Allgemeine
Ausschreibungsbestimmungen 2012
Die nachstehenden Bestimmungen gelten für alle
Veranstaltungen, soweit nicht im Einzelfall besondere Angaben
festgelegt sind. Alle Veranstaltungen werden nach den gültigen
Wettkampfregeln (IWR) und der Veranstaltungsordnung des DLV (DLO)
durchgeführt und stehen unter
„Verbandsaufsicht“.
Grundsätzlich ist der KLA berechtigt, die
Ausschreibungsbestimmungen in allen Punkten
aus organisatorischen oder anderen Gründen zu ändern.
Teilnahme: Teilnahmeberechtigt an den
Kreis-/Bezirksmeisterschaften sind nur Mitglieder mit einem gültige
Startrecht für einen Verein / LG / STG im Kreisgebiet.
Meldungen:
Die Meldungen sind
auf DLV - Meldebogen –Vordruck 2.21- zu den
angegebenen
Meldeterminen einzureichen (gut lesbar in Blockbuchstaben).
Bei allen Läufen ist die aktuelle Bestzeit anzugeben.
Nachmeldungen:
Diese werden gegen ein höheres Meldegeld nur angenommen, wenn
Zeitplan und Teilnehmerzahlen es zulassen.
Ummeldungen sind am
Veranstaltungstag nicht möglich!
Meldegebühren: Einzel Staffel
Mehrkampf Nachmeldungen
- Schüler/innen
2,50 € 4,00 € 5,00 €
doppelte Startgebühren
-
Jugendliche 3,00 € 5,00 €
7,00 € je Disziplin
-
Erwachsene 4,00 € 6,00 € 9,00
€ und Klasse
Das Startgeld ist am
Veranstaltungstag zu entrichten !
Startunterlagen: Die Ausgabe erfolgt eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung.
Werden Stellplatzkarten ausgegeben,
sind diese bis spätestens 30 Minuten vor dem jeweiligen
Wettkampfbeginn im Wettkampfbüro abzugeben.
Stellplatzkarten: Sind
wie in den Ausschreibungen angegeben am Stellplatz abzugeben.
Startnummern:
Die Startnummern sind grundsätzlich
auf der Brust zu tragen (Ausnahme: bei
Handzeitnahme => bis 400 m auf dem Rücken).
Sicherheitsnadeln gehören zur
Ausstattung der Sportler/innen.
Versuche
Weitsprung: “Bei
allen Kreismeisterschaften kann die Anzahl der Versuche reduziert
werden. Der KLA trifft vor Ort die Entscheidung.“
Geräte :
Die Benutzung
eigener Geräte ist nach Regel 187 Zif. 2+3 der IWR gestattet.
Die Prüfung erfolgt
spätestens 30 Minuten vor Beginn des Wettkampfes.
Für den Fall der Beschädigung wird
keine Haftung übernommen.
Stabhochsprungstäbe werden nicht
gestellt!
Zeitpläne :
Der Vermerk „
Änderungen vorbehalten“ gilt für alle in dieser Broschüre
abgedruckten Zeitpläne.
Ergebnislisten :
unter www.kreis-bochum.de
Kampfrichter :
Vereine, die am
Wettkampfbetrieb teilnehmen, müssen Kampfrichter abstellen.
Bei Nichterfüllung
des Kampfrichtersolls wird von den Vereinen ein Ordnungsgeld
erhoben.
Haftung :
Veranstalter und
Ausrichter übernehmen keine Haftung bei Unfällen,
Diebstählen und sonstigen
Schadensfällen.
Der Kreisvorstand / Leichtathletikausschuss
U. Jeromin / H.- H. Brunholt / H. Neuhaus |