Auf- und Abstiegsregelung 2025/2026

Teil 2: Auf- und Abstiegsregelungen

Die Hinrunde wird als Qualifikationsrunde gespielt und die Rückrunde als normale Runde.

Abschlusstabellen

Entsprechend § 20a (5) JSpO/WDFV wird festgelegt, dass für die Spiele der Junioren

und Juniorinnen bei Punktgleichheit zunächst der direkte Vergleich der punktgleichen

Mannschaften zählt (Wertung: Punkte, Torverhältnis – wobei auswärts erzielte Treffer

nicht besonders gewertet werden). Bei drei oder mehr punktgleichen Mannschaften

wird aus allen Spielen der betreffenden Mannschaften gegeneinander eine

gesonderte Tabelle erstellt (Wertung: Punkte, Torverhältnis – wobei auswärts erzielte

Treffer nicht besonders gewertet werden). Diese Reihenfolge ist sodann für den Auf-

oder Abstieg maßgebend. Sollte auch dieser gleich sein, entscheidet die Tordifferenz

der Abschlusstabelle entsprechend § 20a (4) JSpO/WDFV. Wird dadurch noch keine

Entscheidung erreicht, setzt die Staffelleitung ein Entscheidungsspiel (siehe

Entscheidungsspiele) an.

Kreisliga A: A- bis D-Junioren

a) Die Kreisliga A besteht bei den A-Junioren aus 14 Mannschaften, die B-, C

und D- Junioren bestehen aus einer Staffel mit je 12 Mannschaften.

b) Nach Ermittlung des Staffelsieger steht der Kreismeister fest. Die

Erstplatzierten der A- B- und C-Junioren qualifizieren sich für die Aufstiegsspiele zur

Bezirksliga. Verzichtet der Gruppenerste auf die Teilnahme, so geht das

Aufstiegsrecht auf die nächst-platzierte Mannschaft (maximal Platz 3) über. Die

Ergebnisse aus der Hinrunde werden nicht zur Rückrunde mitgenommen

c) Sollte es zum Saison Ende in der Kl. A zwei unterschiedliche Erstplatzierte

aus Qualirunde und Rückrunde der A-, B- und C-Junioren geben, wird es zur

Ermittlung eines Aufsteigers ein Entscheidungsspiel geben. Wer zur Rückrunde

sportlich auf einem Abstiegsplatz steht darf nicht an dem Entscheidungsspiel

teilnehmen.

d) Bei den D-Junioren wird die Zulassung für den Spielbetrieb der Bezirksliga mit

Beginn des Spieljahres 2024/2025 ausschließlich über ein Bewerbungsverfahren mit

einer Verpflichtung zur Einhaltung von Zulassungskriterien durch den Verbands

Jugend-Ausschuss erteilt. Somit entfällt mit Abschluss des Spieljahres 2023/2024 ein

rein sportlicher Auf- und Abstieg (vgl. Durchführungsbestimmungen für den

überkreislichen Spielbetrieb 2023/2024, Pkt. 22). 

 

e) Bei den A-Junioren steigen nach der Qualirunde die 4 letzten Mannschaften

(Tabellenplatz 11, 12,13 und 14) ab. Nach Beendigung der Rückrunde steigen die 2

letzten Mannschaften (Tabellenplatz 11,12) ab. Bei den B-, C- und D-Junioren

steigen nach der Qualirunde und Rückrunde die zwei letzten Mannschaften der

Tabelle (Tabellenplatz 11 und 12) grundsätzlich zur Kreisliga B ab

f) Die Zahl der Absteiger kann sich bei den A-, B- und C-Junioren durch den

Abstieg eines Vereins oder mehrerer Vereine aus den Bezirksligen erhöhen. Bei den

D-Junioren können, wenn eine (weitere) Zulassung über das Bewerbungsverfahren

für die nächste Saison zur Bezirksliga nicht erfolgt, weitere Mannschaften auf

Kreisebene zurückkehren. 

g) Steigt bei den A-, B- und C-Junioren eine Mannschaft aus der Kreisliga A zur

Bezirksliga auf oder wird bei den D-Junioren eine Mannschaft aus der Kreisliga über

das Bewerbungsverfahren zur Bezirksliga zugelassen, reduziert sich die Anzahl der

Absteiger nach Bst. d) bzw. e) um jeweils eine Mannschaft. 

h) Die Zahl der Absteiger in den jeweiligen Staffeln kann sich durch den Abstieg

eines Vereins oder mehrerer Vereine aus den Bezirksligen und somit weiterer

Absteiger aus der Kreisliga A erhöhen.

i) Die Ergebnisse aus der Hinrunde werden nicht zur Rückrunde mitgenommen

Kreisliga B: A- bis C-Junioren

a) Die Kreisliga B besteht bei den A -Junioren aus einer Staffel mit 14

Mannschaften, bei den B-Junioren aus einer Staffel mit 12 Mannschaften, bei den C

Junioren aus einer Staffel mit 14 Mannschaften.

b) Bei den A-, B- und C-Junioren steigen nach der Qualirunde der Staffelsieger

sowie die zweitplatzierte Mannschaft zur Kreisliga A auf. Nach Beendigung der

Rückrunde steigen der Staffelsieger sowie die zweitplatzierte Mannschaft zur

Kreisliga A auf.

c) Der Staffelsieger zur Rückrunde ist auch Kreismeister. 

d) Bei den A-Junioren entfällt grundsätzlich der Abstieg bei bis zu zwei

Absteigern aus der Kreisliga A. Ergänzend gelten folgende Regelungen: Bei 3

Absteigern aus der Kreisliga A steigt der Tabellenletzte (= Tabellenplatz 14) ggf. in

die Kreisliga C ab. Bei 4 Absteigern aus der Kreisliga A steigt auch der Vorletzte der

Tabelle (= Tabellenplatz 13) ggf. ab. Abhängig von der Mannschaftsmeldung für die

Spielzeit 2025/2026 wird die KL B ggf. wieder auf 12 Mannschaften reduziert. Die

Fortsetzung des Spielbetriebs dieser Mannschaften in der Kreisliga C ist jedoch

abhängig von der Anzahl der gemeldeten Mannschaften für das Spieljahr 2025/2026. 

e) Bei den B-Junioren steigen nach der Qualirunde und der Rückrunde die zwei

letzten Mannschaften der Tabelle (Tabellenplatz 11 und 12) und bei den C-Junioren

nach der Qualirunde und Rückrunde die drei letzten Mannschaften (Tabellenplatz 12,

13 und 14) zur Kreisliga C ab.

f) Die Zahl der Absteiger in den jeweiligen Staffeln kann sich durch den Abstieg

eines Vereins oder mehrerer Vereine aus den Bezirksligen und somit weiterer

Absteiger aus der Kreisliga A erhöhen.

g) Steigt der Meister der Kreisliga A zur Bezirksliga auf, reduziert sich die Anzahl

der Absteiger nach Bst. c) bzw. d) um jeweils eine Mannschaft. 

h) Die Ergebnisse aus der Hinrunde werden nicht zur Rückrunde mitgenommen

Kreisliga B: D-Junioren

a)

b) Die Kreisliga B besteht aus zwei Staffeln mit je 12 Mannschaften.

Die Staffelsieger aus Qualirunde und nach Beendigung der Rückrunde steigen

zur Kreisliga A auf.

c) Die Tabellenletzten und Vorletzten nach der Qualirunde und nach Beendigung

der Rückrunde (= Tabellenplatz 11 und 12) der Staffel 1 und der Staffel 2 steigen zur

Kreisliga C ab.

d) Die Zahl der Absteiger kann sich durch die „Rückkehr“ einer Mannschaft oder

mehrerer Mannschaften aus der Bezirksliga und somit weiterer Absteiger aus der

Kreisliga A erhöhen. 

e) Wird eine Mannschaft aus der Kreisliga über das Bewerbungsverfahren zur

Bezirksliga zugelassen, reduziert sich die Anzahl der Absteiger nach Bst. c) bzw. d)

um jeweils eine Mannschaft. 

f) Für ein ggf. erforderliches (vorsorgliches) Relegationsspiel ergeht rechtzeitig

durch den Kreis-Jugend-Ausschuss eine Durchführungsbestimmung. 

g) Die Ergebnisse aus der Hinrunde werden nicht zur Rückrunde mitgenommen

Kreisliga C: B- bis D-Junioren

a) Die Kreisliga C besteht bei den B-Junioren aus einer Staffel mit 14

Mannschaften, bei den C-Junioren aus zwei Staffeln mit 14 Mannschaften und bei

den D-Junioren aus vier Staffeln mit 12 Mannschaften.

b) Bei den B-Junioren steigen der Staffelsieger nach der Qualirunde und nach

Beendigung der Rückrunde sowie die zweitplatzierte Mannschaft zur Kreisliga B auf.

Bei den C- und D-Junioren steigen nach der Qualirunde und nach Beendigung der

Rückrunde nur die Staffelsieger zur Kreisliga B auf. 

c) Die Ergebnisse aus der Hinrunde werden nicht zur Rückrunde mitgenommen

E- Junioren 

Die Hinrunde wird als Findungsrunde gespielt. 

Der Spielbetrieb der Findungsrunden endet spätestens am 13.12.2025. Alle Spiele,

die bis zu diesem Zeitpunkt nicht stattgefunden haben, werden ersatzlos gestrichen. 

Für die Rückrunde werden die Gruppen anlehnend an dem Tabellenstand vom

13.12.2025 neu eingeteilt. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar. 

Ergänzende Bestimmungen für den Spielbetrieb der Junioren in der Kreisliga B (A

Junioren), Kreisliga C (B- bis C-Junioren) und für den Spielbetrieb der Juniorinnen

Kreisliga B, A-Junioren und Kreisliga C, B- und C-Junioren

 

Zur Förderung des Spielbetriebes in diesen Spiel- und Altersklassen nehmen auch

Mannschaften am Spielbetrieb teil, deren Mannschaftsstärke bei Abgabe der

Mannschaftsmeldungen mit 9 Spielern angegeben wurde. Mannschaften, deren

Spielerstärke mit 9 gemeldet wurden, werden im Spielplan entsprechend

gekennzeichnet und dürfen deshalb in Meisterschaftsspielen auch nur 9 Spieler

gleichzeitig einsetzen.

Vereine, die gegen eine Mannschaft spielen, die mit 9 Spielern gemeldet wurde,

dürfen in diesem Spiel ebenfalls nur mit 9 Spielern antreten. Die Spiele werden auf

Sportplätzen in Normalgröße ausgetragen. Alle weiteren Regelungen für die

Durchführung des Spielbetriebes sind uneingeschränkt anzuwenden. Dies gilt

insbesondere auch bezüglich der Mindestzahl der Spieler bei Spielbeginn und zu der

Anzahl der Austauschspieler. 

Mit Beginn der Rückrunde ist ein Wechsel zurück zur Teilnahme am Spielbetrieb mit

11 Spielern sowie eine Reduzierung auf nur 9 Spielern möglich. Dieser Wechsel ist

dem Koordinator Spielbetrieb bis zum 31.12.2025 über das DFBnet-Postfach

mitzuteilen. Ein Wechsel von 9 auf 11 Spielern während der laufenden Hin- bzw.

Rückrunde ist nicht möglich und führt deshalb im Einzelfall zum Spielverlust (Einsatz

nicht spielberechtigter Spieler).

Mannschaften, die mit verringerter Spielerzahl am Spielbetrieb teilnehmen, sind

aufstiegsberechtigt. In der höheren Spielklasse ist allerdings eine Teilnahme nur mit

normaler Spielerzahl möglich.

Spielt ein Verein mit zwei Mannschaften der gleichen Altersstruktur in der untersten

Spielklasse (A-Junioren = Kreisliga B sowie B- und C-Junioren = Kreisliga C), dann

darf nur die zweite Mannschaft mit verringerter Spielerzahl antreten.

Aufstiegsberechtigt ist in diesem Fall nur die Mannschaft, die mit 11 Spielern

gemeldet wurde. 

Kreisliga A, B- bis E-Juniorinnen

Bei den B- bis E-Juniorinnen findet ein kreisübergreifender Spielbetrieb statt. Der

Spielbetrieb wird in der „Durchführungsbestimmung für den kreisübergreifenden

Spielbetrieb der Juniorinnen 2025/2026 gesondert geregelt. Diese werden den

betreffenden Vereinen durch die Staffelleitungen über das DFBnet-Postfach

zugesandt. 

 

Abschlussbestimmung 

Verzichtet eine aufstiegsberechtigte Mannschaft in den Kreisligen B und C auf den

Aufstieg, so kann nur die nächstplatzierte Mannschaft aufsteigen. Die in der Tabelle

folgende Mannschaft kann nicht an einem geplanten Entscheidungsspiel bzw. einer

Relegationsrunde teilnehmen. 

Verzichtet eine Mannschaft auf die Teilnahme an einem Entscheidungsspiel bzw. an

der Relegationsrunde, so gilt der für das jeweilige Spiel vorgesehene Gegner als

Sieger.

Wenn nach Beendigung der Meisterschaftsspiele bis zur Klasseneinteilung der

Saison 2026/2027 Vereine auf die Klassenzugehörigkeit verzichten bzw. keine

entsprechende Mannschaft zur neuen Saison melden, kann der Kreis-Jugend

Ausschuss durch verminderten Abstieg bzw. vermehrten Aufstieg eine

Sonderregelung unanfechtbar vornehmen (§ 16 (4) und § 16a (8) JSpO/WDFV). Dies

gilt auch, wenn eine Angleichung der Staffeln für die neue Spielzeit durch die jeweils

gemeldeten Mannschaften insgesamt erforderlich ist. 

Sonderbestimmungen 

1. Können die Spielrunden aufgrund einer staatlichen oder kommunalen

Verfügungslage oder höherer Gewalt erst nach dem 13.06./14.06.2026 beendet

werden, kann die Austragung von Entscheidungsspielen sowie Relegationsrunden

zur Ermittlung weiterer Aufsteiger entfallen. Die weiteren Aufsteiger (siehe Auf- und

Abstiegsregelung in den jeweiligen Altersklassen) werden durch eine

Quotientenberechnung auf Grundlage aller bis zur Beendigung der Spielrunde

ausgetragenen und in der aktuellen Wertung befindlichen Spiele ermittelt. Hierzu

werden der Punkte- und Torquotient (1. Erzielte Punkte geteilt durch Anzahl der

Spiele (mit zwei Nachkommastellen); 2. Tordifferenz geteilt durch Anzahl der Spiele

(mit zwei Nachkommastellen; 3. Anzahl der geschossenen Tore geteilt durch Anzahl

der Spiele (mit drei Nachkommastellen)) der an den Entscheidungsspielen bzw.

Relegationsrunden zu beteiligenden Mannschaften zueinander verglichen. Das sich

daraus ergebende Ergebnis (Vergleich bzw. Tabellenstand) führt zum Aufstieg in die

nächsthöhere Spielklasse. 

Die abschließende Entscheidung über die Austragung bzw. Nichtaustragung von

Entscheidungsspielen bzw. Relegationsrunden trifft der Kreis-Jugend-Ausschuss. 

2. Gemäß § 7 (2) Satz 2 JSpO/WDFV finden die Meisterschaftsspiele bei den A-

bis D-Junioren grundsätzlich jeder gegen jeden mit Hin- und Rückspielen statt. Im

Kreis Bochum wird die Hinrunde als Qualifikationsrunde mit Auf- und abstieg

gespielt. Die Rückrunde wird als einfache Runde gespielt. Kann das Spieljahr

aufgrund einer staatlichen oder kommunalen Verfügungslage oder höherer Gewalt

nicht zu Ende gespielt werden, erfolgt die Ermittlung der Meister sowie der Auf- und

Absteiger gemäß § 20a /2a) JSpO/WDFV.

Stand 08.25