Teil 2: Auf- und Abstiegsregelungen
Die Hinrunde wird als Qualifikationsrunde gespielt und die Rückrunde als normale Runde.
Abschlusstabellen
Entsprechend § 20a (5) JSpO/WDFV wird festgelegt, dass für die Spiele der Junioren
und Juniorinnen bei Punktgleichheit zunächst der direkte Vergleich der punktgleichen
Mannschaften zählt (Wertung: Punkte, Torverhältnis – wobei auswärts erzielte Treffer
nicht besonders gewertet werden). Bei drei oder mehr punktgleichen Mannschaften
wird aus allen Spielen der betreffenden Mannschaften gegeneinander eine
gesonderte Tabelle erstellt (Wertung: Punkte, Torverhältnis – wobei auswärts erzielte
Treffer nicht besonders gewertet werden). Diese Reihenfolge ist sodann für den Auf-
oder Abstieg maßgebend. Sollte auch dieser gleich sein, entscheidet die Tordifferenz
der Abschlusstabelle entsprechend § 20a (4) JSpO/WDFV. Wird dadurch noch keine
Entscheidung erreicht, setzt die Staffelleitung ein Entscheidungsspiel (siehe
Entscheidungsspiele) an.
Kreisliga A: A- bis D-Junioren
a) Die Kreisliga A besteht bei den A-Junioren aus 14 Mannschaften, die B-, C
und D- Junioren bestehen aus einer Staffel mit je 12 Mannschaften.
b) Nach Ermittlung des Staffelsieger steht der Kreismeister fest. Die
Erstplatzierten der A- B- und C-Junioren qualifizieren sich für die Aufstiegsspiele zur
Bezirksliga. Verzichtet der Gruppenerste auf die Teilnahme, so geht das
Aufstiegsrecht auf die nächst-platzierte Mannschaft (maximal Platz 3) über. Die
Ergebnisse aus der Hinrunde werden nicht zur Rückrunde mitgenommen
c) Sollte es zum Saison Ende in der Kl. A zwei unterschiedliche Erstplatzierte
aus Qualirunde und Rückrunde der A-, B- und C-Junioren geben, wird es zur
Ermittlung eines Aufsteigers ein Entscheidungsspiel geben. Wer zur Rückrunde
sportlich auf einem Abstiegsplatz steht darf nicht an dem Entscheidungsspiel
teilnehmen.
d) Bei den D-Junioren wird die Zulassung für den Spielbetrieb der Bezirksliga mit
Beginn des Spieljahres 2024/2025 ausschließlich über ein Bewerbungsverfahren mit
einer Verpflichtung zur Einhaltung von Zulassungskriterien durch den Verbands
Jugend-Ausschuss erteilt. Somit entfällt mit Abschluss des Spieljahres 2023/2024 ein
rein sportlicher Auf- und Abstieg (vgl. Durchführungsbestimmungen für den
überkreislichen Spielbetrieb 2023/2024, Pkt. 22).
e) Bei den A-Junioren steigen nach der Qualirunde die 4 letzten Mannschaften
(Tabellenplatz 11, 12,13 und 14) ab. Nach Beendigung der Rückrunde steigen die 2
letzten Mannschaften (Tabellenplatz 11,12) ab. Bei den B-, C- und D-Junioren
steigen nach der Qualirunde und Rückrunde die zwei letzten Mannschaften der
Tabelle (Tabellenplatz 11 und 12) grundsätzlich zur Kreisliga B ab
f) Die Zahl der Absteiger kann sich bei den A-, B- und C-Junioren durch den
Abstieg eines Vereins oder mehrerer Vereine aus den Bezirksligen erhöhen. Bei den
D-Junioren können, wenn eine (weitere) Zulassung über das Bewerbungsverfahren
für die nächste Saison zur Bezirksliga nicht erfolgt, weitere Mannschaften auf
Kreisebene zurückkehren.
g) Steigt bei den A-, B- und C-Junioren eine Mannschaft aus der Kreisliga A zur
Bezirksliga auf oder wird bei den D-Junioren eine Mannschaft aus der Kreisliga über
das Bewerbungsverfahren zur Bezirksliga zugelassen, reduziert sich die Anzahl der
Absteiger nach Bst. d) bzw. e) um jeweils eine Mannschaft.
h) Die Zahl der Absteiger in den jeweiligen Staffeln kann sich durch den Abstieg
eines Vereins oder mehrerer Vereine aus den Bezirksligen und somit weiterer
Absteiger aus der Kreisliga A erhöhen.
i) Die Ergebnisse aus der Hinrunde werden nicht zur Rückrunde mitgenommen
Kreisliga B: A- bis C-Junioren
a) Die Kreisliga B besteht bei den A -Junioren aus einer Staffel mit 14
Mannschaften, bei den B-Junioren aus einer Staffel mit 12 Mannschaften, bei den C
Junioren aus einer Staffel mit 14 Mannschaften.
b) Bei den A-, B- und C-Junioren steigen nach der Qualirunde der Staffelsieger
sowie die zweitplatzierte Mannschaft zur Kreisliga A auf. Nach Beendigung der
Rückrunde steigen der Staffelsieger sowie die zweitplatzierte Mannschaft zur
Kreisliga A auf.
c) Der Staffelsieger zur Rückrunde ist auch Kreismeister.
d) Bei den A-Junioren entfällt grundsätzlich der Abstieg bei bis zu zwei
Absteigern aus der Kreisliga A. Ergänzend gelten folgende Regelungen: Bei 3
Absteigern aus der Kreisliga A steigt der Tabellenletzte (= Tabellenplatz 14) ggf. in
die Kreisliga C ab. Bei 4 Absteigern aus der Kreisliga A steigt auch der Vorletzte der
Tabelle (= Tabellenplatz 13) ggf. ab. Abhängig von der Mannschaftsmeldung für die
Spielzeit 2025/2026 wird die KL B ggf. wieder auf 12 Mannschaften reduziert. Die
Fortsetzung des Spielbetriebs dieser Mannschaften in der Kreisliga C ist jedoch
abhängig von der Anzahl der gemeldeten Mannschaften für das Spieljahr 2025/2026.
e) Bei den B-Junioren steigen nach der Qualirunde und der Rückrunde die zwei
letzten Mannschaften der Tabelle (Tabellenplatz 11 und 12) und bei den C-Junioren
nach der Qualirunde und Rückrunde die drei letzten Mannschaften (Tabellenplatz 12,
13 und 14) zur Kreisliga C ab.
f) Die Zahl der Absteiger in den jeweiligen Staffeln kann sich durch den Abstieg
eines Vereins oder mehrerer Vereine aus den Bezirksligen und somit weiterer
Absteiger aus der Kreisliga A erhöhen.
g) Steigt der Meister der Kreisliga A zur Bezirksliga auf, reduziert sich die Anzahl
der Absteiger nach Bst. c) bzw. d) um jeweils eine Mannschaft.
h) Die Ergebnisse aus der Hinrunde werden nicht zur Rückrunde mitgenommen
Kreisliga B: D-Junioren
a)
b) Die Kreisliga B besteht aus zwei Staffeln mit je 12 Mannschaften.
Die Staffelsieger aus Qualirunde und nach Beendigung der Rückrunde steigen
zur Kreisliga A auf.
c) Die Tabellenletzten und Vorletzten nach der Qualirunde und nach Beendigung
der Rückrunde (= Tabellenplatz 11 und 12) der Staffel 1 und der Staffel 2 steigen zur
Kreisliga C ab.
d) Die Zahl der Absteiger kann sich durch die „Rückkehr“ einer Mannschaft oder
mehrerer Mannschaften aus der Bezirksliga und somit weiterer Absteiger aus der
Kreisliga A erhöhen.
e) Wird eine Mannschaft aus der Kreisliga über das Bewerbungsverfahren zur
Bezirksliga zugelassen, reduziert sich die Anzahl der Absteiger nach Bst. c) bzw. d)
um jeweils eine Mannschaft.
f) Für ein ggf. erforderliches (vorsorgliches) Relegationsspiel ergeht rechtzeitig
durch den Kreis-Jugend-Ausschuss eine Durchführungsbestimmung.
g) Die Ergebnisse aus der Hinrunde werden nicht zur Rückrunde mitgenommen
Kreisliga C: B- bis D-Junioren
a) Die Kreisliga C besteht bei den B-Junioren aus einer Staffel mit 14
Mannschaften, bei den C-Junioren aus zwei Staffeln mit 14 Mannschaften und bei
den D-Junioren aus vier Staffeln mit 12 Mannschaften.
b) Bei den B-Junioren steigen der Staffelsieger nach der Qualirunde und nach
Beendigung der Rückrunde sowie die zweitplatzierte Mannschaft zur Kreisliga B auf.
Bei den C- und D-Junioren steigen nach der Qualirunde und nach Beendigung der
Rückrunde nur die Staffelsieger zur Kreisliga B auf.
c) Die Ergebnisse aus der Hinrunde werden nicht zur Rückrunde mitgenommen
E- Junioren
Die Hinrunde wird als Findungsrunde gespielt.
Der Spielbetrieb der Findungsrunden endet spätestens am 13.12.2025. Alle Spiele,
die bis zu diesem Zeitpunkt nicht stattgefunden haben, werden ersatzlos gestrichen.
Für die Rückrunde werden die Gruppen anlehnend an dem Tabellenstand vom
13.12.2025 neu eingeteilt. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Ergänzende Bestimmungen für den Spielbetrieb der Junioren in der Kreisliga B (A
Junioren), Kreisliga C (B- bis C-Junioren) und für den Spielbetrieb der Juniorinnen
Kreisliga B, A-Junioren und Kreisliga C, B- und C-Junioren
Zur Förderung des Spielbetriebes in diesen Spiel- und Altersklassen nehmen auch
Mannschaften am Spielbetrieb teil, deren Mannschaftsstärke bei Abgabe der
Mannschaftsmeldungen mit 9 Spielern angegeben wurde. Mannschaften, deren
Spielerstärke mit 9 gemeldet wurden, werden im Spielplan entsprechend
gekennzeichnet und dürfen deshalb in Meisterschaftsspielen auch nur 9 Spieler
gleichzeitig einsetzen.
Vereine, die gegen eine Mannschaft spielen, die mit 9 Spielern gemeldet wurde,
dürfen in diesem Spiel ebenfalls nur mit 9 Spielern antreten. Die Spiele werden auf
Sportplätzen in Normalgröße ausgetragen. Alle weiteren Regelungen für die
Durchführung des Spielbetriebes sind uneingeschränkt anzuwenden. Dies gilt
insbesondere auch bezüglich der Mindestzahl der Spieler bei Spielbeginn und zu der
Anzahl der Austauschspieler.
Mit Beginn der Rückrunde ist ein Wechsel zurück zur Teilnahme am Spielbetrieb mit
11 Spielern sowie eine Reduzierung auf nur 9 Spielern möglich. Dieser Wechsel ist
dem Koordinator Spielbetrieb bis zum 31.12.2025 über das DFBnet-Postfach
mitzuteilen. Ein Wechsel von 9 auf 11 Spielern während der laufenden Hin- bzw.
Rückrunde ist nicht möglich und führt deshalb im Einzelfall zum Spielverlust (Einsatz
nicht spielberechtigter Spieler).
Mannschaften, die mit verringerter Spielerzahl am Spielbetrieb teilnehmen, sind
aufstiegsberechtigt. In der höheren Spielklasse ist allerdings eine Teilnahme nur mit
normaler Spielerzahl möglich.
Spielt ein Verein mit zwei Mannschaften der gleichen Altersstruktur in der untersten
Spielklasse (A-Junioren = Kreisliga B sowie B- und C-Junioren = Kreisliga C), dann
darf nur die zweite Mannschaft mit verringerter Spielerzahl antreten.
Aufstiegsberechtigt ist in diesem Fall nur die Mannschaft, die mit 11 Spielern
gemeldet wurde.
Kreisliga A, B- bis E-Juniorinnen
Bei den B- bis E-Juniorinnen findet ein kreisübergreifender Spielbetrieb statt. Der
Spielbetrieb wird in der „Durchführungsbestimmung für den kreisübergreifenden
Spielbetrieb der Juniorinnen 2025/2026 gesondert geregelt. Diese werden den
betreffenden Vereinen durch die Staffelleitungen über das DFBnet-Postfach
zugesandt.
Abschlussbestimmung
Verzichtet eine aufstiegsberechtigte Mannschaft in den Kreisligen B und C auf den
Aufstieg, so kann nur die nächstplatzierte Mannschaft aufsteigen. Die in der Tabelle
folgende Mannschaft kann nicht an einem geplanten Entscheidungsspiel bzw. einer
Relegationsrunde teilnehmen.
Verzichtet eine Mannschaft auf die Teilnahme an einem Entscheidungsspiel bzw. an
der Relegationsrunde, so gilt der für das jeweilige Spiel vorgesehene Gegner als
Sieger.
Wenn nach Beendigung der Meisterschaftsspiele bis zur Klasseneinteilung der
Saison 2026/2027 Vereine auf die Klassenzugehörigkeit verzichten bzw. keine
entsprechende Mannschaft zur neuen Saison melden, kann der Kreis-Jugend
Ausschuss durch verminderten Abstieg bzw. vermehrten Aufstieg eine
Sonderregelung unanfechtbar vornehmen (§ 16 (4) und § 16a (8) JSpO/WDFV). Dies
gilt auch, wenn eine Angleichung der Staffeln für die neue Spielzeit durch die jeweils
gemeldeten Mannschaften insgesamt erforderlich ist.
Sonderbestimmungen
1. Können die Spielrunden aufgrund einer staatlichen oder kommunalen
Verfügungslage oder höherer Gewalt erst nach dem 13.06./14.06.2026 beendet
werden, kann die Austragung von Entscheidungsspielen sowie Relegationsrunden
zur Ermittlung weiterer Aufsteiger entfallen. Die weiteren Aufsteiger (siehe Auf- und
Abstiegsregelung in den jeweiligen Altersklassen) werden durch eine
Quotientenberechnung auf Grundlage aller bis zur Beendigung der Spielrunde
ausgetragenen und in der aktuellen Wertung befindlichen Spiele ermittelt. Hierzu
werden der Punkte- und Torquotient (1. Erzielte Punkte geteilt durch Anzahl der
Spiele (mit zwei Nachkommastellen); 2. Tordifferenz geteilt durch Anzahl der Spiele
(mit zwei Nachkommastellen; 3. Anzahl der geschossenen Tore geteilt durch Anzahl
der Spiele (mit drei Nachkommastellen)) der an den Entscheidungsspielen bzw.
Relegationsrunden zu beteiligenden Mannschaften zueinander verglichen. Das sich
daraus ergebende Ergebnis (Vergleich bzw. Tabellenstand) führt zum Aufstieg in die
nächsthöhere Spielklasse.
Die abschließende Entscheidung über die Austragung bzw. Nichtaustragung von
Entscheidungsspielen bzw. Relegationsrunden trifft der Kreis-Jugend-Ausschuss.
2. Gemäß § 7 (2) Satz 2 JSpO/WDFV finden die Meisterschaftsspiele bei den A-
bis D-Junioren grundsätzlich jeder gegen jeden mit Hin- und Rückspielen statt. Im
Kreis Bochum wird die Hinrunde als Qualifikationsrunde mit Auf- und abstieg
gespielt. Die Rückrunde wird als einfache Runde gespielt. Kann das Spieljahr
aufgrund einer staatlichen oder kommunalen Verfügungslage oder höherer Gewalt
nicht zu Ende gespielt werden, erfolgt die Ermittlung der Meister sowie der Auf- und
Absteiger gemäß § 20a /2a) JSpO/WDFV.
Stand 08.25