Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen 2012


 

Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen 2012

 

Die nachstehenden Bestimmungen gelten für alle Veranstaltungen, soweit nicht im Einzelfall besondere Angaben festgelegt sind. Alle Veranstaltungen werden nach den gültigen Wettkampfregeln (IWR) und der Veranstaltungsordnung des DLV (DLO) durchgeführt und stehen unter „Verbandsaufsicht“.

 

 

Grundsätzlich ist der KLA berechtigt, die Ausschreibungsbestimmungen in allen Punkten

aus organisatorischen oder anderen Gründen zu ändern.

 

Teilnahme:                Teilnahmeberechtigt an den Kreis-/Bezirksmeisterschaften sind nur Mitglieder mit einem gültige Startrecht für einen Verein / LG / STG im Kreisgebiet.

 

Meldungen:               Die Meldungen sind auf DLV - Meldebogen –Vordruck 2.21- zu den

angegebenen Meldeterminen einzureichen (gut lesbar in Blockbuchstaben).  Bei allen Läufen ist die aktuelle Bestzeit anzugeben.

 

Nachmeldungen:      Diese werden gegen ein höheres Meldegeld nur angenommen, wenn Zeitplan und Teilnehmerzahlen es zulassen.

                                    Ummeldungen sind am Veranstaltungstag nicht möglich!

 

Meldegebühren:       Einzel              Staffel             Mehrkampf        Nachmeldungen

- Schüler/innen            2,50 €              4,00 €              5,00 €                doppelte Startgebühren

- Jugendliche              3,00 €               5,00 €              7,00 €                je Disziplin

- Erwachsene             4,00 €               6,00 €              9,00 €                und Klasse

 

                                    Das Startgeld ist am Veranstaltungstag  zu entrichten !         

 

Startunterlagen:       Die Ausgabe erfolgt eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung.

                                    Werden Stellplatzkarten ausgegeben, sind diese bis spätestens 30 Minuten vor dem jeweiligen Wettkampfbeginn im Wettkampfbüro abzugeben.

Stellplatzkarten:       Sind wie in den Ausschreibungen angegeben am Stellplatz abzugeben.

Startnummern:         Die Startnummern sind grundsätzlich auf der Brust zu tragen (Ausnahme: bei Handzeitnahme => bis 400 m auf dem Rücken).

                                    Sicherheitsnadeln gehören zur Ausstattung der Sportler/innen.

Versuche

Weitsprung:              “Bei allen Kreismeisterschaften kann die Anzahl der Versuche reduziert werden. Der KLA trifft vor Ort die Entscheidung.“

 

Geräte :                      Die Benutzung eigener Geräte ist nach Regel 187 Zif. 2+3 der IWR gestattet.

                                    Die Prüfung erfolgt spätestens 30 Minuten vor Beginn des Wettkampfes.

                                    Für den Fall der Beschädigung wird keine Haftung übernommen.

                                    Stabhochsprungstäbe werden nicht gestellt!

 

Zeitpläne :                 Der Vermerk „ Änderungen vorbehalten“ gilt für alle in dieser Broschüre abgedruckten Zeitpläne.

Ergebnislisten :        unter  www.kreis-bochum.de

 

Kampfrichter :          Vereine, die am Wettkampfbetrieb teilnehmen, müssen Kampfrichter abstellen. Bei Nichterfüllung des Kampfrichtersolls wird von den Vereinen ein Ordnungsgeld erhoben.

 

Haftung :                   Veranstalter und Ausrichter übernehmen keine Haftung bei Unfällen,

                                    Diebstählen und sonstigen Schadensfällen.

 

Der Kreisvorstand / Leichtathletikausschuss
U. Jeromin /  H.- H. Brunholt / H. Neuhaus