Sprechtag
An jedem 2. Montag im Monat findet im Clubheim von Concordia Wiemelhausen, Glücksburger Str. 25, 44799 Bochum, der Sprechtag des Kreises Bochum von ca. 17:00-19:00 Uhr, statt. Hier stehen Ihnen Kreismitarbeiter mit Rat und Tat zur Verfügung.
Abrechnungen
Die Vereinskassierer werden gebeten, die Bekanntmachungen und Veröffentlichungen in den Offiziellen Mitteilungen im DFBnet unter www.dfbnet.org zu beachten. Abrechnungen für Relegations- und Entscheidungsspiele sind dem VKFA (J. Kaminski) zeitnah zur Genehmigung und Weiterleitung vorzulegen.
Abrechnungen für Hallen- und Feldstadtmeisterschaften sind dem Kreiskassierer unverzüglich zu übersenden. Die Abrechnungen für DFB-Pokalspiele auf Kreisebene sind durch die Heimvereine, unter Angabe der Vereinskennziffer, Datum und Spielpaarung, dem Kreispokalspielleiter vorzulegen. Ordnungsgelder, Spielabgaben, etc. müssen, bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren, unter Angabe der Vereinskennziffer, in der satzungsgemäßen Frist, auf das Kreiskonto eingezahlt werden. Bei Fristversäumnissen sind Ordnungsgelder möglich. Abweichungen bei den Abrechnungsmodalitäten werden im Vorfeld bekanntgegeben.
Alle benötigten Formulare sind hier herunterzuladen.
Rechtsmittel
1. gegen Spielwertungen (zum vergrößern auf die Grafik klicken)
2. gegen Entscheidungen der Verwaltungsstellen (zum vergrößern auf die Grafik klicken)
3. gegen Entscheidungen der Rechtsorgane (zum vergrößern auf die Grafik klicken)
4. Rechtsmittelgebühren gem. § 65 RuVO/WDFV
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* Da das KSG keine Beschwerdeinstanz ist, müssen bei Beschwerden immer die Gebühren der nächsthöheren Instanz gezahlt werden.
5. Konten
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Wichtig: Alle Rechtsmittel sind per Einschreiben oder über das elektronische Postfach der jeweils zuständigen Kammer einzulegen.
E-Postfach KSG: flvw.ksg6@flvw.evpost.de
E-Postfach BSG V: flvw.bsg5@flvw.evpost.de
E-Postfach VSG: flvw.vsg@flvw.evpost.de
Einspruchsgebühren müssen eingezahlt werden und werden nicht abgebucht!
Zuständigkeiten für das Verbandssportgericht Paragraf 25 Abs. 4 WDFV-RuVo
Die Verbandssportgerichte sind sachlich zuständig für Revisionen gegen Entscheidungen der Kreissportgerichte nach durchgeführter Berufung, soweit das Verfahren gemäß Paragraf 56 Abs. 4 Satz 2 an sie abgegeben wurde.
Kreisvorstand: Zimmermann, Kaminski, Wolf, Brelinger, Geiß, Holtz, Kreuger, Brockmann, Mennecke
Stand: 26.07.2025