationale Turniere

Beteiligung von mindestens einer Mannschaft eines Vereins eines anderen Nationalverbandes.

 

Zuständig für die Genehmigung: Die Genehmigung ist über den Koordinator sonstiger Spielbetrieb beim Verbands-Jugend-Ausschuss unter Verwendung des DFB-Vordruckes „Antragsformular für Spiele mit ausländischen Mannschaften im In- und Ausland“ (siehe Kreisseite) zu beantragen. (Freiumschlag beifügen: FLVW, Jakob-Koenen-Str. 5, 59174 Kamen).

 

Bei internationalen Turnieren sind besondere Vorkommnisse über den zuständigen Kreis-Jugend-Ausschuss an den Verbands-Jugend-Ausschuss unmittelbar zu melden. Dieser gibt die Meldung an den DFB weiter. Auf Anforderung des DFB sind diesem bei internationalen Turnieren die Genehmigungsunterlagen sowie die Spielberichte zu überlassen.

c)  Turniere außerhalb des Verbandsgebiets des DFB

Turnierteilnahmen deutscher Junioren-/Juniorinnen-Mannschaften im Ausland

 

Zuständig für die Genehmigung: Die Genehmigung ist über den Koordinator sonstiger Spielbetrieb beim Verbands-Jugend-Ausschuss unter Verwendung des DFB-Vordruckes „Antragsformular für Spiele mit ausländischen Mannschaften im In- und Ausland“ (siehe Kreisseite) zu beantragen. (Freiumschlag beifügen: FLVW, Jakob-Koenen-Str. 5, 59174

Kamen). Bei Turnierteilnahme sind der Spielplan und die Turnierbedingungen dem Antrag beizufügen.

6.  Turnierdurchführung

 

1.  Die Austragung angesetzter Pflichtspiele (auch Entscheidungsspiele) hat unbedingten Vorrang.

 

2.  Der Veranstalter ist verpflichtet, für einen ordnungsgemäßen Turnierablauf Sorge zu tragen. Dieser hat u. a. folgende Aufgaben:

 

·         auf den Spielberichten von Vereinen außerhalb des Kreisgebietes ist der Kreis- und Landesverband des betreffenden Vereins anzugeben;

·         die beteiligten Vereine zur vollständigen Ausfertigung der Turnier- Spielberichten anzuhalten (kommt der teilnehmende Verein dem Ersuchen nicht nach, ist dies zu vermerken);

 

·         bei der Verwendung von Papierspielberichten diese sowie einen mit den Spielergebnissen versehenen Spielplan innerhalb einer Woche nach Turnierende dem Koordinator sonstiger Spielbetrieb zuzuleiten;

·         bleibt eine Mannschaft dem Turnier fern (Nichtantreten) ist dem betreffenden Spielbericht auch eine schriftliche Turnierzusage des betreffenden Vereins beizufügen

·         Spielberichte, die Eintragungen über Feldverweise o. Ä. enthalten, sind dem Koordinator sonstiger Spielbetrieb unverzüglich zu übersenden;

 

3.  Wird vom Schiedsrichter (Spielleiter) in den Spielpausen eines Turniers ein Vergehen wahrgenommen, das während des laufenden Spiels zu einem Feldverweis geführt hätte, und hat dieses der Turnierleitung mitgeteilt, gilt de Spieler als des Feldes verwiesen und ist von der weiteren Turnierteilnahme ausgeschlossen. Im Übrigen tritt die satzungsgemäße Sperre in Kraft.

7.  Absagen/Nichtantreten

 

Turnierabsagen müssen spätestens sieben Tage vor Turnierdatum erfolgen. Absagen der Turnierteilnahme weniger als eine Woche vor der Veranstaltung werden wie Nichtantreten bewertet. Rechtzeitige Absagen (mindestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin) sind auch dem Koordinator sonstiger Spielbetrieb (= Turnierspielleiter) in Kopie zuzustellen.

 

8.  E-Mailversand

Für die Korrespondenz der Turnierorganisation (z. B. Zusage, Absage, Turnierordnung, Spielplan) sind die DFBnet-Postfachadresse der Vereine zu verwenden. Andere Anschriften werden bei entstehenden Streitigkeiten nich anerkannt.

 

9.  Turnierordnung

 

Einen Vorschlag für die Gestaltung einer Junioren-Turnierordnung ist auf de Internetseite des Fußballkreises hinterlegt.

  

 

Stand: 08/2024