FLVW-Durchführungsbestimmung für A-Junioren auf Kreisebene mit „U20-Spielern"

FLVW-Durchführungsbestimmung für A-Junioren auf Kreisebene mit „U20-Spielern“ (Pilotprojekt gemäß § 5a DFB-Jugendordnung)

 

Einleitung:

 

Zur Förderung des A-Juniorenspielbetriebes und zur Optimierung des Übergangs zwischen Jugend und Senioren – in Ergänzung zu den bestehenden Möglichkeiten der Seniorenerklärung für „U19“ – soll U20-Spielern die Möglichkeit gegeben werden, ein weiteres Jahr in den A-Junioren spielen zu können.

 

Die Umsetzung wird in den Spielzeiten 2025/2026 und 2026/2027 pilotiert und evaluiert.

 

1. Geltungsbereich

 

Die Umsetzung erfolgt ausschließlich im Spielbetrieb auf Kreisebene. Somit obliegt die Entscheidung zur Umsetzung dem jeweils zuständigen Kreis-Jugend-Ausschuss als Spielleitende Stelle. Die Umsetzung muss rechtzeitig vor Saisonbeginn bzw. der Planung der Mannschaftsmeldungen (bis 30.04.2026) beim Verbands-Jugend-Ausschuss angezeigt werden. Für die weitere Umsetzung gelten folgende Regelungen.

 

2. Mannschaftsmeldung / Staffelplanung

 

2.1. Die Meldeoption „A-Junioren U20“ ist den Vereinen in der Vorplanung für die

 

folgende Saison rechtzeitig mitzuteilen (§ 16 (3) JSpO/WDFV).

 

2.2. Für „A-Junioren-Mannschaften (U20)“ kann entweder eine separate Staffel gebildet

 

werden (ggf. auch kreisübergreifend) oder es erfolgt eine Einteilung in den Regelspielbetrieb der A-Junioren-Staffel. Die Einteilung erfolgt unanfechtbar durch den KJA.

 

2.3. Bei der Mannschaftsmeldung im DFBnet ist beim Mannschaftsnamen der Hinweis

 

(U20) zu ergänzen. Die Meldung ist sodann verbindlich.

 

2.4. Eine „Jugendspielgemeinschaft“ (JSG) kann als U20-Mannschaft gemeldet werden.

 

Dies ist bei der Antragstellung der JSG anzugeben.

 

2.5. Ein Jugendförderverein (JFV) kann keine A-Junioren-Mannschaft (U20) melden.

 

2.6. Sofern der betreffende KJA das „Norweger-Modell“ für die Meldung zulässt, können

 

„U20-Mannschaften“ auch als 9er-Mannschaft gemeldet werden (Punkt 3.2 ist zu beachten).

 

2.7. Die Spiele der „A-Juniorenmannschaften (U20)“ werden gewertet und fließen in die

 

Tabelle ein. Betreffende Mannschaften können jedoch in der Abschlusstabelle keine Meisterschaft gewinnen und haben kein Aufstiegsrecht bzw. kein Recht zur Teilnahme an der Aufstiegsrunde bzw. den Aufstiegsspielen zu Bezirksliga. Für die Bewertung der Qualifikation der betreffenden Staffel für die Aufstiegsrunde zur Bezirksliga werden U20-Mannschaften nicht mitgezählt (Qualifikation bis max. Platz 3 der Staffel).

 

Sofern der/die betreffenden KJA (ggf. auch kreisübergreifend) die Saison mit einer Qualifikations- und Meisterrunde planen, obliegt ihm/ihnen die Entscheidung zur Wertung/Einteilung (z. B. Zulassung „U20“ zur Meisterrunde) unanfechtbar.

 

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3. Einsatzberechtigung „U20-Spieler“ bei A-Junioren

 

3.1. Die Einsatzberechtigung (Spielberechtigung) gilt für Freundschafts- und Pflichtspiele

 

(außer Pokalspiele).

 

3.2. Bei 11er-Mannschaften können pro Spiel bis zu vier U20-Spieler und bei 9erManschaften pro Spiel bis zu zwei U20-Spieler eingesetzt werden.

 

3.3. Eine Einsatzberechtigung/Spielberechtigung über ein Zweitspielrecht ist nicht

 

zulässig.

 

3.4. Die Spielklasse der U20-Spieler im Amateurbereich ist begrenzt. Es können nur U20-

 

Spieler bei den A-Junioren eingesetzt werden, die im Amateurfußball grundsätzlich bis max. zur Kreisliga B (in Bezug auf Meisterschaftsspiele/Punktespiele) eingesetzt werden.

 

3.5. Für Vergehen von U20-Spielern beim Einsatz bei den A-Junioren gelten die

 

Bestimmungen der Jugendspielordnung/WDFV bzw. für Vergehen in Amateurfußballmannschaften gemäß Spielordnung/WDFV.

 

4. Wichtige Hinweise

 

4.1. Eine Überforderung der U20-Spieler (analog U19-Spieler mit Seniorenerklärung) ist

 

unbedingt zu vermeiden. Der Verein muss seiner Fürsorgepflicht nachkommen. Gleichwohl rechtlich der Einsatz an einem Kalendertag in einer Juniorenmannschaft und einer Seniorenmannschaft zulässig ist, hat die Gesundheit des Spielers höchste Priorität.

 

4.2. Die betreffenden KJA und Vereine unterstützen die Evaluation und ggf.

 

Weiterentwicklung des Projektes.

 

4.3. Die Umsetzung stellt keinen Bestandsschutz für Folgespielzeiten dar.

 

5. Pilotkreise 2026/2027 (Stand: 22.05.2026)

 

Lüdenscheid, Arnsberg, Bochum, Hochsauerlandkreis, Hagen, Herford, Höxter, Iserlohn, Lippstadt, Olpe, Soest, Steinfurt, Tecklenburg

 

Kamen, 22.05.2026 Verbands-Jugend-Ausschuss