Auf- und Abstiegsregelung 2026/2027

Teil 2: Auf- und Abstiegsregelungen

Die Hinrunde wird als Qualifikationsrunde gespielt und die Rückrunde als normale Runde.

Abschlusstabellen

Entsprechend § 20a (5) JSpO/WDFV wird festgelegt, dass für die Spiele der Junioren und Juniorinnen bei Punktgleichheit zunächst der direkte Vergleich der punktgleichen Mannschaften zählt. Wird dadurch noch keine Entscheidung erreicht, setzt die Staffelleitung ein Entscheidungsspiel (siehe Entscheidungsspiele) an.

Bei drei oder mehr punktgleichen Mannschaften wird aus allen Spielen der betreffenden Mannschaften gegeneinander eine gesonderte Tabelle erstellt (Wertung: Punkte, Tordifferenz – wobei auswärts erzielte Treffer nicht besonders gewertet werden). Diese Reihenfolge ist sodann für den Auf- oder Abstieg maßgebend. Sollte auch dieser gleich sein, entscheidet die Tordifferenz der Abschlusstabelle entsprechend § 20a (4) JSpO/WDFV. Wird dadurch auch noch keine Entscheidung erreicht, setzt die Staffelleitung ein Entscheidungsspiel (siehe Entscheidungsspiele) an.

Kreisliga A: A- bis D-Junioren

a) Die Kreisliga A besteht bei den A- bis D-Junioren aus einer Staffel mit je 12 Mannschaften.

b) Nach Ermittlung des Staffelsieger steht der Kreismeister fest. Die Erstplatzierten der A- B- und C-Junioren qualifizieren sich für die Aufstiegsspiele zur Bezirksliga. Verzichtet der Gruppenerste auf die Teilnahme, so geht das Aufstiegsrecht auf die nächst-platzierte Mannschaft (maximal Platz 3) über. Die Ergebnisse aus der Hinrunde werden nicht zur Rückrunde mitgenommen.

c) Sollte es zum Saisonende in der Kl. A zwei unterschiedliche Erstplatzierte aus Qualifikationsrunde und Rückrunde der A-, B- und C-Junioren geben, wird zur Ermittlung eines Teilnehmers für die Aufstiegsspiele zur Bezirksliga ein Entscheidungsspiel ausgetragen. Wer zur Rückrunde sportlich auf einem Abstiegsplatz steht darf nicht an dem Entscheidungsspiel teilnehmen.

d) Bei den D-Junioren wird die Zulassung für den Spielbetrieb der Bezirksliga ausschließlich über ein Bewerbungsverfahren mit einer Verpflichtung zur Einhaltung von Zulassungskriterien durch den Verbands-Jugend-Ausschuss erteilt. Somit entfällt mit Abschluss des Spieljahres ein rein sportlicher Aufstieg.

e) Bei den A- bis D-Junioren steigen nach der Qualifikationsrunde die 2 letzten Mannschaften (Tabellenplatz 11 und 12) in die Kreisliga B ab. Nach Beendigung der Meisterrunde steigen die 2 letzten Mannschaften (Tabellenplatz 11,12) in die Kreisliga B ab.

f) Die Zahl der Absteiger nach der Meisterrunde kann sich bei den A-, B- und C-Junioren durch den Abstieg eines Vereins oder mehrerer Vereine aus den Bezirksligen erhöhen. Bei den D-Junioren können, wenn eine (weitere) Zulassung über das Bewerbungsverfahren für die nächste Saison zur Bezirksliga nicht erfolgt, weitere Mannschaften auf Kreisebene zurückkehren.

g) Steigt bei den A-, B- und C-Junioren eine Mannschaft aus der Kreisliga A zur Bezirksliga auf oder wird bei den D-Junioren eine Mannschaft aus der Kreisliga über das Bewerbungsverfahren zur Bezirksliga zugelassen, reduziert sich die Anzahl der Absteiger nach Bst. d) bzw. e) um jeweils eine Mannschaft.

h) Die Zahl der Absteiger in den jeweiligen Staffeln kann sich durch den Abstieg eines Vereins oder mehrerer Vereine aus den Bezirksligen und somit weiterer Absteiger aus der Kreisliga A erhöhen.

i) Die Ergebnisse aus der Hinrunde werden nicht zur Rückrunde mitgenommen.

j) Ein Kreisübergreiffender Spielbetrieb bei den A-Junioren zur Saison 2027/2028 in der Kreisliga ist möglich.

Kreisliga B: A- bis C-Junioren

a) Die Kreisliga B besteht bei den A-Junioren aus einer Staffel mit bis zu 14 Mannschaften, bei den B-Junioren aus einer Staffel mit bis zu 12 Mannschaften, bei den C-Junioren aus einer Staffel mit 14 Mannschaften.

b) Bei den A-, B- und C-Junioren steigen nach der Qualifikationsrunde der Staffelsieger sowie die zweitplatzierte Mannschaft zur Kreisliga A auf. Nach Beendigung der Rückrunde steigen der Staffelsieger sowie die zweitplatzierte Mannschaft zur Kreisliga A auf.

c) Der Staffelsieger der Meisterrunde ist auch Kreismeister.

d) Bei den A-Junioren entfällt grundsätzlich der Abstieg bei bis zu zwei Absteigern aus der Kreisliga A. Ergänzend gelten folgende Regelungen: Bei 3 Absteigern aus der Kreisliga A steigt der Tabellenletzte (= Tabellenplatz 14) ggf. in die Kreisliga C ab. Bei 4 Absteigern aus der Kreisliga A steigt auch der Vorletzte der Tabelle (= Tabellenplatz 13) ggf. ab.

Die Fortsetzung des Spielbetriebs dieser Mannschaften in der Kreisliga C ist jedoch abhängig von der Anzahl der gemeldeten Mannschaften für das Spieljahr 2025/2026.

c) Bei den B-Junioren steigt nach der Qualifikationsrunde der letzte (Platz 11) in die Kreisliga C ab. Nach der Meisterrunde steigen die zwei letzten Mannschaften der Tabelle (Tabellenplatz 11 und 12) ab. Bei den C-Junioren steigen nach der Qualifikationsrunde die letzten 5 Mannschaften ab (Tabellenplatz 10, 11, 12, 13 und 14) und zur Meisterrunde die drei letzten Mannschaften (Tabellenplatz 10, 11 und 12) zur Kreisliga C ab.

d) Die Zahl der Absteiger in den jeweiligen Staffeln kann sich durch den Abstieg eines Vereins oder mehrerer Vereine aus den Bezirksligen und somit weiterer Absteiger aus der Kreisliga A erhöhen.

e) Steigt der Meister der Kreisliga A zur Bezirksliga auf, reduziert sich die Anzahl der Absteiger nach Bst. c) bzw. d) um jeweils eine Mannschaft.

f) Die Ergebnisse aus der Hinrunde werden nicht zur Rückrunde mitgenommen.

Kreisliga B: D-Junioren

a) Die Kreisliga B besteht aus zwei Staffeln mit je 12 Mannschaften.

b) Die Staffelsieger aus der Qualifikationsrunde und nach Beendigung der Meisterrunde steigen zur Kreisliga A auf.

c) Die vier Tabellenletzten nach der Qualifikationsrunde und nach Beendigung der Meisterrunde (= Tabellenplatz 9, 10, 11 und 12) der Staffel 1 und der Staffel 2 steigen zur Kreisliga C ab.

d) Die Zahl der Absteiger kann sich durch die „Rückkehr“ einer Mannschaft oder mehrerer Mannschaften aus der Bezirksliga und somit weiterer Absteiger aus der Kreisliga A erhöhen.

e) Wird eine Mannschaft aus der Kreisliga A über das Bewerbungsverfahren zur Bezirksliga zugelassen, reduziert sich die Anzahl der Absteiger nach Bst. c) bzw. d) um jeweils eine Mannschaft.

f) Für ein ggf. erforderliches (vorsorgliches) Relegationsspiel ergeht rechtzeitig durch den Kreis-Jugend-Ausschuss eine Durchführungsbestimmung.

g) Die Ergebnisse aus der Hinrunde werden nicht zur Rückrunde mitgenommen.

Kreisliga C: B- bis D-Junioren

a) Die Kreisliga C besteht bei den B-Junioren aus zwei Staffeln bis zu 14 Mannschaften, bei den C-Junioren aus drei Staffeln bis zu 14 Mannschaften und bei den D-Junioren aus vier Staffeln bis zu 14 Mannschaften.

b) Bei den B-Junioren steigen aus beiden Staffeln der Staffelsieger nach der Qualifikationsrunde und nach Beendigung der Meisterrunde zur Kreisliga B auf. Bei den C-Junioren steigen die Staffelsieger der drei Staffeln auf. Bei den D-Junioren (Gruppe 1-4) steigen nach der Qualifikationsrunde und nach Beendigung der Meisterrunde der Staffelsieger und die jeweils Zweitplatzierten zur Kreisliga B auf.

c) Die Ergebnisse aus der Hinrunde werden nicht zur Meisterrunde mitgenommen.

E-Junioren

Die Hinrunde wird als Findungsrunde gespielt.

Der Spielbetrieb der Findungsrunden endet spätestens am 12.12.2026. Alle Spiele, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht stattgefunden haben, werden ersatzlos gestrichen.

Für die Rückrunde werden die Gruppen anlehnend an dem Tabellenstand vom 12.12.2026 neu eingeteilt. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.

E-Junioren Mannschaften, die zur Meisterrunde der D-Junioren der Kreisliga C gemeldet werden möchten, müssen einen Antrag beim KJA stellen. Den Vereinen wird dann ein Bewerbungskatalog zu gesendet.

Ergänzende Bestimmungen für den Spielbetrieb der Junioren in der Kreisliga B (A-Junioren), Kreisliga C (B- bis C-Junioren) und für den Spielbetrieb der Juniorinnen

Kreisliga B, A-Junioren und Kreisliga C, B- und C-Junioren

Zur Förderung des Spielbetriebes in diesen Spiel- und Altersklassen nehmen auch Mannschaften am Spielbetrieb teil, deren Mannschaftsstärke bei Abgabe der Mannschaftsmeldungen mit 9 Spielern angegeben wurde. Mannschaften, deren Spielerstärke mit 9 gemeldet wurden, werden im Spielplan entsprechend gekennzeichnet und dürfen deshalb in Meisterschaftsspielen auch nur 9 Spieler gleichzeitig einsetzen.

Vereine, die gegen eine Mannschaft spielen, die mit 9 Spielern gemeldet wurde, dürfen in diesem Spiel ebenfalls nur mit 9 Spielern antreten. Die Spiele werden auf Sportplätzen in Normalgröße ausgetragen. Alle weiteren Regelungen für die Durchführung des Spielbetriebes sind uneingeschränkt anzuwenden. Dies gilt insbesondere auch bezüglich der Mindestzahl der Spieler bei Spielbeginn und zu der Anzahl der Austauschspieler.

Mit Beginn der Rückrunde ist ein Wechsel zurück zur Teilnahme am Spielbetrieb mit 11 Spielern sowie eine Reduzierung auf nur 9 Spielern möglich. Dieser Wechsel ist dem Koordinator Spielbetrieb bis zum 31.12.2026 über das DFBnet-Postfach mitzuteilen. Ein Wechsel von 9 auf 11 Spielern, während der laufenden Qualifikations- bzw. Meisterrunde ist nicht möglich und führt deshalb im Einzelfall zum Spielverlust (Einsatz nicht spielberechtigter Spieler).

Mannschaften, die mit verringerter Spielerzahl am Spielbetrieb teilnehmen, sind aufstiegsberechtigt. In der höheren Spielklasse ist allerdings eine Teilnahme nur mit normaler Spielerzahl möglich.

Spielt ein Verein mit zwei Mannschaften der gleichen Altersstruktur in der untersten Spielklasse (A-Junioren = Kreisliga B sowie B- und C-Junioren = Kreisliga C), dann darf nur die zweite Mannschaft mit verringerter Spielerzahl antreten.

Aufstiegsberechtigt ist in diesem Fall nur die Mannschaft, die mit 11 Spielern gemeldet wurde.

Kreisliga A, B- bis E-Juniorinnen

Bei den B- bis E-Juniorinnen findet ein kreisübergreifender Spielbetrieb statt. Der Spielbetrieb wird in der „Durchführungsbestimmung für den kreisübergreifenden Spielbetrieb der Juniorinnen 2026/2027 gesondert geregelt. Diese werden den betreffenden Vereinen durch die Staffelleitungen über das DFBnet-Postfach zugesandt.

Abschlussbestimmung

Verzichtet eine aufstiegsberechtigte Mannschaft in den Kreisligen B und C auf den Aufstieg, so kann nur die nächstplatzierte Mannschaft aufsteigen. Die in der Tabelle folgende Mannschaft kann nicht an einem geplanten Entscheidungsspiel bzw. einer Relegationsrunde teilnehmen.

Verzichtet eine Mannschaft auf die Teilnahme an einem Entscheidungsspiel bzw. an der Relegationsrunde, so gilt der für das jeweilige Spiel vorgesehene Gegner als Sieger.

Wenn nach Beendigung der Meisterschaftsspiele bis zur Klasseneinteilung der Saison 2027/2028 Vereine auf die Klassenzugehörigkeit verzichten bzw. keine entsprechende Mannschaft zur neuen Saison melden, kann der Kreis-Jugend-Ausschuss durch verminderten Abstieg bzw. vermehrten Aufstieg eine Sonderregelung unanfechtbar vornehmen (§ 16 (4) und § 16a (8) JSpO/WDFV). Dies gilt auch, wenn eine Angleichung der Staffeln für die neue Spielzeit durch die jeweils gemeldeten Mannschaften insgesamt erforderlich ist.

Sonderbestimmungen

1. Können die Spielrunden aufgrund einer staatlichen oder kommunalen Verfügungslage oder höherer Gewalt erst nach dem 13.06./14.06.2026 beendet werden, kann die Austragung von Entscheidungsspielen sowie Relegationsrunden zur Ermittlung weiterer Aufsteiger entfallen.

Die weiteren Aufsteiger (siehe Auf- und Abstiegsregelung in den jeweiligen Altersklassen) werden durch eine Quotientenberechnung auf Grundlage aller bis zur Beendigung der Spielrunde ausgetragenen und in der aktuellen Wertung befindlichen Spiele ermittelt.

Hierzu werden der Punkte- und Torquotient (1. Erzielte Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele (mit zwei Nachkommastellen); 2. Tordifferenz geteilt durch Anzahl der Spiele (mit zwei Nachkommastellen; 3. Anzahl der geschossenen Tore geteilt durch Anzahl der Spiele (mit drei Nachkommastellen)) der an den Entscheidungsspielen bzw. Relegationsrunden zu beteiligenden Mannschaften zueinander verglichen.

Das sich daraus ergebende Ergebnis (Vergleich bzw. Tabellenstand) führt zum Aufstieg in die nächsthöhere Spielklasse.

Die abschließende Entscheidung über die Austragung bzw. Nichtaustragung von Entscheidungsspielen bzw. Relegationsrunden trifft der Kreis-Jugend-Ausschuss.

2. Im Kreis Bochum wird die Hinrunde als Qualifikationsrunde mit Auf- und Abstieg gespielt. Die Rückrunde wird als einfache Runde gespielt. Kann das Spieljahr aufgrund einer staatlichen oder kommunalen Verfügungslage oder höherer Gewalt nicht zu Ende gespielt werden, erfolgt die Ermittlung der Meister sowie der Auf- und Absteiger gemäß § 20a (2a) JSpO/WDFV.

Stand 08.26