Junioren
A-Junioren: 01.01.2008 bis 31.12.2009
B-Junioren: 01.01.2010 bis 31.12.2011
C-Junioren: 01.01.2012 bis 31.12.2013
D-Junioren: 01.01.2014 bis 31.12.2015
E-Junioren: 01.01.2016 bis 31.12.2017
F-Junioren: 01.01.2018 bis 31.12.2019
G-Junioren: 01.01.2020 bis 31.12.2022 (= Empfehlung)
Juniorinnen
B-Juniorinnen: 01.01.2010 bis 31.12.2011
C-Juniorinnen: 01.01.2012 bis 31.12.2013
D-Juniorinnen: 01.01.2014 bis 31.12.2015
A-Junioren = So. 11:00 Uhr
B-Junioren = Sa. 16:30 Uhr
C-Junioren = Sa. 15:00 Uhr
D-Junioren = Sa. 13:30 Uhr
E-Junioren = Sa. 12:30 Uhr
F-Junioren = Sa. 11:15 Uhr
G-Junioren = Sa. 10:00 Uhr
Bei einer Abweichung von der amtlichen Anstoßzeit bis zu 60 Minuten ist der Gast und die zuständige Staffelleitung hierüber 5 Tage vorher zu unterrichten.
Abweichungen von mehr als 60 Minuten sind einer Spielverlegung gleichzusetzen.
Ständige Abweichungen von den amtlichen Anstoßzeiten (z. B. B-Junioren am Sonntag um 11:00 Uhr, anstelle samstags um 16:30 Uhr) sind im Spielplan vermerkt.
Für jeden Junior ist zum Nachweis seiner Spielberechtigung durch die Passstelle (Abteilung Spielberechtigung) des WDFV ein „digitaler Spielerpass“ auszustellen.
Bei einem erstmaligen Antrag auf Spielberechtigung für einen Junior darf nur dann ein „digitaler Spielerpass“ ausgestellt werden, wenn dem Verein folgende Unterlagen im Original vorliegen:
Für die Richtigkeit der Angaben im Antrag übernimmt der antragstellende Verein die Verantwortung.
Die durch die Passtelle erteilte Spielberechtigung wird grundsätzlich über das DFBnet SpielPLUS nachgewiesen. Für die ordnungsgemäße Einsatzberechtigung der Spieler obliegt allerdings die abschließende Verantwortung dem Verein.
Die Vereine sind verpflichtet, Spieler/Spielerinnen für Auswahlspiele und zum Zwecke der Aus-/Weiterbildung abzustellen. Die Spieler/Spielerinnen haben die Pflicht einer Berufung Folge zu leisten.
Ist der Sportplatz nicht von der Stadt (Platzwart) gesperrt, entscheidet nur der Schiedsrichter (Spielleiter) frühzeitig über die Bespielbarkeit des Platzes.
Der SR führt die beiden Mannschaften entsprechend den örtlichen Gegebenheiten auf das Spielfeld. Die Mannschaften reihen sich jeweils neben dem SR auf der Seite der eigenen Auswechselbank auf.
Der Spielführer der Gastmannschaft führt sein Team zum Handshake am SR und an der Heimmannschaft vorbei. Der Spielführer der Heimmannschaft führt anschließend sein Team zum Handshake am SR vorbei.
Währenddessen begrüßen sich die Trainer und die Ersatzspieler beider Mannschaften am Spielfeldrand.
Nach Spielschluss findet im Mittelkreis die Verabschiedung aller Beteiligten statt.
Die Vereine sind verpflichtet die E-Mails im DFBnet-Postfach zeitnah abzurufen.
Informationen zu Spielverlegungen, Neuansetzungen etc. werden ausschließlich über das DFBnet-Postfach verschickt. Dieses hat, wie auch die OM, offizielle Mitteilungsfunktion.
Bei den Wochentags- oder Turnierspielen/Spielfesten sollen die Spiele spätestens wie folgt beendet sein:
Oktober – März
C- und D-Junioreninnen: 19:00 Uhr
E-, F- und G-Junioreninnen: 18:00 Uhr
April – September
C- und D-Junioreninnen: 20:00 Uhr
E-, F- und G-Junioreninnen: 19:00 Uhr
Entscheidungsspiele um einen eventuellen Auf- oder Abstieg bzw. Platzierungsspiele innerhalb der Staffeln, finden unmittelbar nach Beendigung der Meisterschaft statt.
Wir bitten, dies bei Reise- bzw. Turnierplanungen zu berücksichtigen. Bei den Spielen wird nach § 19 (2) der JSpO/WDFV verfahren.
Die Spiele werden – soweit keine neutrale Platzanlage zur Verfügung steht – bei einem der beteiligten Vereine ausgetragen (§ 55 (1) SpO/WDFV in Verbindung mit § 7 (4) JSpO/WDFV).
Kann zwischen den beteiligten Vereinen keine Einigung über das Heimspiel erzielt werden, entscheidet die Spielleitende Stelle mittels Los.
Zur Förderung des Fair-Play Gedankens können auch bei den E- und D-Junioren Fair-Play-Freundschaftsspiele sowie Fair-Play-Turniere ausgetragen werden.
Bei diesen Spielen entscheiden die am Spiel beteiligten Spieler/innen vorrangig selbst. Ein „passiver Spielleiter“/eine „passive Spielleiterin“ begleitet jedoch das Spiel.
Dieser bzw. diese steht auf Höhe der Mittellinie außerhalb des Spielfeldes. Er/Sie pfeift das Spiel an und beendet das Spiel. In strittigen Situationen greift er/sie in das Spiel ein, entscheidet und erklärt den Kindern den Fehler.
Gespielt wird grundsätzlich nach den Bestimmungen des FLVW und den Durchführungsbestimmungen des Fußballkreises Bochum.
Bei Fair-Play-Turnieren können auch die grundsätzlichen Regelungen für F- bzw. G-Kinderveranstaltungen (Spielfeste etc.) analog angewandt werden. Dies bedeutet, dass ein Spielplan zu verwenden ist, der keine Rückschlüsse auf einen Sieger (Turnier- oder Gruppensieger) zulässt.
Vor Durchführung von Fair-Play-Freundschaftsspielen ist der Koordinator sonstiger Spielbetrieb schriftlich zu unterrichten. Fair-Play-Turniere sind entsprechend den Ausführungen (siehe Turniere) zu beantragen.
Mit der Zulassung von Jugendspielgemeinschaften soll erreicht werden, dass Junioren bei Spielermangel in Vereinen entsprechend ihrer Altersklasse spielen können, ohne dass ein Vereinswechsel erforderlich wird.
Mannschaften aus Jugendspielgemeinschaften sind zum Aufstieg bis zur Bezirksliga berechtigt.
Bei „Neugründung“ einer Jugendspielgemeinschaft erfolgt die Teilnahme am Spielbetrieb nur auf Kreisebene. Über die Spielklasseneinteilung entscheidet der „Kreis-Jugend-Ausschuss“ unanfechtbar.
Bei Auflösung einer Jugendspielgemeinschaft können sich die Vereine darauf einigen, dass ein beteiligter Verein künftig in der bisherigen Spielklasse weiterspielt. Kommt eine Einigung nicht zustande, werden alle Vereine der untersten Spielklasse zugeordnet.
Informationen zur Zulassung oder Fortsetzung von Jugendspielgemeinschaften sind in der Durchführungsbestimmung des FLVW geregelt.
Anträge zur Bildung einer JSG sollten bis zum Meldeschluss auf Kreisebene eingereicht werden.
Die Meisterschaftsspiele des letzten Spieltages sollen, soweit diese für den Auf- bzw. Abstieg und/oder der Meisterschaft von Bedeutung sind, zur gleichen amtlichen Anstoßzeit (B-Junioren = Samstag 16:30 Uhr) beginnen.
Spielverlegungen sind insoweit nicht zulässig.
Der im Spielbericht eingetragene Mannschaftsverantwortliche (mindestens 18 Jahre) muss Mitglied des am Spiel beteiligten Vereins sein.
Der Trainer und alle übrigen Teamoffiziellen müssen Mitglied in einem Verein sein, der einem Landesverband des DFB angehört.
Bei den Juniorinnen ist eine Betreuerin mit der Aufsicht zu beauftragen.
Trainer und/oder Betreuer sowie der Mannschaftsverantwortliche sind mit Vor- und Nachnamen im Spielbericht einzutragen.
Bei allen Spielen der Junioren und Juniorinnen wird der Schiedsrichter/die Schiedsrichterin bzw. der Spielleiter/die Spielleiterin durch einen deutlich gekennzeichneten, sachkundigen und volljährigen Ordnungsdienst des gastgebenden Vereins unterstützt.
Diese Person hält sich während des Spiels am Seitenrand, auf der Höhe der Mittellinie auf. Aufgabe des Ordnungsdienstes ist es u. a. beruhigend auf „Störenfriede“ einzuwirken bzw. nicht am Spiel Beteiligte am Betreten des Spielfeldes zu hindern.
Bei Bedarf ist der Ordnungsdienst durch die Mannschaftsverantwortlichen und anwesende Vorstandsmitglieder beider Vereine zu unterstützen.
Der Ordnungsdienst ist vor dem Spiel im elektronischen Spielbericht unter „Leiter Ordnungsdienst“ mit Vor- und Nachnamen durch den gastgebenden Verein einzutragen. Dieser haftet bei einer Fehl- und/oder Falscheintragung für die eintretenden Folgen.
Der im Spielbericht eingetragene Mannschaftsverantwortliche, Trainer und/oder Betreuer kann nicht gleichzeitig als Ordnungsdienst tätig sein.
Das Tragen von Schienbeinschonern ist Pflicht. Spieler, die keine handelsüblichen Schienbeinschoner tragen, dürfen nicht am Spiel teilnehmen.
Spieler, die dem älteren A-Junioren- bzw. Spielerinnen die dem älteren B-Juniorinnen-Jahrgang angehören, können zu Senioren (innen) erklärt und in der 1. Mannschaft des Vereins eingesetzt werden (siehe auch § 15 JSpO/WDFV), sofern der Spieler/die Spielerin
a) einem Verein angehört, der in der laufenden Saison mit einer A-Junioren-/B-Juniorinnen-Mannschaft am Meisterschaftsspielbetrieb teilnimmt, oder
b) zum Beantragungszeitpunkt im Besitz einer Spielberechtigung von mindestens
c) 12 Monaten für den beantragenden Verein ist, oder
d) irgendwann einmal – mindestens 24 Monate im Besitz einer Spielberechtigung für den beantragenden Verein gewesen ist.
Ausgenommen hiervon sind Spieler/Spielerinnen, die seit zwei Jahren keine Spiele mehr bestritten haben.
Stützt sich die Seniorenerklärung ausschließlich auf a), endet die Seniorenerklärung im Falle einer Abmeldung/Ausschluss der A-Junioren-/B-Juniorinnen-Mannschaft vom Spielbetrieb.
Wird ein Spieler auf Dauer des Feldes verwiesen, tritt grundsätzlich eine automatische Sperrzeit (Mindestsperre) von 2 Wochen für alle Spiele des Vereins ein. Dies gilt somit auch bei Freundschafts- und Turnierspielen, sowie bei Spielen in der Halle.
In bestimmten Fällen sieht der § 30 (2) JSpO/WDFV allerdings auch nur eine Mindestsperrstrafe von einer Woche vor.
Darüberhinausgehende Sperren werden
• von der zuständigen Staffelleitung unmittelbar bzw. durch Veröffentlichung in der OM des FLVW bekannt gegeben oder
• durch das Kreis-Sportgericht verhängt.
Wenn Pflichtspiele an Wochentagen stattfinden, wird von Amts wegen oder auf Antrag, die Wochensperre auf eine Sperre für eine bestimmte Anzahl von Pflichtspielen der Mannschaft, in der der Feldverweis erfolgte, umgewandelt.
Bei einem Einsatz in einer Herren- bzw. Frauenmannschaft unterliegt der Spieler/die Spielerin für sportliche Vergehen den Bestimmungen der Senioren. Hierbei erfolgt die Ableistung von Spieltagssperren nur in Wettbewerben der Senioren.
Rechtsorgane können auch Zeitsperren nach Monaten und Jahren aussprechen. Diese gelten für jeglichen Spielverkehr.
Ein Spielausfall ist durch den gastgebenden Verein am selben Tag in das DFBnet einzugeben. Der Grund ist im Spielbericht zu vermerken.
Ausgefallene Spiele sind innerhalb von 14 Tagen (frühestens nach einer Woche bei einer Schiedsrichteransetzung) nachzuholen.
Eine Abstimmung der beteiligten Vereine über einen neuen Spieltermin ist hierbei zweckmäßig. Die Vereine haben der Staffelleitung den vereinbarten Nachholtermin umgehend über das DFBnet-Postfach mitzuteilen.
Können sich die beteiligten Vereine nicht auf einen Nachholtermin einigen, so setzt die zuständige Staffelleitung das ausgefallene Spiel im DFBnet verbindlich an.
Für alle Spiele findet der Spielbericht-Online Anwendung.
Der Spielbericht-Online ist, nachdem durch den Schiedsrichter bzw. Spielleiter alle Eintragungen vorgenommen wurden, von dem Schiedsrichter bzw. Spielleiter in Anwesenheit von den beiden Vereinsvertretern (Mannschaftsverantwortlicher gemäß Spielbericht) freizugeben.
Fehlt ein Vereinsvertreter, so ist dieses durch den Schiedsrichter/Spielleiter zu vermerken.
Einwechslungen sind im Spielbericht zu notieren. Es reicht nicht aus „alle Spieler wurden eingewechselt“.
Ausdrucke von Spielberichten dürfen nur für vereinsinterne Zwecke genutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sollten Spielberichte von verbandsfremden Institutionen (z. B. Versicherungen, Polizei, Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälte) angefordert werden, so ist diese Anforderung an den Kreis-Jugend-Ausschuss weiterzuleiten.
Ist die Erstellung des Spielbericht-Online am Spielort nicht möglich, so ist der Spielbericht in Papierform zu erstellen. Im Spielbericht ist hierfür der Grund anzugeben.
Dieser Spielbericht ist der zuständigen Staffelleitung durch den Platzverein umgehend zuzusenden.
Bei besonderen Vorkommnissen (z. B. Spielabbruch, Feldverweisen) ist der Schiedsrichter zur Mitnahme und Absendung des Papierspielberichtes einschließlich des Durchschlages verpflichtet.
Dem Schiedsrichter ist deshalb ein ausreichend frankierter Briefumschlag mit der Anschrift der Staffelleitung auszuhändigen. Der Schiedsrichter hat den Spielbericht noch am Spieltag entsprechend abzusenden.
Auch bei Freundschaftsspielen ist der elektronische Spielbericht zu nutzen. Ist dies jedoch nicht möglich, gilt folgende Regelung:
Alle Papierspielberichte (ggf. mit Durchschrift) gehen an den Koordinator Spielbetrieb. Bei Gastvereinen eines anderen Kreises ist der zuständige Kreis-/Landesverband im Spielbericht anzugeben.
Bei der Anwendung von Spielbericht-Online entfällt die Ergebniseingabe, da mit der Freigabe des Spielberichtes auch das Ergebnis eingestellt wird.
Der gastgebende Verein hat sich davon zu überzeugen, dass der Spielbericht vom Schiedsrichter/Spielleiter auch tatsächlich freigegeben wurde.
Ist die Freigabe des Spielberichtes durch den Schiedsrichter nicht erfolgt bzw. kann der Spielbericht-Online nicht genutzt werden, ist der gastgebende Verein verpflichtet, das Spielergebnis oder ggf. einen Spielausfall umgehend, jedoch spätestens eine Stunde nach Spielende, im DFBnet einzustellen.
Bei den F- und G-Junioren ist sichergestellt, dass die eingegebenen Ergebnisse nicht „von Dritten“ eingesehen werden können.
Bei allen Spielen überprüft der Schiedsrichter bzw. Spielleiter grundsätzlich vor dem Spiel, ob die Spielberechtigungen der im Spielbericht eingetragenen Junioren gegeben ist und ob die eingetragenen Junioren auch tatsächlich anwesend sind.
Ein Teamoffizieller des Gegners hat das Recht bei der Überprüfung anwesend zu sein und in den Nachweis der Spielberechtigungen mittels DFBnet SpielPLUS Einsicht zu nehmen.
Das Lichtbild (Brustbild) muss durch den Verein rechtzeitig vor dem Spiel über die Spielberechtigungsliste (gemäß Leitfaden zur Erstellung von Spielerfotos) hochgeladen werden.
Mit dem Hochladen bestätigt der Verein, über die notwendigen Rechte an dem Lichtbild, sowie über die notwendige Einwilligung zwecks Weiterverwendung des Bildes zu verfügen.
Ein hochgeladenes Lichtbild ist spätestens nach drei Jahren durch ein aktuelles Foto/Lichtbild zu ersetzen. Der Austausch wird im DFBnet SpielPLUS automatisch dokumentiert und archiviert.
Kann die Spielberechtigung durch die Spielrechtsprüfung im DFBnet SpielPLUS nicht nachgewiesen werden, so ist der Junior durch den Verein vor Spielbeginn im Spielbericht als „freier“ oder „anderer“ Spieler mit Vor- und Nachnamen(n) sowie Geburtsdatum in der Mannschaftsaufstellung aufzuführen.
Die technische Voraussetzung (z. B. Smartphone oder Tablet) hat die betreffende Mannschaft (Verein) zu stellen.
Arbeitshilfen stehen auf der FLVW-Internetseite zur Verfügung.
Alternativ kann die Spielberechtigung auch durch die Vorlage, einer über das DFBnet ausgedruckten Spielberechtigungsliste mit Foto, kontrolliert werden.
Spielverlegungen sind zulässig, sofern der Spieltermin grundsätzlich vorverlegt wird, beide Mannschaften spätestens zehn Tage vor dem Spieltag ihr Einverständnis erklärt haben und der Staffelleiter der Vorverlegung zugestimmt hat.
Dies gilt nicht für den letzten Spieltag (siehe letzter Spieltag).
Die Änderung des Spieltages, der Anstoßzeit und ggf. des Spielortes sind über das Modul „Spielverlegung“ im DFBnet zu stellen. Dabei haben sich die beteiligten Vereine im Vorfeld (z. B. telefonisch) abzustimmen.
Spielverlegungsanträge sind durch den Spielpartner innerhalb von drei Tagen zu bearbeiten. Die Information über die Entscheidung der Staffelleitung erfolgt über das DFBnet-Postfach.
A-Junioren: 2 x 45 Minuten
B-Junioren/innen: 2 x 40 Minuten
C-Junioren/innen: 2 x 35 Minuten
D-Junioren/innen: 2 x 30 Minuten
Die Spielzeiten für E-, F- und G-Junioren*innen sind dem FLVW Regelwerk Kinderfußball im Kreis Bochum zu entnehmen.
Diese Spielzeiten sind verbindlich und dürfen auch in Freundschaftsspielen nicht abgeändert werden.
Das Spielfeld (Großfeld) ist bei allen Spielen ordnungsgemäß zu kennzeichnen.
Kleinfeldspielfelder sind mit „Begrenzungshütchen/Markierungstellern“ entsprechend zu markieren.
Für „Teamoffizielle“ ist bei den Spielen der A- bis D-Junioren und B- bis D-Juniorinnen (soweit möglich) in Höhe der Mittellinie auf der gleichen Spielfeldseite eine „Coachingzone“ von ca. 10 m Breite abzukreiden bzw. durch Hütchen zu markieren.
Innerhalb dieser Zone halten sich nur Personen auf, die namentlich im Spielbericht eingetragen sind.
Das Einwechseln von Spielern erfolgt von derselben Spielfeldseite in Höhe der Mittellinie.
Die Teilnahme am Training eines anderen Vereins ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vereins zulässig, für den der Junior eine Spielberechtigung besitzt (§ 21 JSpO/WDFV).
Auch darf ein Verein Junioren anderer Vereine bei Spielen und Turnieren, Spielfesten etc. nicht mitwirken lassen.
Soweit Rückennummern bzw. Trikots mit Namen (kein Künstler- oder Spitzname) getragen werden, müssen diese mit den Eintragungen im Spielbericht übereinstimmen.
Die Rückennummer darf die Zahl 99 nicht überschreiten.
Bei den A- und B-Junioren sowie B-Juniorinnen sind Rückennummern Pflicht.
Die Trikot- und Stutzenfarben der am Spiel beteiligten Mannschaften müssen sich deutlich unterscheiden. Die gastgebende Mannschaft sorgt für entsprechenden Ersatz.
Die Torwarthemden haben sich vom Trikot der Mannschaften abzuheben.
Die Werbung auf Trikots (Vorderseite) darf 200 qcm nicht überschreiten.
Zusätzlich ist eine 100 qcm große Werbung auf dem Ärmel sowie eine Trikotwerbung auf der Trikotrückseite unterhalb der Trikotnummer in einer Größe vom maximal 100 qcm und eine 50 qcm große Werbung auf dem rechten Hosenbein möglich.
Die Durchführungsbestimmungen des FLVW für die Genehmigung von Werbung auf der Spielkleidung sind zu beachten. Anträge sind an den Kreis-Jugend-Ausschuss zu richten.
Die Abmeldung eines Spielers erfolgt per Einschreibe-Postkarte bei einer offiziellen Vereinsanschrift (zustellungsfähige Postanschrift).
Bei Junioren die noch nicht volljährig sind, müssen die Eltern bzw. der gesetzliche Vertreter der Abmeldung zustimmen.
Als Tag der Abmeldung gilt das Datum des Poststempels. Mit der Abmeldung verliert der Spieler/die Spielerin die Spielberechtigung für den abgebenden Verein.
Nach ordnungsgemäßer Abmeldung des Juniors hat der Verein innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Abmeldung diese im DFBnet SpielPLUS entsprechend § 10 (6) JSpO/WDFV zu bestätigen.
Spieler des älteren A-Junioren- und B-Juniorinnen-Jahrgangs wechseln nach den Bestimmungen der Senioren (insbesondere unter Berücksichtigung der beiden Wechselperioden).
Die Spielberechtigung für den neuen Verein wird durch die Abteilung Spielberechtigung/WDFV (Passstelle) nach der JSpO/WDFV erteilt.
Freundschaftsspiel
Die Spieler/Spielerinnen aller Altersklassen erhalten eine Spielberechtigung ab dem Tag des Eingangs der vollständigen Unterlagen bei der Abteilung Spielberechtigung/WDFV (§ 11 (8) JSpO/WDFV).
Pflichtspiele – E- bis G-Junioren
Abmeldung 01.06.–30.06.: spielberechtigt ab 01.08. (§ 11 (4) JSpO/WDFV)
Abmeldung 01.07.–31.05.: spielberechtigt 2 Monate nach Abmeldung.
D-Junioren/-innen bis A-Junioren (jüngerer Jahrgang) und B-Juniorinnen (jüngerer Jahrgang)
Abmeldung 01.05.–30.06.:
Zustimmung: spielberechtigt ab 01.08.
Nicht-Zustimmung: spielberechtigt ab 01.11.
Abmeldung 01.07.–30.04.:
Zustimmung: 3 Monate nach Abmeldung.
Nicht-Zustimmung: 6 Monate nach Abmeldung.
Alle Spiele A- bis G-Junioren
Spätestens 6 Monate nach dem letzten Spiel. Der Nichteinsatz wegen einer Sperrstrafe zählt bei der Berechnung dieser Frist nicht mit (§ 13 Nr. 3 JSpO/WDFV).
Ein Junior kann in einem Spieljahr grundsätzlich nur für einen Verein eine Spielberechtigung für Pflichtspiele erhalten (§ 11 (1) JSpO/WDFV).
In Ausnahmefällen kann der Verbands-Jugend-Ausschuss des jeweiligen Landesverbandes nach vorheriger Stellungnahme des Kreis-Jugend-Ausschusses des abgebenden Vereins, bei einem Vereinswechsel innerhalb eines Spieljahres, die Wartezeit abkürzen.
Ein solcher Ausnahmefall (§ 14 (2) JSpO/WDFV) liegt u. a. vor, wenn:
• der Verein die Mannschaft vom Spielbetrieb zurückgezogen hat,
• nachgewiesen wird (Bescheinigung des Vereins), dass der Junior in dem Verein keine Spielmöglichkeit hat und bislang in der Saison noch kein Pflichtspiel bestritten hat,
• bei einem Wohnungswechsel die Teilnahme am Spielbetrieb nicht mehr zumutbar ist.
Anträge auf vorzeitige Spielberechtigung sind über den Koordinator Jugendrechtsfragen an den FLVW (Verbands-Jugend-Ausschuss) zu senden. Der FLVW leitet anschließend die Antragsunterlagen an die Abteilung Spielberechtigung/WDFV weiter.
*(Bitte dem Antrag einen Freiumschlage beifügen: 1 x A5 = ausreichend frankieren zur Weiterleitung an den FLVW.)
Anträge auf Erteilung einer Spielberechtigung nach § 13 JSpO/WDFV sind direkt bei der Abteilung Spielberechtigung/WDFV zu beantragen.
Gemäß den Datenschutzrichtlinien ist die Veröffentlichung der Spielberichte im Internet zulässig.
Alle Spieler, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bleiben wegen der Grundeinstellung zunächst von der Veröffentlichung ausgeschlossen.
Sollen einzelne Spieler/Spielerinnen im Spielbericht mit dem Vermerk „nicht veröffentlichen“ gekennzeichnet werden, so ist dem Staffelleiter vor jedem Spieltag eine entsprechende Erklärung der Eltern und des Spielers im Original vorzulegen.
Erklärungen für eine gesamte Mannschaft sind daher nicht zulässig.
Nach § 17 (4) JSpO/WDFV können Pflichtspiele auch innerhalb der Woche (unter Flutlicht) angesetzt werden.
Von dieser Möglichkeit sowie von der Ansetzung von Spielen in den Schulferien wird der Kreis-Jugend-Ausschuss nur Gebrauch machen, wenn sich anders ein geordneter Spielbetrieb nicht durchführen lässt (z. B. zahlreiche Nachholspiele).
A- bis C-Junioren sowie B- und C-Juniorinnen:
Spieler/-innen: 11*
Auswechselspieler/-innen: 5
Mindestzahl bei Spielbeginn: 7
D-Junioren/-innen:
Spieler/-innen: 9
Auswechselspieler/-innen: 5
Mindestzahl bei Spielbeginn: 6
Für die E-, F- und G-Junioren gilt das FLVW Regelwerk Kinderfußball im Kreis Bochum.
Bei allen Spielen (außer F- und G-Junioren) erfolgt das Ein- und Auswechseln nur in einer Spielruhe und mit Zustimmung des Schiedsrichters/Spielleiters.
Auf Kreisebene darf ein ausgewechselter Spieler wieder eingesetzt werden.
Im Spielbericht ist nur die erste Einwechselung eines Spielers (ohne Zeitangabe) einzutragen.
Beim Einsatz des Spielbericht-Online sind die Auswechselspieler vor dem Spiel einzutragen.
Sollte trotzdem ein Spieler zum Einsatz kommen, der bisher noch nicht eingetragen wurde, so ist die Eintragung nach erfolgtem Einsatz durch den Schiedsrichter (mit seiner Schiedsrichter-Kennung) bzw. vom Spielleiter vorzunehmen, damit die Auswechselung im „Bericht zum Spiel“ dokumentiert wird.
Der Spieler selbst ist hierbei mit Vor- und Nachnamen sowie Passnummer im Spielbericht unter „Bericht zum Spiel“ aufzuführen.
Sollte bei den Spielen der Spielbericht-Online nicht genutzt werden können, so sind die Auswechselspieler nach erfolgtem Einsatz im Spielbericht einzutragen.
In Freundschafts-(Turnier-)Spielen kann ein vermehrter Austausch vereinbart werden. Der Schiedsrichter bzw. Spielleiter ist hierüber vor Spielbeginn zu unterrichten.
Der Schiedsrichter/Spielleiter hat das Spiel zu beenden, wenn eine Mannschaft nicht mehr die erforderliche Mindestspielerzahl zur Verfügung hat.
(1) Erziehungsmaßnahmen sind die Verwarnung – (Gelbe Karte) –, die Gelb/Rote Karte und die Rote Karte.
(2) Ein Junior, der sich während eines Spiels eines oder mehrerer Vergehen schuldig macht, kann verwarnt, in Folge zweier Verwarnungen mit einer Gelb/Roten Karte des Feldes verwiesen oder mit einer Roten Karte direkt des Feldes verwiesen werden.
(3) Wird ein Spieler infolge zweier Verwarnungen im selben Spiel durch Zeigen der Gelb/Roten Karte des Feldes verwiesen, resultiert daraus keine weitergehende Sperre.
Hiermit sind die Folgen des Feldverweises durch Zeigen der Gelb/Roten Karte abschließend geregelt.
(4) Nach dem Spiel hat nur der Jugendbetreuer oder der Spielführer das Recht, den Schiedsrichter über den Grund des Feldverweises zu befragen.
Hinweis: Die Zeitstrafe / Erziehungsmaßnahme (Feldverweis auf Zeit) kommt nicht mehr zur Anwendung.
Hat ein Juniorenspieler bzw. eine Juniorenspielerin z. B. in seinem Stammverein keine Spielmöglichkeit, da der Verein für die zutreffende Altersklasse keine Mannschaft gemeldet hat, erteilt die Abteilung Spielberechtigung/WDFV auf Antrag ein Zweitspielrecht für einen anderen Verein, ohne dass die Wartezeit eintritt.
Weitere Informationen hierzu enthalten die WDFV-Durchführungsbestimmungen.
Stand 08.26