Auf- und Abstiegsregelung 2023/2024

 

Abschlusstabellen

Entsprechend § 20a (5) JSpO/WDFV wird festgelegt, dass für die Spiele der Junioren und Juniorinnen bei Punktgleichheit zunächst der direkte Vergleich der punktgleichen Mannschaften zählt (Wertung: Punkte, Torverhältnis – wobei auswärts erzielte Treffer nicht besonders gewertet werden). Bei drei oder mehr punktgleichen Mannschaften wird aus allen Spielen der betreffenden Mannschaften gegeneinander eine gesonderte Tabelle erstellt (Wertung: Punkte, Torverhältnis – wobei auswärts erzielte Treffer nicht besonders gewertet werden). Diese Reihenfolge ist sodann für den Auf- oder Abstieg maßgebend. Sollte auch dieser gleich sein, entscheidet die Tordifferenz der Abschlusstabelle entsprechend § 20a (4) JSpO/WDFV. Wird dadurch noch keine Entscheidung erreicht, setzt die Staffelleitung ein Entscheidungsspiel (siehe Entscheidungsspiele) an.

Kreisliga A: A- bis D-Junioren

a)  Die Kreisliga A besteht bei den A-B, C und D Junioren aus einer Staffel mit 12 Mannschaften.

b)  Die Staffelsieger sind zugleich Kreismeister. Die Erstplatzierten der A-B und C Junioren qualifizieren sich für die Aufstiegsspiele zur Bezirksliga. Verzichtet der Gruppenerste auf die Teilnahme, so geht das Aufstiegsrecht auf die nächstplatzierte Mannschaft (maximal Platz 3) über. 

c)  Bei den D-Junioren wir die Zulassung für den Spielbetrieb der Bezirksliga mit Beginn des Spieljahres 2024/2025 ausschließlich über ein Bewerbungsverfahren mit einer Verpflichtung zur Einhaltung von Zulassungskriterien durch den Verbands-Jugend-Ausschuss erteilt. Somit entfällt mit Abschluss des Spieljahres 2023/2024 ein rein sportlicher Auf- und Abstieg (vgl. Durchführungsbestimmungen für den überkreislichen Spielbetrieb 2023/2024, Pkt. 22 )

d) Bei den A-, B-, und C-Junioren steigen die zwei letzten Mannschaften der Tabelle ( Tabellenplatz 11 und 12 ) grundsätzlich zur KL. B ab.

e) Die Zahl der Absteiger kann sich bei den A, B uns C-Junioren durch den Abstieg eines Vereins oder mehrerer Vereine aus den Bezirksligen erhöhen. Bei den D-Junioren können, wenn eine weitere Zulassung über das Brwerbungsverfahren für die nächste Saison zur Bezirksliga nicht  erfolgt, weitere Mannschaften auf Kreisebene zurückkehren.

f) Steigt bei den A-, B- und C- Junioren eine Mannschaft aus der Kreisliga A zur Bezirksliga auf oder wird bei den D-Junioren eine Mannschaft aus der KL.A über das Bewerbungsverfahren zur Bezirksliga zugelassen, reduziert sich die Anzahl der Absteiger nach Bst. d ) bzw. e) um jeweils ein Mannschaft.

g) Kreisliga B: A- bis C-Junioren


a)  Die Kreisliga B besteht bei den A- aus einer Staffel mit 14 Mannschaften, bei
den B-Junioren aus einer Staffel mit 12 Mannschaften und bei den C-Junioren aus einer Staffel mit 14 Mannschaften.

b)  Bei den A-, B und C-Junioren steigen der Staffelsieger sowie die zweitplatzierte Mannschaft zur KL.A auf.

c) Bei den A-Junioren entfällt grundätzlich der Abstieg bei bis zu zwei Absteigern aus der Kreisliga A. Ergänzend gelten folgende Regelungen: Bei 3 Absteigern aus der Kreisliga A steigt der Tabellenletzte (=Tabellenplatz 14) ggf. in die Kreisliga C ab. Bei 4 Absteigern aus der Kreisliga A steigt auch der Vorletzte der Tabelle (= Tabellenplatz 13) ggf. ab. Abhängig von der Mannschaftsmeldung für die Spielzeit 2024/2025 wir die KL.B ggf. wieder auf 12 Mannschaften reduziert. Die Fortsetzung des Spielbetriebs dieser Mannschaften in der KL.C ist jedoch abhängig von der Anzahl der gemeldeten Mannschaften für das Spieljahr 2024/2025.

Bei den B-Junioren steigen die zwei letzten Mannschaften der Tabelle (Tabellenplatz 11 und 12) und bei den C-Junioren die drei letzten Mannschaften ( Tablettenplatz 12, 13 und 14 ) zur KL.C ab.

d) Die Zahl der Absteiger in den jeweiligen Staffeln kann sich durch den Abstieg eines Vereins oder
mehrerer Vereine aus den Bezirksligen und somit weiterer Absteiger aus der Kreisliga A erhöhen.

e) Steigt der Meister der Kreisliga A zur Bezirksliga auf, reduziert sich die Anzahl der Absteiger nach
Bst. c) bzw. d) um jeweils eine Mannschaft.

Kreisliga B: D-Junioren

a) Die Kreisliga B besteht aus zwei Staffeln mit je 12 Mannschaften.

b) Die Staffelsieger steigen zur Kreisliga A auf.

c) Die Tabellenletzten und Vorletzten (= Tabellenplatz 11 und 12) der Staffel 1 und der Staffel 2
steigen zur Kreisliga C ab.

d) Die Zahl der Absteiger kann sich durch den Abstieg eines Vereins oder mehrerer Vereine bzw. der
Rückkehr einer Mannschaft aus der Bezirksliga und somit weiterer Absteiger aus der Kreisliga A
erhöhen.

e) Wir eine Mannschaft aus der KL.A über das Bewerbungsverfahren zur Bezirksliga zugelassen, reduziert sich die Anzahl der Absteiger nach Bst.C ) bzw. d) um jeweils eine Mannschaft.

f) Für ein ggf. erforderliches (vorsorgliches) Relegationsspiel ergeht rechtzeitig durch den KreisJugend-Ausschuss eine Durchführungsbestimmung.

Kreisliga C: B- bis D-Junioren

a) Die Kreisliga C besteht bei den B-Junioren aus einer Staffel, bei den C-Junioren aus zwei Staffeln
und bei den D-Junioren aus vier Staffeln.

b) Bei den B-Junioren steigen der Staffelsieger sowie die zweitplatzierte Mannschaft zur
Kreisliga B auf. Bei den C- und D-Junioren steigen nur die jeweiligen Staffelsieger zur Kreisliga B auf.

E- Junioren

Die Hinrunde wird als Findungsrunde gespielt.
Dder Spielbetrieb der Findungsrunden endet spätestens am 02.12.2023. Alle Spiele, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht stattgefunden haben, werden ersatzlos gestrichen.

Für die Rückrunde werden die Gruppen anlehnend an dem Tabellenstand vom 02.12.2023 neu eingeteilt. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.

F- und G-Junioren

Für den Spielbetrieb sind die sind die FLVW-Mindeststandards zur Umsetzung der "Philosophie-Kinderfussball" ( hier oder unter Neue Spielformen-Fußball und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) maßgebend.

Gemäß § 16 (16) JSpO/WDFV und auf Grundlage des einstimmigen Beschlusses des FLVW-jugendbeirates ( 02/2023) ist für jeglichen Spielbetrieb in den Alterklassen der F-und G-Junioren ab dem Spieljahr 2023/2024 grundsätzlich das FLVW-Regelwerk für Kinderfußball ( hier ) sowie die ergänzenden Spielregeln des Kreis-Jugend-Ausschusses anzuwenden.

Ergänzende Bestimmungen für den Spielbetrieb der Junioren in der Kreisliga
B (A-Junioren), Kreisliga C (B- bis C-Junioren) und für den Spielbetrieb der
Juniorinnen.

Kreisliga B, A-Junioren und Kreisliga C, B- bis C-Junioren

Zur Förderung des Spielbetriebes in diesen Spiel- und Altersklassen nehmen auch Mannschaften am Spielbetrieb teil, deren Mannschaftsstärke bei Abgabe der Mannschaftsmeldungen mit 9 Spielern angegeben wurde. Mannschaften, deren Spielerstärke mit 9 gemeldet wurden, werden im Spielplan entsprechend gekennzeichnet und dürfen deshalb in Meisterschaftsspielen auch nur 9 Spieler gleichzeitig einsetzen.

Vereine, die gegen eine Mannschaft spielen, die mit 9 Spielern gemeldet wurde, dürfen in diesem Spiel ebenfalls nur mit 9 Spielern antreten. Die Spiele werden auf Sportplätzen in Normalgröße ausgetragen. Alle weiteren Regelungen für die Durchführung des Spielbetriebes sind uneingeschränkt anzuwenden. Dies gilt insbesondere auch bezüglich der Mindestzahl der Spieler bei Spielbeginn und zu der Anzahl der Austauschspieler.

Mit Beginn der Rückrunde ist ein Wechsel zurück zur Teilnahme am Spielbetrieb mit 11 Spielern sowie eine Reduzierung auf nur 9 Spielern möglich. Dieser Wechsel ist dem Koordinator Spielbetrieb bis zum 31.12.2023 über das DFBnet-Postfach mitzuteilen. Ein Wechsel von 9 auf 11 Spielern während der laufenden Hin- bzw. Rückrunde ist nicht möglich und führt deshalb im Einzelfall zum Spielverlust (Einsatz nicht spielberechtigter Spieler).

Mannschaften, die mit verringerter Spielerzahl am Spielbetrieb teilnehmen, sind aufstiegsberechtigt. In der höheren Spielklasse ist allerdings eine Teilnahme nur mit normaler Spielerzahl möglich.

Spielt ein Verein mit zwei Mannschaften der gleichen Altersstruktur in der untersten Spielklasse (A-Junioren = Kreisliga B sowie B- und C-Junioren = Kreisliga C), dann darf nur die zweite Mannschaft mit verringerter Spielerzahl antreten. Aufstiegsberechtigt ist in diesem Fall nur die Mannschaft, die mit 11 Spielern gemeldet wurde.

Kreisliga A: B- bis D-Juniorinnen

Bei den B- bis D-Juniorinnen findet ein kreisübergreifender Spielbetrieb statt. Der Spielbetrieb wird in der „Durchführungsbestimmung für den kreisübergreifenden Spielbetrieb der Juniorinnen 2023/2024“  gesondert geregelt. Diese werden den betreffenden Vereinen durch die Staffelleitungen über das DFBnet-Postfach zugesandt.

Abschlussbestimmung

Verzichtet eine aufstiegsberechtigte Mannschaft in den Kreisligen B und C auf den Aufstieg, so kann nur die nächstplatzierte Mannschaft aufsteigen. Die in der Tabelle folgende Mannschaft kann nicht an einem  geplanten Entscheidungsspiel bzw. einer Relegationsrunde teilnehmen.

Verzichtet eine Mannschaft auf die Teilnahme an einem Entscheidungsspiel bzw. an der Relegationsrunde, so gilt der für das jeweilige Spiel vorgesehene Gegner als Sieger. 

Wenn nach Beendigung der Meisterschaftsspiele bis zur Klasseneinteilung der Saison 2023/2024 Vereine auf die Klassenzugehörigkeit verzichten bzw. keine entsprechende Mannschaft zur neuen Saison melden, kann der Kreis-Jugend-Ausschuss durch verminderten Abstieg bzw. vermehrten Aufstieg eine Sonderregelung unanfechtbar vornehmen (§ 16 (4) und § 16a (8) JSpO/WDFV). Dies gilt auch, wenn eine Angleichung der Staffeln für die neue Spielzeit durch die jeweils gemeldeten Mannschaften insgesamt erforderlich ist.

Sonderbestimmungen

1. Können die Spielrunden aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie erst nach dem  20.05./21.05.2023 beendet werden, kann die Austragung von Entscheidungsspielen sowie Relegationsrunden zur Ermittlung weiterer Aufsteiger entfallen.

Die weiteren Aufsteiger (siehe Auf- und Abstiegsregelung in den jeweiligen Altersklassen) werden durch eine Quotientenberechnung auf Grundlage aller bis zur Beendigung der Spielrunde ausgetragenen und in der aktuellen Wertung befindlichen Spiele ermittelt. Hierzu werden der Punkte- und Torquotient (1. Erzielte Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele (mit drei Nachkommastellen); 2. Tordifferenz geteilt durch Anzahl der Spiele (mit drei Nachkommastellen; 3. Anzahl der geschossenen Tore geteilt durch Anzahl der Spiele (mit drei Nachkommastellen) der an den Entscheidungsspielen bzw. Relegationsrunden zu beteiligenden Mannschaften zueinander verglichen. Das sich daraus ergebende Ergebnis (Vergleich bzw. Tabellenstand) führt zum Aufstieg in die nächsthöhere Spielklasse. Die abschließende Entscheidung über die Austragung bzw. Nichtaustragung von Entscheidungsspielen bzw. Relegationsrunden trifft der Kreis-Jugend-Ausschuss.

2. Gemäß § 7 (2) Satz 2 JSpO/WDFV finden die Meisterschaftsspiele bei den A- bis D-Junioren grundsätzlich jeder gegen jeden mit Hin- und Rückspielen statt. Kann das Spieljahr aufgrund einer staatlichen oder kommunalen Verfügungslage nicht zu Ende gespielt werden, erfolgt die Ermittlung der Meister sowie der Auf- und Absteiger gemäß § 20a (2) JSpO/WDFV.

Stand: 08/2022