Sandra Brockmann
Unterstraße 107
44892 Bochum
Tel.(p) 0234 - 35781229
Handy(p) 0172 - 2573723
Grundlage ist das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (Convention on the Rights of Persons with Disabilities – CRPD) der Vereinten Nationen, das am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen wurde und am 3. Mai 2008 in Kraft getreten ist. Die UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet – neben der Bekräftigung allgemeiner Menschenrechte auch für Menschen mit Behinderungen – eine Vielzahl spezieller, auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen abgestimmte Regelungen.Der FLVW arbeitet eng mit den sich im Bereich der Inklusion engagierenden Vereinen zusammen. Beispielhaft erwähnt sei hier das Engagement der westfälischen Vereine Blau-Weiß Aasee, Delbrücker SC, Sportfreunde DJK Datteln, SSV Buer, Ibbenbürener Kickers, Rot-Weiß St. Vit SC Hörstel, VfB Langendreerholz – um nur einige zu nennen. Hier finden Sie eine Übersichtskarte von allen westfälischen Vereinen, die über eine Fußball-Inklusionsmannschaft verfügen:In Zusammenarbeit mit diesen Inklusionsvereinen verstanstaltet der FLVW regelmäßig Turniere. 2026 werden insgesamt zwölf inklusive Fußballfeste durchgeführt.
